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Thema: "Lynchjustiz !!"


Rosana R.
30.03.2012 21:08
Gast
Erschreckend zu was Vorverurteilungen führen können. So etwas darf es nicht geben.
http://www.badische-zeitung.d...-einer-elfjaehrigen
http://www.badische-zeitung.d...rfahren-eingeleitet

Aspergo a.
30.03.2012 21:13
Gast
Gibts eigentlich noch vernünftige Menschen oder müssen wir bald alle einsperren.

Aspergo a.
30.03.2012 21:17
Gast
Sollte sowas nicht auch schon unter Volksverhetzung laufen und eine Strafanzeige zurfolge haben??

Rosana R.
30.03.2012 21:22
Gast
Selbst wenn da ein Fehler gemacht wurde, indem der Name des Jungen bekannt gemacht wurde, sollte doch zumindest jedem Menschen bewusst sein das ein Verdacht noch kein Schuldspruch ist.

Aspergo a.
30.03.2012 21:25
Gast
Und selbst bei einem Schuldspruch sollte man alles andere den Richter überlassen.

Klein J.
30.03.2012 21:48
Gast
richtig, nur eine sorgsame ermittlung und ein vernünftiger prozess kann einen eindeutigen schuldspruch herbeiführen. aber ab da an sollten wir mal über den stafkatalog nachdenken. für solche greueltaten bietet der mittelalterlich strafkatalog ein paar sehr interessante anregungen.

Aspergo a.
30.03.2012 21:51
Gast
Finde ich nicht.Die Gesetze sind vollkommen ausreichend.

Klein J.
30.03.2012 21:55
Gast
die gesetze ja, die strafen eher nicht.

Doctor W.
30.03.2012 21:56
Gast
exakt @aspergo.

und was das andere betrifft: plebs ist und bleibt plebs.

Aspergo a.
30.03.2012 21:57
Gast
Was hälst du denn für eine angemessene Strafe für einen 17 jährigen fals er denn der Schuldige ist?

Klein J.
30.03.2012 22:03
Gast
ich habe zwei töchter, sollte jemand ihnen sowas antun, hätte ich ein problem mit dem gedanken, das er nur ein paar jahre vollpension bekommt. da ist es mir egal ob 17, 27 oder älter. ich bezweifel auch , das solche neigungen therapierbar sind und bevorzuge hier eine endgültigere lösung!

Aspergo a.
30.03.2012 22:10
Gast
Das ist es ja gerade.Es mag sehr schwer sein für jemanden der aufgrund so einer Tat ein Familienmitglied verliert.Dies befähigt ihn jedoch nicht dazu mit Mistgabel und Fackel bewaffnet mit einer wilden Meute im Gepäck den Schuldigen ausfindig zu machen um ihn dann zu lynchen.

Dieses ist mit besten Wissen und Gewissen alleine dem Richter vorbehalten der für eine Bestrafung ausreichendes Material zur Verfügung hat.

Stell dir vor die Familie des Schuldigen wäre dann genauso drauf wie du und würde das gleiche mit dir tun?Ein Kreislauf chaotischer Umstände käme in Wallung.

Toby G.
30.03.2012 22:14
Gast
Das ist die Kehrseite des Internets Aber ich hätte auch, wie Klein Jani, Rot gesehen, wenn es 100pro klar wär...

Toby G.
30.03.2012 22:17
Gast
Das heist aber nicht das ich für soein Mittelaltermist bin ! Aber ich bin ein Mensch und wenn es mich betreffen würde, würde ich rot sehen...

Klein J.
30.03.2012 22:23
Gast
im punkt rechtsfindung und rechtssprechung sind wir uns einig, das lynchjustiz ohne prozess aufgrund von vermutungen und verleumdungen nicht geht ist klar. aber warum neigen die leute dazu? vielleicht weil sie das vertrauen in unsere justiz verloren haben und die daraus resultierenden strafen nicht angemessen sind? was würde passieren, wenn ein 17jähriger der täter ist? im schlimmsten fall ein paar jahre haft, eine therapie und ein psychologe der sagt, er ist geheilt.
so, wie oft sind so schon wiederholungstäter rausgekommen? egal welchen alters.
wie oft hören wie in den medien von solchen taten?
also muß hier was grundlegend geändert werden! weiter schmusekurs mit sexualtätern und mördern ist der falsche weg!
ist die tat eindeutig bewiesen, muß der täter dauerhaft aus der gesellschaft entfernt werden, damit nie wieder eine gefahr von ihm ausgeht!
jeder mensch hat das recht auf leben und körperliche unversehrtheit
ketzerische frage: warum soll jemand diese rechte behalten, wenn er einem anderen sie genommen hat?

Doctor W.
30.03.2012 22:28
Gast
zitat: ketzerische frage: warum soll jemand diese rechte behalten, wenn er einem anderen sie genommen hat?

mit etwas nachdenken kommst sogar du auf die richtige antwort ...

Klein J.
30.03.2012 22:30
Gast
ich für mich habe diese antwort gefunden. leider sehen es in diesem land viele anders.

Doctor W.
30.03.2012 22:35
Gast
zum glück

siehe hilfweise hier: BVerfGE 45, 187, sofern es dir nicht zu hoch ist

Klein J.
30.03.2012 22:51
Gast
ist selbst mir als nicht-jurist nicht zu hoch. untermauert nur meine meinung, das es hier keine garantie, trotz hoher freiheitsstrafen und sicherungsverwahrung gibt, dass solche personen wieder auf die menschheit losgelassen werden können.
Zitat daraus: "Deshalb muß auch der mit besonders schwerer Tatschuld beladene Gefangene die grundsätzlich realisierbare Chance erhalten, seine Freiheit wiederzugewinnen (vgl. BVerfGE 45, 187 [245, 258, 259])." schön, ne?
und bis dahin kostet das pack noch ne menge steuergelder. super!

Aspergo a.
30.03.2012 22:58
Gast
Wieso sollte er keine Chance erhalten seine Freiheit wieder zu gewinnen?Da müssen sich die Methoden die eine Freiheit ermöglichen notfalls verbessern.Zumal in den Medien ja vorwiegend nur immer die Rede von unheilbaren Leuten ist.Was gerne dabei vergessen wird sind diejenigen die nicht wieder Straffällig geworden sind sondern ein normales Leben führen können das sie aufgrund sorgfältigster Therapiemethoden erlernt haben.