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Thema: "Also das Urteil gefällt mir wirklich"


Sannie V.
23.04.2009 16:56
reg. Mitglied
ha geil)

Muhlsen
23.04.2009 17:19
Gast
wie geil is das denn

Blumenvase
23.04.2009 17:33
Gast
mehr geht nicht. sehr gut

Tobi L.
23.04.2009 19:46
reg. Mitglied
Genial!

HROtodde
23.04.2009 20:08
Gast
*lach* wegen 38,12€ so ein Aufriss

Skip !.
24.04.2009 13:01
Gast
sich wegen diesen 38,- Öcken so ins Zeug zu legen hat schon was - es steht aber somit auch noch eine ganz andere Frage im Raum.

Hat er so in dieser Form Recht ?

Weil, das würde bedeuten, daß viele Gesetze einfach nicht anwendbar sind ...

Was sagst Du denn dazu @hagakure ?

Muhlsen
24.04.2009 13:07
Gast
mim hat doch auch schon mal ne ganz interessante "youtubedoku" zu dem thema gepostet........wie hieß n die nochma? die wahrheit über deutschland?

Fenek
24.04.2009 13:49
Gast
.wie hieß n die nochma? die wahrheit über deutschland?

so was darf man bei youtube hochladen?

Kathoey
24.04.2009 14:58
Gast
ich glob die doku hieß wie seine CD also BRD oder deutsches Reich..

Klaus
27.04.2009 14:08
reg. Mitglied
irre.gut aufheben für den nächsten fall

Hagakure
29.04.2009 9:18
Gast
zwar kein Urteil, aber auch ganz gut. Und zwar aus der Rubrik Rechtsgeschichte und teilweise Rechtsphilosophie:

Horn in ZRP 1985, 265 ff.:

Er erörtert die Problematik der Strafbarkeit einer Nötigung zum ehelichen Beischlaf gemäß § 177 StGB oder § 240 StGB. § 177 StGB greife bei Eheleuten nicht ein (das war damals noch zutreffend). Er meint aber, auch eine Nötigung gem. § 240 StGB könne nicht bestraft werden, denn:

Aus der Pflicht der Ehefrau zur ehelichen Lebensgemeinschaft könne die Rechtspflicht zum Beischlaf hergeleitet werden, die eine Nötigung hierzu rechtfertigt. Sogar Notwehr gegen den Angriff der Ehefrau durch Unterlassen des Beischlafs könne die Nötigung rechtfertigen. Also: schläft Frau nicht mit Mann und vergewaltigt Mann dann die Ehefrau, macht er sich nicht strafbar, weil er in Notwehr handelt: die Frau greift ja durch das Nixtun das Recht des Mannes auf Vollziehung des Geschlechtsverkehrs an.

Irgendwie genial ...

Dreiundzwanzig
29.04.2009 9:20
Gast
Irgendwie genial ..

Muhlsen
29.04.2009 13:45
Gast
wieso wird nicht mal daran gedacht das der mann den beischlaf verweigert und vergewaltigt wird?

immer sind wir die sexgeilen triebtäter)

Griffin Sclow
29.04.2009 13:54
Spion Team
Ich kann auch nicht verstehen, wie man sowas nur im Ansatz genial finden kann....

Komamok
29.04.2009 14:13
Gast
so sind se halt, die männer - widerliches pack *baah*^^

Dreiundzwanzig
29.04.2009 14:24
Gast
haha^^ ich stehe dazu.. genial naja geinal nicht aber lustig @Martha-.-

Hagakure
29.04.2009 15:10
Gast
aber jule. gerade du müsstest doch die eleganz der beweisführung zu würdigen wissen ...

Griffin Sclow
29.04.2009 15:22
Spion Team
Eleganz? Beweisführung? Bitte wo?
Manchmal habe ich bei deinen Äußerungen das Gefühl, du bist in der Zeit stecken geblieben....

Hagakure
29.04.2009 15:27
Gast
@jule_lacht: in der zeit kann man nicht stecken bleiben. das würde der quantenmechanik widersprechen. die beweisführung ist vorhanden. ein einfacher wenn-dann schluss. allerdings lag deisem beitrag, der im übrigen sehr kritisch aufgenommen wurde, der damals geltende gewaltbegriff zugrunde. lies mal im fischer nach, am besten im dreher/tröndle. dessen ungeachtet ist der schluss mehr als logisch; die erstreckung des grundsatzes auf ein gleichlautendes problem. eine einfache deduktion.

Griffin Sclow
29.04.2009 15:40
Spion Team
Du weißt ganz genau, was ich meinte....

Aber Richard Fish scheint ja manchmal dein Vorbild zu sein! )

"Du bist nicht der, der du bist. Du bist nur das, wofür dich die anderen halten. Das ist ein Fishismus."
So, genug Spam meinerseits....