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Thema: "Also das Urteil gefällt mir wirklich"
Single = ledig
Verheiratet = erledigt
Wenn ein Ehedings solche Sprüche läßt, grenzt das an die Glaubwürdigkeit, als ob der Kaui über die Vorzüge von brasilianischem Rindfleisch moderiert ^^
Verheiratet = erledigt
Wenn ein Ehedings solche Sprüche läßt, grenzt das an die Glaubwürdigkeit, als ob der Kaui über die Vorzüge von brasilianischem Rindfleisch moderiert ^^
exakt.
aber um auf den einwand von michibeck, ich zitiere: "ihr zwei seid Singles ne? und aus gutem Grund...", mal einzugehen: für manche frauen wäre es sogar noch ein kompliment, wenn man ihnen die gesammelten werke von schopenhauer und nietzsche um die ohren hauen würde ...
aber um auf den einwand von michibeck, ich zitiere: "ihr zwei seid Singles ne? und aus gutem Grund...", mal einzugehen: für manche frauen wäre es sogar noch ein kompliment, wenn man ihnen die gesammelten werke von schopenhauer und nietzsche um die ohren hauen würde ...
was hat zuhälterei mit single zu tun? das kann man doch in der ehe viel besser... quasi wenn die alde schon fremd gehen will,dann kann sie wenigstens n bündel scheine mitbringen, das würde meinen schmerz arg lindern
Verbot einer NPD-Versammlung anlässlich eines Länderspiels
Das VG Neustadt hat entschieden, dass das Verbot einer NPD-Versammlung mit rassistischem Motto anlässlich eines Länderspiels in Kaiserslautern zulässig war.
Der NPD-Kreisverband Westpfalz meldete für Samstag, den 26.03.2011, zwischen 18.00 und 20.00 Uhr vor dem Hauptbahnhof Kaiserslautern eine Versammlung unter dem Motto "Weiß ist nicht nur eine Trikotfarbe – für eine echte deutsche Nationalmannschaft" an. Diese Versammlung verbot die Stadt, nachdem der Vertreter des NPD-Kreisverbands in einem Kooperationsgespräch das Motto für unverzichtbar erklärt hatte, nach § 15 VersammlG, weil wegen des Mottos, das rassistisch sei und sich in verächtlich machender Weise gegen deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund richte, die unmittelbare Gefahr der Verwirklichung des Straftatbestandes des § 130 Abs. 1 Nr. 1 bzw. Nr.2 StGB (Volksverhetzung) bestehe. Die sofortige Vollziehung wurde angeordnet. Ersatzveranstaltungen anderswo im Stadtgebiet wurden ebenfalls verboten. Der Antragsteller vertrat die Auffassung, das Motto habe keinen volksverhetzenden Inhalt, so dass die Versammlung im Hinblick auf die Grundrechte aus Art. 8 (Versammlungsfreiheit) und Art. 5 GG (Meinungsfreiheit) nicht verboten werden könne.
Das VG Neustadt hat den Eilantrag abgelehnt.
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts trifft die Ansicht der Stadt zu, dass das Motto nach Wortlaut und Begleitumständen nicht anders verstanden werden kann, als dass der Begriff "weiß" für Angehörige einer "weißen Rasse" steht und – auch in Verbindung mit dem Begriff "echt" somit Deutsche anderer Hautfarbe oder mit Migrationshintergrund in böswilliger und verächtlich machender Weise als nicht zur deutschen Nation gehörend ausgrenzen will. Die Grenzen der Meinungsfreiheit seien nach der Rechtsprechung des BVerfG aber überschritten, wenn in dieser Weise die Würde anderer angetastet werde, auch wenn dies in oder durch eine Versammlung geschehe.
Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts kann der unterlegene Antragsteller Beschwerde zum OVG Koblenz erheben.
http://www.juris.de/jportal/p...Fzeigenachricht.jsp
Das VG Neustadt hat entschieden, dass das Verbot einer NPD-Versammlung mit rassistischem Motto anlässlich eines Länderspiels in Kaiserslautern zulässig war.
Der NPD-Kreisverband Westpfalz meldete für Samstag, den 26.03.2011, zwischen 18.00 und 20.00 Uhr vor dem Hauptbahnhof Kaiserslautern eine Versammlung unter dem Motto "Weiß ist nicht nur eine Trikotfarbe – für eine echte deutsche Nationalmannschaft" an. Diese Versammlung verbot die Stadt, nachdem der Vertreter des NPD-Kreisverbands in einem Kooperationsgespräch das Motto für unverzichtbar erklärt hatte, nach § 15 VersammlG, weil wegen des Mottos, das rassistisch sei und sich in verächtlich machender Weise gegen deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund richte, die unmittelbare Gefahr der Verwirklichung des Straftatbestandes des § 130 Abs. 1 Nr. 1 bzw. Nr.2 StGB (Volksverhetzung) bestehe. Die sofortige Vollziehung wurde angeordnet. Ersatzveranstaltungen anderswo im Stadtgebiet wurden ebenfalls verboten. Der Antragsteller vertrat die Auffassung, das Motto habe keinen volksverhetzenden Inhalt, so dass die Versammlung im Hinblick auf die Grundrechte aus Art. 8 (Versammlungsfreiheit) und Art. 5 GG (Meinungsfreiheit) nicht verboten werden könne.
Das VG Neustadt hat den Eilantrag abgelehnt.
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts trifft die Ansicht der Stadt zu, dass das Motto nach Wortlaut und Begleitumständen nicht anders verstanden werden kann, als dass der Begriff "weiß" für Angehörige einer "weißen Rasse" steht und – auch in Verbindung mit dem Begriff "echt" somit Deutsche anderer Hautfarbe oder mit Migrationshintergrund in böswilliger und verächtlich machender Weise als nicht zur deutschen Nation gehörend ausgrenzen will. Die Grenzen der Meinungsfreiheit seien nach der Rechtsprechung des BVerfG aber überschritten, wenn in dieser Weise die Würde anderer angetastet werde, auch wenn dies in oder durch eine Versammlung geschehe.
Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts kann der unterlegene Antragsteller Beschwerde zum OVG Koblenz erheben.
http://www.juris.de/jportal/p...Fzeigenachricht.jsp
dem schließe ich mich an
und wieder der klassiker bei nazis! aufs GG pochen (versammlungsfreiheit und vor allem meinungsfreiheit, aber artikel 1 absatz 1 des GG mal wieder ganz vergessen...
und wieder der klassiker bei nazis! aufs GG pochen (versammlungsfreiheit und vor allem meinungsfreiheit, aber artikel 1 absatz 1 des GG mal wieder ganz vergessen...
Find ich auch gut...
Weiterer Vorteil ist, dass die Autonomen auch zu Hause bleiben und nix zu Bruch geht...
Weiterer Vorteil ist, dass die Autonomen auch zu Hause bleiben und nix zu Bruch geht...
"Wo das "Deutsche Reich" noch existiert
Papiere, die eine Behörde des "Deutschen Reichs" ausgestellt hat, zeigt ein Mann aus dem Ilm-Kreis. Das Hakenkreuz ist in seiner Logik kein verbotenes Symbol. Einer Logik, der das Gericht nicht folgt."
--->http://www.freies-wort.de/nac...tz/art24503,1382600
Papiere, die eine Behörde des "Deutschen Reichs" ausgestellt hat, zeigt ein Mann aus dem Ilm-Kreis. Das Hakenkreuz ist in seiner Logik kein verbotenes Symbol. Einer Logik, der das Gericht nicht folgt."
--->http://www.freies-wort.de/nac...tz/art24503,1382600