Forum
Thema: "Also das Urteil gefällt mir wirklich"
hipp hipp hurra!
das heisst für hundert euronen kosten am tag werden leute eingesperrt um eine geldstrafe abzusitzen - bei einem tagesanrechnungssatz von 10 euro
sprich geldstrafe von 1000 euro heisst hundert tage einsitzen - kostenpunkt für vater staat 10.000 euronen ...
deutscher wahnsinn....
das heisst für hundert euronen kosten am tag werden leute eingesperrt um eine geldstrafe abzusitzen - bei einem tagesanrechnungssatz von 10 euro
sprich geldstrafe von 1000 euro heisst hundert tage einsitzen - kostenpunkt für vater staat 10.000 euronen ...
deutscher wahnsinn....
"tagesanrechnungssatz von 10 euro" ????? so etwas gibt es nicht. bei einer ersatzfreiheitsstrafe tritt an die stelle eines tagessatzes ein tag freiheitsstrafe. und ein tagessatz kann deutlich mehr als 10 euro sein.
zwar noch kein urteil, aber wenn es eins gibt, sollte dies garantiert lesenswert sein ...
Ist "Ossi" eine ethnische Herkunft? Über diese Frage verhandelt am Donnerstag (15.04.2010, 11.00 Uhr) das Arbeitsgericht Stuttgart. Eine abgelehnte Stellenbewerberin klagt auf Entschädigung gemäß § 15 AGG, weil sie als gebürtige Ost-Berlinerin diskriminiert worden sei.
Die Klägerin, Mitte 40 und gelernte Buchhalterin, hatte sich bei der beklagten Arbeitgeberin um eine Stelle beworben. Sie erhielt eine Absage. Dem üblichen entschuldigenden Ablehnungsschreiben waren ihre Bewerbungsunterlagen beigefügt. Zu ihrem Erstaunen musste sie feststellen, dass auf ihrem Lebenslauf mit Bleistift vermerkt war "(-) Ossi".
"Das hat sie stark getroffen" bestätigt auch Rechtsanwalt Wolfgang Nau, der die Klägerin vertritt. Seine Argumentation: Die Absage verstoße gegen das Diskriminierungsverbot des § 1 AGG. Schließlich seien dort Benachteiligungen aufgrund der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft untersagt. "Die beiden Teile Deutschlands haben sich während der Trennung auseinandergelebt", meint Nau. "Die Ostdeutschen hatten teilweise Wortbildungen und Sitten, die wir nicht kannten". Das Arbeitsgericht müsse also entscheiden, ob der "Ossi" eine eigene Ethnie ist.
Die Beklagte, die nach ihrer Darstellung mehrere Mitarbeiter aus den neuen Bundesländern beschäftigt, vertritt im Gegensatz zur Klägerin die Auffassung, dass Ostdeutsche keine Ethnie im Sinne des AGG darstellten; sie hat zudem vorgebracht, die Stellenabsage sei nicht wegen der Herkunft der Klägerin erfolgt.
(mitgeteilt von Prof. Dr. Rolfs auf beck-blog)
das wird garantiert eine lustige mündliche verhandlung ... ach so ... muss man die "ossis" jetzt auch unter artenschutz stellen? mh ... grübel ...
Ist "Ossi" eine ethnische Herkunft? Über diese Frage verhandelt am Donnerstag (15.04.2010, 11.00 Uhr) das Arbeitsgericht Stuttgart. Eine abgelehnte Stellenbewerberin klagt auf Entschädigung gemäß § 15 AGG, weil sie als gebürtige Ost-Berlinerin diskriminiert worden sei.
Die Klägerin, Mitte 40 und gelernte Buchhalterin, hatte sich bei der beklagten Arbeitgeberin um eine Stelle beworben. Sie erhielt eine Absage. Dem üblichen entschuldigenden Ablehnungsschreiben waren ihre Bewerbungsunterlagen beigefügt. Zu ihrem Erstaunen musste sie feststellen, dass auf ihrem Lebenslauf mit Bleistift vermerkt war "(-) Ossi".
"Das hat sie stark getroffen" bestätigt auch Rechtsanwalt Wolfgang Nau, der die Klägerin vertritt. Seine Argumentation: Die Absage verstoße gegen das Diskriminierungsverbot des § 1 AGG. Schließlich seien dort Benachteiligungen aufgrund der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft untersagt. "Die beiden Teile Deutschlands haben sich während der Trennung auseinandergelebt", meint Nau. "Die Ostdeutschen hatten teilweise Wortbildungen und Sitten, die wir nicht kannten". Das Arbeitsgericht müsse also entscheiden, ob der "Ossi" eine eigene Ethnie ist.
Die Beklagte, die nach ihrer Darstellung mehrere Mitarbeiter aus den neuen Bundesländern beschäftigt, vertritt im Gegensatz zur Klägerin die Auffassung, dass Ostdeutsche keine Ethnie im Sinne des AGG darstellten; sie hat zudem vorgebracht, die Stellenabsage sei nicht wegen der Herkunft der Klägerin erfolgt.
(mitgeteilt von Prof. Dr. Rolfs auf beck-blog)
das wird garantiert eine lustige mündliche verhandlung ... ach so ... muss man die "ossis" jetzt auch unter artenschutz stellen? mh ... grübel ...
tja, nun hat die gute dame also doch verloren. nicht, dass es nicht vorauszusehen gewesen wäre ... jeder macht sich halt so lächerlich wie er kann ...
ja sicher - war abzusehen dass das nicht gut für sie ausgeht...
meiner meinung nach ist es trotzdem fragwürdig wenn man allein aufgrund seiner herkunft abgelehnt wird.
da kann der stuttgarter fensterbauer noch so oft behaupten sie wegen ihrer qualifikationen nicht genommen zu haben...
wer glaubt denn an solche beteuerungen?
meiner meinung nach ist es trotzdem fragwürdig wenn man allein aufgrund seiner herkunft abgelehnt wird.
da kann der stuttgarter fensterbauer noch so oft behaupten sie wegen ihrer qualifikationen nicht genommen zu haben...
wer glaubt denn an solche beteuerungen?
du wirst es mir nicht glauben skip aber selbst bei den hartz IV empfängern gibt es arbeitswillige leute...
@skip
ich hab ein euro jobs gemacht und mache derzeit eine umschulung (ist dann mein dritter erlernter beruf) um aus dem hartzvier raus zu kommen - unter der woche liege ich aus und wenn ich fertig bin ziehe ich dahin wo ich arbeit finde
reicht das fürs erste?
ach ja - solange ich die umschulung mache gibt es das hartzvier geld und das geld fürs zimmer ... nix extra und das zwei jahre lang...
ich hab ein euro jobs gemacht und mache derzeit eine umschulung (ist dann mein dritter erlernter beruf) um aus dem hartzvier raus zu kommen - unter der woche liege ich aus und wenn ich fertig bin ziehe ich dahin wo ich arbeit finde
reicht das fürs erste?
ach ja - solange ich die umschulung mache gibt es das hartzvier geld und das geld fürs zimmer ... nix extra und das zwei jahre lang...
@tali Ich suche am liebsten Mitarbeiter, die bereits in der Branche arbeiten, Erfahrung haben und aktuell ungekündigt in ihrer Firma sind. Denn diese Leute sind erfolgreich und solche möchte ich haben. Kostet sicher mehr als ein Hartzer, aber wie hieß es damals schon bei Persil: Da weiß man, was man hat.
Mit jemandem aus ALG 1 habe ich auch keine Probleme, aber bei H4 weiß ich doch, daß derjenige schon mindestens 1 Jahr lang eben keinen Job mehr bekommen hat. Woran liegst ? Mit Sicherheit nicht nur am bösen, bösen System.
Und so hat eben jeder seine Einstellung. Ist doch auch nicht schlimm, oder ?
Mit jemandem aus ALG 1 habe ich auch keine Probleme, aber bei H4 weiß ich doch, daß derjenige schon mindestens 1 Jahr lang eben keinen Job mehr bekommen hat. Woran liegst ? Mit Sicherheit nicht nur am bösen, bösen System.
Und so hat eben jeder seine Einstellung. Ist doch auch nicht schlimm, oder ?