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Thema: "Also das Urteil gefällt mir wirklich"
Wer in einem Bierzelt auf dem Oktoberfest zum Schunkeln, Singen und Tanzen auf eine Bank steigt, muss damit rechnen, sein Gleichgewicht zu verlieren, sei es durch Rempler eines Dritten oder durch eigenes Verhalten.
Er haftet daher auch dann, wenn er durch einen Dritten angestoßen wird und von der Bank auf einen anderen Gast stürzt, der durch den Aufprall im Zahnbereich verletzt wird, weil er gerade ein Maßkrug zum Trinken angesetzt hatte.
AG München Urteil vom 12.06.2007 (155 C 4107/07)
Er haftet daher auch dann, wenn er durch einen Dritten angestoßen wird und von der Bank auf einen anderen Gast stürzt, der durch den Aufprall im Zahnbereich verletzt wird, weil er gerade ein Maßkrug zum Trinken angesetzt hatte.
AG München Urteil vom 12.06.2007 (155 C 4107/07)
1. Die Versagung der von einem Beamten der Bereitschaftspolizei beantragten Erlaubnis zur Eheschließung verstößt jedenfalls dann gegen Art 6 I GG, wenn zu besorgen ist, daß ein von dem Beamten bereits erzeugtes Kind unehelich geboren wird.
2. Schließt dieser Beamte in einem solchen Falle ohne Erlaubnis mit der von ihm geschwängerten Frau die Ehe, so verletzt er nicht "gröblich” im Sinne des PBG § 8 Abs 1 Nr 2 die ihm obliegenden Pflichten.
BVerwG NJW 1962, 1532
Zum Verständnis: das damalige Recht sah vor, dass der Beamte während der Ausbildung kaserniert war und während der Ausbildung zur Eingehung der Ehe der Erlaubnis des Innenministers bedurfte. Die Eheschließung ohne die erforderliche Erlaubnis wurde als selbstgestellter Entlassungsantrag gewertet.
2. Schließt dieser Beamte in einem solchen Falle ohne Erlaubnis mit der von ihm geschwängerten Frau die Ehe, so verletzt er nicht "gröblich” im Sinne des PBG § 8 Abs 1 Nr 2 die ihm obliegenden Pflichten.
BVerwG NJW 1962, 1532
Zum Verständnis: das damalige Recht sah vor, dass der Beamte während der Ausbildung kaserniert war und während der Ausbildung zur Eingehung der Ehe der Erlaubnis des Innenministers bedurfte. Die Eheschließung ohne die erforderliche Erlaubnis wurde als selbstgestellter Entlassungsantrag gewertet.
nicht umsonst bezeichnete man das beamtenverhältnis früher auch als besonderes gewaltverhältnis ... heute drückt man sich moderater aus und nennt das ganze sonderrechtsverhältnis ...
Das nenne ich mal wirklich lebensnah:
Mit Schreiben vom 17. Mai 2004 bat der Kläger (ein Bordellbesitzer) die Beklagte (die ARGE) um Vermittlung deutscher Prostituierter sowie Prostituierter aus den EU-Mitgliedstaaten. Art der Tätigkeit sei die Vornahme sexueller Handlungen. Es heißt weiter:
Gesucht wird eine Frau und/oder ein bisexuell veranlagter Mann für Massagen, den zärtlichen Bereich, Geschlechts- und/oder Oralverkehr. Erfahrung im Prostitutionsgewerbe sind von Vorteil. Ein schlankes und gepflegtes Äußeres wird erwartet. Equipment wie Hygieneartikel, Bettwäsche, Kondome und Getränke werden vom Arbeitgeber gestellt.
Die ARGE lehnte die Vermittlung ab. Das Landessozialgericht gab dem Bordellier Recht. Das Bundessozialgericht hob diese Entscheidung auf und wies die Klage ab: Eine Behörde könne nicht zum Tätigwerden "in diesem Bereich” gezwungen werden. Die aktive Förderung des Zustandekommens solcher Arbeits- bzw Beschäftigungsverhältnisse durch einen Träger öffentlicher Gewalt lasse sich nicht mit der Wertordnung des Grundgesetzes vereinbaren.
LSG Rheinland-Pfalz Urteil vom 24.01.2008 - L 1 AL 97/06
BSG Urteil vom 06.05.2009 B 11 AL 11/08 R
Mit Schreiben vom 17. Mai 2004 bat der Kläger (ein Bordellbesitzer) die Beklagte (die ARGE) um Vermittlung deutscher Prostituierter sowie Prostituierter aus den EU-Mitgliedstaaten. Art der Tätigkeit sei die Vornahme sexueller Handlungen. Es heißt weiter:
Gesucht wird eine Frau und/oder ein bisexuell veranlagter Mann für Massagen, den zärtlichen Bereich, Geschlechts- und/oder Oralverkehr. Erfahrung im Prostitutionsgewerbe sind von Vorteil. Ein schlankes und gepflegtes Äußeres wird erwartet. Equipment wie Hygieneartikel, Bettwäsche, Kondome und Getränke werden vom Arbeitgeber gestellt.
Die ARGE lehnte die Vermittlung ab. Das Landessozialgericht gab dem Bordellier Recht. Das Bundessozialgericht hob diese Entscheidung auf und wies die Klage ab: Eine Behörde könne nicht zum Tätigwerden "in diesem Bereich” gezwungen werden. Die aktive Förderung des Zustandekommens solcher Arbeits- bzw Beschäftigungsverhältnisse durch einen Träger öffentlicher Gewalt lasse sich nicht mit der Wertordnung des Grundgesetzes vereinbaren.
LSG Rheinland-Pfalz Urteil vom 24.01.2008 - L 1 AL 97/06
BSG Urteil vom 06.05.2009 B 11 AL 11/08 R
und dabei gibt es doch so viele gelangweilte hausfrauen...hilfe ich kann nicht mehr vor lachen.... ist dat goil....~pruuuuuuuuuuuuuuuust~
1. Verlangt ein Ehegatte vom anderen als Unterhalt eine laufende Zahlung für die Kosten einer Hundehaltung, so ist das Familiengericht zuständig.
2. Die Aufwendungen für einen Hund können zum Unterhaltsbedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen gehören, sind aber in der Regel in der Unterhaltsquote des verfügbaren Einkommens enthalten.
OLG Düsseldorf FamRZ 1997, 500
Tja, wer hätte das gedacht ...
2. Die Aufwendungen für einen Hund können zum Unterhaltsbedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen gehören, sind aber in der Regel in der Unterhaltsquote des verfügbaren Einkommens enthalten.
OLG Düsseldorf FamRZ 1997, 500
Tja, wer hätte das gedacht ...
inwiefern kann man jemanden für das Manipulieren eines OnlineVotings belangen im schlimmsten Fall wird der jenige bei dem manipuliert gedäämt oder? Auf der Seite sind dazu keine Infos hinterlegt bzw. strafe...
ich bin schwer begeistert und komm aus dem lesen nicht mehr raus....ich überleg sogar jetzt recht zu studieren....man kann ja echt lachen....wegen wat die leutchens herumklagen und sich streiten.....super
im übrigen bin ich wegen der begeisterung des lesens unfähig zu arbeiten und es ensteht der verlust dieser einahmen....da dies mutwillig durch streuung unsinniger leselektüre herbei geführt wurde...geh ich von der nicht selbst verschuldung aus und suche jetzt nach diesen gegeparteilichen verursachern meiner verlust einahmen um meinem part als gerichtsbarmacher gerecht zu werden und meinen verlust der nicht geleisteten arbeit einzuklagen und damit dem gegenparteilichen vermuteten verursachern der ersätzbarkeit die möglichkeit zu geben...
im übrigen bin ich wegen der begeisterung des lesens unfähig zu arbeiten und es ensteht der verlust dieser einahmen....da dies mutwillig durch streuung unsinniger leselektüre herbei geführt wurde...geh ich von der nicht selbst verschuldung aus und suche jetzt nach diesen gegeparteilichen verursachern meiner verlust einahmen um meinem part als gerichtsbarmacher gerecht zu werden und meinen verlust der nicht geleisteten arbeit einzuklagen und damit dem gegenparteilichen vermuteten verursachern der ersätzbarkeit die möglichkeit zu geben...
ich weiss aber ich bin ein krankes lebewesen und muss mit ADS leben deshalb bin ich auch schlauer als manch einer ohne ADS ha...das find ich schön....