Forum

Thema: "Also das Urteil gefällt mir wirklich"


Die fromme h.
29.04.2009 21:26
Gast
hm

Der Kaui
05.05.2009 14:30
Spion Team
hier lieber muhlsen ^^

Muhlsen
05.05.2009 15:38
Gast
ahhh--danke lieber kaui..........mein böser browser wollte mir das bestimmt nicht zeigen

Hagakure
11.05.2009 10:06
Gast
Wer in einem Bierzelt auf dem Oktoberfest zum Schunkeln, Singen und Tanzen auf eine Bank steigt, muss damit rechnen, sein Gleichgewicht zu verlieren, sei es durch Rempler eines Dritten oder durch eigenes Verhalten.

Er haftet daher auch dann, wenn er durch einen Dritten angestoßen wird und von der Bank auf einen anderen Gast stürzt, der durch den Aufprall im Zahnbereich verletzt wird, weil er gerade ein Maßkrug zum Trinken angesetzt hatte.

AG München Urteil vom 12.06.2007 (155 C 4107/07)

Der Kaui
11.05.2009 12:40
Spion Team
lol.. immer wieder herrlich, mehr davon"!"

Hagakure
13.05.2009 10:16
Gast
1. Die Versagung der von einem Beamten der Bereitschaftspolizei beantragten Erlaubnis zur Eheschließung verstößt jedenfalls dann gegen Art 6 I GG, wenn zu besorgen ist, daß ein von dem Beamten bereits erzeugtes Kind unehelich geboren wird.

2. Schließt dieser Beamte in einem solchen Falle ohne Erlaubnis mit der von ihm geschwängerten Frau die Ehe, so verletzt er nicht "gröblich” im Sinne des PBG § 8 Abs 1 Nr 2 die ihm obliegenden Pflichten.

BVerwG NJW 1962, 1532

Zum Verständnis: das damalige Recht sah vor, dass der Beamte während der Ausbildung kaserniert war und während der Ausbildung zur Eingehung der Ehe der Erlaubnis des Innenministers bedurfte. Die Eheschließung ohne die erforderliche Erlaubnis wurde als selbstgestellter Entlassungsantrag gewertet.

Stephan C.
13.05.2009 10:59
Gast
Erinnert mich irgendwie an eine Art Lehnsknechtschaft )

Hagakure
13.05.2009 11:24
Gast
nicht umsonst bezeichnete man das beamtenverhältnis früher auch als besonderes gewaltverhältnis ... heute drückt man sich moderater aus und nennt das ganze sonderrechtsverhältnis ...

Hagakure
14.05.2009 10:21
Gast
Das nenne ich mal wirklich lebensnah:

Mit Schreiben vom 17. Mai 2004 bat der Kläger (ein Bordellbesitzer) die Beklagte (die ARGE) um Vermittlung deutscher Prostituierter sowie Prostituierter aus den EU-Mitgliedstaaten. Art der Tätigkeit sei die Vornahme sexueller Handlungen. Es heißt weiter:

Gesucht wird eine Frau und/oder ein bisexuell veranlagter Mann für Massagen, den zärtlichen Bereich, Geschlechts- und/oder Oralverkehr. Erfahrung im Prostitutionsgewerbe sind von Vorteil. Ein schlankes und gepflegtes Äußeres wird erwartet. Equipment wie Hygieneartikel, Bettwäsche, Kondome und Getränke werden vom Arbeitgeber gestellt.

Die ARGE lehnte die Vermittlung ab. Das Landessozialgericht gab dem Bordellier Recht. Das Bundessozialgericht hob diese Entscheidung auf und wies die Klage ab: Eine Behörde könne nicht zum Tätigwerden "in diesem Bereich” gezwungen werden. Die aktive Förderung des Zustandekommens solcher Arbeits- bzw Beschäftigungsverhältnisse durch einen Träger öffentlicher Gewalt lasse sich nicht mit der Wertordnung des Grundgesetzes vereinbaren.

LSG Rheinland-Pfalz Urteil vom 24.01.2008 - L 1 AL 97/06

BSG Urteil vom 06.05.2009 B 11 AL 11/08 R

Cutie
14.05.2009 10:30
Gast
und dabei gibt es doch so viele gelangweilte hausfrauen...hilfe ich kann nicht mehr vor lachen.... ist dat goil....~pruuuuuuuuuuuuuuuust~

MichBeck
14.05.2009 11:28
Spion Team
soviel zum kampf gegen die arbeitslosigkeit...

Cutie
14.05.2009 11:38
Gast
jouuuuu rischtisch... lach mich schlapp...

Hagakure
18.05.2009 15:15
Gast
1. Verlangt ein Ehegatte vom anderen als Unterhalt eine laufende Zahlung für die Kosten einer Hundehaltung, so ist das Familiengericht zuständig.

2. Die Aufwendungen für einen Hund können zum Unterhaltsbedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen gehören, sind aber in der Regel in der Unterhaltsquote des verfügbaren Einkommens enthalten.

OLG Düsseldorf FamRZ 1997, 500


Tja, wer hätte das gedacht ...

987654321
19.05.2009 10:25
Gast
inwiefern kann man jemanden für das Manipulieren eines OnlineVotings belangen im schlimmsten Fall wird der jenige bei dem manipuliert gedäämt oder? Auf der Seite sind dazu keine Infos hinterlegt bzw. strafe...

Bube76
19.05.2009 23:45
reg. Mitglied
ich bin schwer begeistert und komm aus dem lesen nicht mehr raus....ich überleg sogar jetzt recht zu studieren....man kann ja echt lachen....wegen wat die leutchens herumklagen und sich streiten.....super

im übrigen bin ich wegen der begeisterung des lesens unfähig zu arbeiten und es ensteht der verlust dieser einahmen....da dies mutwillig durch streuung unsinniger leselektüre herbei geführt wurde...geh ich von der nicht selbst verschuldung aus und suche jetzt nach diesen gegeparteilichen verursachern meiner verlust einahmen um meinem part als gerichtsbarmacher gerecht zu werden und meinen verlust der nicht geleisteten arbeit einzuklagen und damit dem gegenparteilichen vermuteten verursachern der ersätzbarkeit die möglichkeit zu geben...

MichBeck
20.05.2009 7:58
Spion Team
wie schön das du ein mündiger Bürger bist, auch wenn das deine Texte nicht vermuten lassen..

Bube76
20.05.2009 12:34
reg. Mitglied
ich weiss aber ich bin ein krankes lebewesen und muss mit ADS leben deshalb bin ich auch schlauer als manch einer ohne ADS ha...das find ich schön....

987654321
20.05.2009 14:44
Gast
inwiefern kann man jemanden für das Manipulieren eines OnlineVotings belangen im schlimmsten Fall wird der jenige bei dem manipuliert wird gedäämt oder? Auf der Seite sind dazu keine Infos hinterlegt...

Hagakure
20.05.2009 14:46
Gast
spam ...