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Thema: "Also das Urteil gefällt mir wirklich"
Diskriminierung eines Nachhilfelehrers bei Stellenangebot für weibliche Hausaufgabenbetreuung?
Landesarbeitsgericht Köln
Aktenzeichen: 4 Sa 796/10
Das LArbG Köln hatte über den Anspruch eines Nachhilfelehrers auf Entschädigung wegen Benachteiligung aus Gründen des Geschlechts (§ 15 AGG) zu entscheiden.
Der Mann, der schon während seines Studiums als Nachhilfelehrer gearbeitet hatte, hatte sich auf folgende Internet-Anzeige bei der Beklagten beworben:
Kurzinfo: weibliche Hausaufgabenbetreuung gesucht
* Dauer der Beschäftigung : 2 x pro Woche ca. 4 Std.
* Jobbeschreibung: Hausaufgabenbetreuung bei einer 12-jährigen Gymnasiastin sowie 9-jähriger Grundschülerin
* Anforderungen: nettes Wesen und Lateinkenntnisse
Auf die Nachfrage des Mannes erklärte die Beklagte, die Stelle sei bereits anderweitig vergeben worden. Mit der Klage begehrte der Kläger eine Entschädigung wegen Geschlechterdiskriminierung nach § 15 AGG im Umfang von drei Monatsgehältern, die er auf der Basis eines von ihm als üblich bezeichneten Stundenlohns in Höhe von 20 Euro auf insgesamt 1.920 Euro berechnet.
Das ArbG Köln hatte in erster Instanz die Klage abgewiesen und dieses u.a. damit begründet, die Entscheidung, die Hausaufgabenbetreuung von Mädchen nur einer Frau zu übertragen, sei wegen des in Art. 6 Abs. 2 GG geschützten Erziehungsrechts der Eltern zu respektieren. Der Kläger hatte in seiner Berufung dagegen eingewandt, mit der gleichen Argumentation müsste es dann auch Eltern erlaubt sein, Lehrer eines bestimmten Geschlechts in öffentlichen Schulen abzulehnen.
Das LArbG Köln hat die Berufung des Mannes zurückgewiesen.
Das Landesarbeitsgericht hat diese Fragen offengelassen und entschieden, dass eine Benachteiligung schon deshalb nicht erfolgt sei, weil die Stelle schon besetzt war, als die Bewerbung des Klägers einging.
Manche haben doch echt Langeweile.... *koppschüttel
Landesarbeitsgericht Köln
Aktenzeichen: 4 Sa 796/10
Das LArbG Köln hatte über den Anspruch eines Nachhilfelehrers auf Entschädigung wegen Benachteiligung aus Gründen des Geschlechts (§ 15 AGG) zu entscheiden.
Der Mann, der schon während seines Studiums als Nachhilfelehrer gearbeitet hatte, hatte sich auf folgende Internet-Anzeige bei der Beklagten beworben:
Kurzinfo: weibliche Hausaufgabenbetreuung gesucht
* Dauer der Beschäftigung : 2 x pro Woche ca. 4 Std.
* Jobbeschreibung: Hausaufgabenbetreuung bei einer 12-jährigen Gymnasiastin sowie 9-jähriger Grundschülerin
* Anforderungen: nettes Wesen und Lateinkenntnisse
Auf die Nachfrage des Mannes erklärte die Beklagte, die Stelle sei bereits anderweitig vergeben worden. Mit der Klage begehrte der Kläger eine Entschädigung wegen Geschlechterdiskriminierung nach § 15 AGG im Umfang von drei Monatsgehältern, die er auf der Basis eines von ihm als üblich bezeichneten Stundenlohns in Höhe von 20 Euro auf insgesamt 1.920 Euro berechnet.
Das ArbG Köln hatte in erster Instanz die Klage abgewiesen und dieses u.a. damit begründet, die Entscheidung, die Hausaufgabenbetreuung von Mädchen nur einer Frau zu übertragen, sei wegen des in Art. 6 Abs. 2 GG geschützten Erziehungsrechts der Eltern zu respektieren. Der Kläger hatte in seiner Berufung dagegen eingewandt, mit der gleichen Argumentation müsste es dann auch Eltern erlaubt sein, Lehrer eines bestimmten Geschlechts in öffentlichen Schulen abzulehnen.
Das LArbG Köln hat die Berufung des Mannes zurückgewiesen.
Das Landesarbeitsgericht hat diese Fragen offengelassen und entschieden, dass eine Benachteiligung schon deshalb nicht erfolgt sei, weil die Stelle schon besetzt war, als die Bewerbung des Klägers einging.
Manche haben doch echt Langeweile.... *koppschüttel
warum langeweile? 2000€ haben oder nicht haben? dafür kann man schonmal die rechtsschutz bemühen und ein schreiben aufsetzen (bei mancher steuererklärung kommt weniger raus ... die gesetze dafür gibts und gleichberechtigung halte ich auch nicht für unwichtig. es ist schon ne seltsame stellenausschreibung ... wenn die nen mann gewollt hätten, wäre eben ne frau beim kadi
eine Benachteiligung schon deshalb nicht erfolgt sei, weil die Stelle schon besetzt war
Ein Volldepp!
Oder ein notorischer Querulant.
Die Entscheidung der Eltern für das jeweilige Geschlecht (im privaten!!!!Bereich) des Nachhilfelehrers geht nur sie selbst etwas an...
Ist doch wirklich nicht so schwer nachzuvollziehen, oder?
Ein Volldepp!
Oder ein notorischer Querulant.
Die Entscheidung der Eltern für das jeweilige Geschlecht (im privaten!!!!Bereich) des Nachhilfelehrers geht nur sie selbst etwas an...
Ist doch wirklich nicht so schwer nachzuvollziehen, oder?
immerhin hat das gericht die klage angenommen und sogar berufung zugelassen ... kann also nicht völlig abwegig gewesen sein ... der maurermeister kann in seiner privaten firma auch nicht sagen, das er nur kerle will ... er ist nur nicht so blöde und schreibts in die stellenausschreibung oder in die ablehnung des mädchens. der satz, wir haben uns für jemand geeigneteren entschieden ist völlig ausreichend und allgemein gebräuchlich ...
nun kann man über den sinn des gesetzes diskutieren ... aber wenns das gibt, ist es geltendes recht.
nun kann man über den sinn des gesetzes diskutieren ... aber wenns das gibt, ist es geltendes recht.
Hallo, ich will ja nicht streiten, aber PRIVAT ist bei Familie und Firma mit unterschiedlichen Rechten und Pflichten verbunden...
Dass das Gericht es angenommen hat, spricht für unsere Justiz...
Die haben ja auch sonst Langeweile...
Wegen so eines Vollspacken dürfen die tätig werden...
Jaja, die Lehrer...
Dass das Gericht es angenommen hat, spricht für unsere Justiz...
Die haben ja auch sonst Langeweile...
Wegen so eines Vollspacken dürfen die tätig werden...
Jaja, die Lehrer...
nur mal zum besseren verständnis: eine klage wird nicht angenommen, sondern sie wird vom kläger bei gericht erhoben; damit ist sie anhängig. das gericht hat da keine mitwirkungsrechte, sondern ist verpflichtet, die klage dem gegner zuzustellen; damit tritt rechtshängigkeit ein. erst ab diesem zeitpunkt darf das gericht überhaupt erst entscheidungen in der sache treffen. und diese entscheidungen sind beschlüsse oder urteile. m.a.w.: auch eine offensichtlich unsinnige klage wird dem gegner zugestellt und es ergeht eine gerichtliche entscheidung.
dann könnte man ja auch jede x beliebige frau auf schadenersatz und schmerzensgeld verklagen weil sie nicht mit einem zusammenlebt, auch wenn sie davon nix wusste ^^
wen haben wir denn da? hmmmm.... ^^
wen haben wir denn da? hmmmm.... ^^
Hmm, also ich würde immer nur Frauen auf Schmerzensgeld verklagen, WEIL sie mit mir zusammenwohnen. Nunja, das sieht wohl jeder auf seine Art ^^
wäre aber beides unerheblich fürs arbeitsgericht ... es sei denn, kaui hat ein angestelltenverhältnis mit der flamme ... da würde mich der vertrag interessieren, den er einklagen will
mal abgesehen vom konkreten fall (das der job schon vergeben war, erübrigt die klage ... der aufreger scheint mir hier aber eher, das einige keine diskriminierung sehen ):
nachhilfe ist ein ganz normaler job ... muß ja auch ggf. versteuert werden (siehe div. putzfrauenaffären unserer lieben politiker) und geltendem recht entsprechen ... sicher im privaten bereich, aber da muß man sich halt ne andere begründung ausdenken als das geschlecht. und das ist auch gut so ... wenn die anzeige weitere "qualitäten" des mitarbeiters vorgeschrieben hätte (haarfarbe, körbchengröße, gewicht ...) hätte sich dieselbe fraktion die das jetzt schon tut, hier möglicherweise auch aufgeregt. fakt ist ja wohl, daß nicht das geschlecht sondern fähigkeiten für die eignung als nachhilfelehrer entscheidend sind. oder wollt ihr jetzt erklären, das männer grundsätzlich keine kinder erziehen können? was soll es denn für einen grund geben, der hier eine frau besser qualifiziert? bitte eine politisch korrekte begründung
wer das anders sieht, muß das antidiskriminierungsgesetz schleifen.
vielleicht durchs fdp wählen?
mal abgesehen vom konkreten fall (das der job schon vergeben war, erübrigt die klage ... der aufreger scheint mir hier aber eher, das einige keine diskriminierung sehen ):
nachhilfe ist ein ganz normaler job ... muß ja auch ggf. versteuert werden (siehe div. putzfrauenaffären unserer lieben politiker) und geltendem recht entsprechen ... sicher im privaten bereich, aber da muß man sich halt ne andere begründung ausdenken als das geschlecht. und das ist auch gut so ... wenn die anzeige weitere "qualitäten" des mitarbeiters vorgeschrieben hätte (haarfarbe, körbchengröße, gewicht ...) hätte sich dieselbe fraktion die das jetzt schon tut, hier möglicherweise auch aufgeregt. fakt ist ja wohl, daß nicht das geschlecht sondern fähigkeiten für die eignung als nachhilfelehrer entscheidend sind. oder wollt ihr jetzt erklären, das männer grundsätzlich keine kinder erziehen können? was soll es denn für einen grund geben, der hier eine frau besser qualifiziert? bitte eine politisch korrekte begründung
wer das anders sieht, muß das antidiskriminierungsgesetz schleifen.
vielleicht durchs fdp wählen?
ich bin zuvorkommen, friedliebend und abwechslungsreich.. tätigkeiten und aufstiegschancen biete ich auch zahlreiche.. nö da hat die frau nicht zu klagen, bis zum schreibtisch sollte die kette gar nicht reichen