Forum

Thema: "Also das Urteil gefällt mir wirklich"


Doctor W.
12.12.2012 7:53
reg. Mitglied
Wenn ein Autofahrer in einem sehr spitzen Winkel einparkt und dabei extrem nah an eine Hauswand fährt, hat er besondere Vorsicht walten zu lassen. Kommt es dabei zu einer Beschädigung des Fahrzeugs durch einen an der Wand befestigten Blitzableiter, liegt keine Verkehrssicherungspflichtverletzung des Hauseigentümers vor.

AG München, Urteil vom 27. Juni 2012 – 241 C 31612/10

unnötig zu erwähnen, dass der fahrzeugführer eine frau war ...

Rosana R.
12.12.2012 10:00
Gast
"unnötig zu erwähnen, dass der fahrzeugführer eine frau war"
Soso...............................

Doctor W.
12.12.2012 10:51
reg. Mitglied
dieses urteil wurde schon auf seite 2 dieses threads erwähnt ...

Rosana R.
12.12.2012 11:20
Gast
Ohhhhhh

Doctor W.
12.12.2012 14:54
reg. Mitglied

Doctor W.
10.01.2013 14:02
reg. Mitglied
Aus den Gründen:

Die Rüge der Verletzung des § 43 EheG ist begründet. Das LG stellt zwar fest, daß in den Briefen der Bekl. grobe Beschimpfungen des Kl. enthalten sind, meint aber, daß in ihnen keine schwere Eheverfehlungen der Bekl. erblickt werden könnten, weil „die Parteien einer Volksschicht angehörten, in der es nicht üblich ist, die Worte auf ihre Wirkung abzuschätzen und deren Angehörige nur in seltenen Fällen sich selbst beherrschen könnten.” Diese Verallgemeinerung kann nicht anerkannt werden, auch wenn das sorgsame Abwägen der Worte auf ihre Wirkung bei den verschiedenen Volksschichten nicht gleichmäßig ist. Es handelt sich hier nicht um ein Vergreifen in der Ausdrucksweise, das bei weniger gebildeten Volksschichten entschuldbar ist.

OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 24. 4. 1947 - 1 U 7/47

leider finden die gerichte heute selten so deutliche und das milieu beschreibende worte

Doctor W.
10.01.2013 14:14
reg. Mitglied
Zum Verlangen der Ehefrau, der Ehemann solle seine Geliebte aus der ehelichen Wohnung entfernen.

Aus den Gründen:

I. Nach § 1353 Abs. 1 BGB sind die Parteien zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet. Dem Wesen der ehelichen Lebensgemeinschaft widerspricht es, wenn ein Ehemann seine Geliebte in die eheliche Wohnung aufnimmt. Als Ausfluß und Teil des Anspruchs auf Herstellung der ehelichen Gemeinschaft kann eine Ehefrau deshalb verlangen, daß der Ehemann seine Geliebte, wenn er sie in die eheliche Wohnung aufgenommen hat, daraus wieder entfernt und sie weiterhin aus der Wohnung entfernt hält.

II. Stellt sich das Verlangen eines Ehegatten nach Herstellung der Gemeinschaft als ein Mißbrauch seines Rechts dar, so ist der andere Ehegatte nicht verpflichtet, dem Verlangen Folge zu leisten (§ 1353 Abs. 2 BGB). Beweispflichtig für das Vorliegen der Voraussetzungen des § 1353 Abs. 2 BGB ist der Bekl. Insoweit hat die Beweisaufnahme ergeben, daß die Kl. nicht den Willen hat, die eheliche Gemeinschaft mit dem Bekl. wiederherzustellen und daß ihr Verlangen auf Herstellung der ehelichen Gemeinschaft nicht ernst gemeint ist. Der Senat ist der Überzeugung, daß die Kl. dem Bekl. lediglich Schwierigkeiten dadurch machen will, daß sie die Entfernung der Zeugin M. aus dem Hause verlangt. An dieser Feststellung ändert die Tatsache, daß die Kl. ihrem RA stets gesagt hat, sie wolle sich nicht scheiden lassen, nichts. Danach ist das Verlangen der Kl. auf Herstellung der ehelichen Gemeinschaft mißbräuchlich im Sinne des § 1353 Abs. 2 BGB.

OLG Celle, Urteil vom 5. 5. 1949 - 5 U 221/48

stellt nicht das verlangen an sich, die geliebte aus der wohnung zu entfernen, einen rechtsmissbrauch dar?

aber wie auch immer: glück im vorliegenden fall für den mann

Bianca R
10.01.2013 19:33
reg. Mitglied
*kopfschüttelt*

Aspergo a.
02.02.2013 7:08
Gast
"Facebook muss seinen US-Nutzern insgesamt 20 Millionen Dollar Strafe zahlen, weil sie unerlaub Profilbilder als Werbung benutzten. Die User erhalten das Geld aber nur, wenn nicht zu viele profitieren wollen."

"Facebook verfolgte noch im letzten Jahr die Taktik, Profilbilder seiner US-User für Werbung, sogenannte «Sponsored Stories», zu gebrauchen, auch wenn diese nie ihr Einverständnis gegeben hatten. Fünf Nutzer störten sich intensiv daran und gelangten mit einer Sammelklage vor Gericht, wo sie im Juni des letzten Jahres recht erhielten. Facebook wurde dazu verurteilt, diese Praxis künftig zu unterlassen und 20 Millionen Dollar Strafe zu zahlen."

---> http://www.computerworld.ch/n...uer-facebook-62404/

Bianca R
02.02.2013 10:24
reg. Mitglied
.

Bianca R
02.02.2013 10:29
reg. Mitglied
Bekloppt...............................

Aspergo a.
02.02.2013 13:24
Gast
Sowas nennt man zukünftig Gewinnausschüttung.

Armine
21.03.2013 8:51
Gast
"Die Umweltschutzorganisation Greenpeace darf Produkte des Milch-Konzerns Müller weiterhin ungestraft als "Gen-Milch" bezeichnen. Theo Müller sprach in einer Pressemitteilung von einer haltlosen Angstkampagne und kündigte weitere juristische Schritte an. Greenpeace dagegen zeigt sich unbeeindruckt und plant weitere Aktionen.

Köln - Der Begriff "Gen-Milch" sei mehrdeutig und als freie Meinungsäußerung zu werten, befanden die Richter. Weil Müller die Milch von Kühen verarbeite, die gentechnisch verändertes Futter fräßen, sei der Ausdruck "Gen-Milch" gerechtfertigt, entschied das Oberlandesgericht Köln am Donnerstag. Greenpeace stelle zudem darauf ab, dass Betriebe der Klägerin Müller Milch keine Kontrollen der eingesetzten Futtermittel vornähmen."

Das Urteil ist schon steinalt und wird sicher vielen nur ein müdes Lächeln entlocken.

Interessant ist aber ein (neuerer) Artikel darüber, wie schwierig ist, dem Dreckzeug auszuweichen...


http://lastknightnik.wordpres...-eigentlich-muller/

Aspergo a.
21.03.2013 13:51
Gast
Also den müller Michreis mag ich eigentlich ganz gerne.

Nun J.
29.03.2013 21:05
Gast
Das ist frech...

Susanne R.
29.03.2013 21:35
Gast
ich mag die bananen-milch trotzdem...

Aspergo a.
17.04.2013 21:45
Gast
"Jobcenter muss nach Untätigkeitsklage für Nichtstun bezahlen"

"ält sich das Jobcenter nicht an die gesetzlichen Fristen zur Bearbeitung von Anträgen, muss es mit der Gegenwehr von Leistungsbeziehern rechnen. Das Jobcenter Wetterau wurde per Gericht dazu verurteilt, über den Antrag eines Hartz IV Beziehers zu entscheiden, der Widerspruch gegen einen Kürzungsbescheid erhob, mit dem Lesitungskürzungen für Unterkunft und Heizung einhergingen. Darüber hinaus verpflichtete das Sozialgericht Gießen den Leistungsträger ebenfalls dazu, die entstandenen Kosten der vom Leistungsbezieher beauftragten Rechtsanwältin in Höhe von 250 Euro zu übernehmen. "

--> http://www.hartz-iv.info/news...nichtstun-bezahlen/

Doctor W.
18.04.2013 8:01
reg. Mitglied
kein irgendwie lustiges oder kurioses urteil ... und um diese geht es in diesem thread

Aspergo a.
18.04.2013 13:13
Gast
Achso das musst du ja dazu sagen ich gehe nur von der Überschrift aus und da mir dieses Urteil gut gefällt weil man hier ein weiteres mal Zeuge davon wird wie die Willkür um sich herscht hab ich es mal gepostet.Entschuldige wenn es gerade nicht passt.