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Thema: "Lynchjustiz !!"
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Erschreckend zu was Vorverurteilungen führen können. So etwas darf es nicht geben.
http://www.badische-zeitung.d...-einer-elfjaehrigen
http://www.badische-zeitung.d...rfahren-eingeleitet
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Selbst wenn da ein Fehler gemacht wurde, indem der Name des Jungen bekannt gemacht wurde, sollte doch zumindest jedem Menschen bewusst sein das ein Verdacht noch kein Schuldspruch ist.
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richtig, nur eine sorgsame ermittlung und ein vernünftiger prozess kann einen eindeutigen schuldspruch herbeiführen. aber ab da an sollten wir mal über den stafkatalog nachdenken. für solche greueltaten bietet der mittelalterlich strafkatalog ein paar sehr interessante anregungen.
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ich habe zwei töchter, sollte jemand ihnen sowas antun, hätte ich ein problem mit dem gedanken, das er nur ein paar jahre vollpension bekommt. da ist es mir egal ob 17, 27 oder älter. ich bezweifel auch , das solche neigungen therapierbar sind und bevorzuge hier eine endgültigere lösung!
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Das ist es ja gerade.Es mag sehr schwer sein für jemanden der aufgrund so einer Tat ein Familienmitglied verliert.Dies befähigt ihn jedoch nicht dazu mit Mistgabel und Fackel bewaffnet mit einer wilden Meute im Gepäck den Schuldigen ausfindig zu machen um ihn dann zu lynchen.
Dieses ist mit besten Wissen und Gewissen alleine dem Richter vorbehalten der für eine Bestrafung ausreichendes Material zur Verfügung hat.
Stell dir vor die Familie des Schuldigen wäre dann genauso drauf wie du und würde das gleiche mit dir tun?Ein Kreislauf chaotischer Umstände käme in Wallung.
Dieses ist mit besten Wissen und Gewissen alleine dem Richter vorbehalten der für eine Bestrafung ausreichendes Material zur Verfügung hat.
Stell dir vor die Familie des Schuldigen wäre dann genauso drauf wie du und würde das gleiche mit dir tun?Ein Kreislauf chaotischer Umstände käme in Wallung.
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Das ist die Kehrseite des Internets
Aber ich hätte auch, wie Klein Jani, Rot gesehen, wenn es 100pro klar wär...
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Das heist aber nicht das ich für soein Mittelaltermist bin ! Aber ich bin ein Mensch und wenn es mich betreffen würde, würde ich rot sehen...
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im punkt rechtsfindung und rechtssprechung sind wir uns einig, das lynchjustiz ohne prozess aufgrund von vermutungen und verleumdungen nicht geht ist klar. aber warum neigen die leute dazu? vielleicht weil sie das vertrauen in unsere justiz verloren haben und die daraus resultierenden strafen nicht angemessen sind? was würde passieren, wenn ein 17jähriger der täter ist? im schlimmsten fall ein paar jahre haft, eine therapie und ein psychologe der sagt, er ist geheilt.
so, wie oft sind so schon wiederholungstäter rausgekommen? egal welchen alters.
wie oft hören wie in den medien von solchen taten?
also muß hier was grundlegend geändert werden! weiter schmusekurs mit sexualtätern und mördern ist der falsche weg!
ist die tat eindeutig bewiesen, muß der täter dauerhaft aus der gesellschaft entfernt werden, damit nie wieder eine gefahr von ihm ausgeht!
jeder mensch hat das recht auf leben und körperliche unversehrtheit
ketzerische frage: warum soll jemand diese rechte behalten, wenn er einem anderen sie genommen hat?
so, wie oft sind so schon wiederholungstäter rausgekommen? egal welchen alters.
wie oft hören wie in den medien von solchen taten?
also muß hier was grundlegend geändert werden! weiter schmusekurs mit sexualtätern und mördern ist der falsche weg!
ist die tat eindeutig bewiesen, muß der täter dauerhaft aus der gesellschaft entfernt werden, damit nie wieder eine gefahr von ihm ausgeht!
jeder mensch hat das recht auf leben und körperliche unversehrtheit
ketzerische frage: warum soll jemand diese rechte behalten, wenn er einem anderen sie genommen hat?
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zitat: ketzerische frage: warum soll jemand diese rechte behalten, wenn er einem anderen sie genommen hat?
mit etwas nachdenken kommst sogar du auf die richtige antwort ...
mit etwas nachdenken kommst sogar du auf die richtige antwort ...
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ist selbst mir als nicht-jurist nicht zu hoch. untermauert nur meine meinung, das es hier keine garantie, trotz hoher freiheitsstrafen und sicherungsverwahrung gibt, dass solche personen wieder auf die menschheit losgelassen werden können.
Zitat daraus: "Deshalb muß auch der mit besonders schwerer Tatschuld beladene Gefangene die grundsätzlich realisierbare Chance erhalten, seine Freiheit wiederzugewinnen (vgl. BVerfGE 45, 187 [245, 258, 259])." schön, ne?
und bis dahin kostet das pack noch ne menge steuergelder. super!
Zitat daraus: "Deshalb muß auch der mit besonders schwerer Tatschuld beladene Gefangene die grundsätzlich realisierbare Chance erhalten, seine Freiheit wiederzugewinnen (vgl. BVerfGE 45, 187 [245, 258, 259])." schön, ne?
und bis dahin kostet das pack noch ne menge steuergelder. super!
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Wieso sollte er keine Chance erhalten seine Freiheit wieder zu gewinnen?Da müssen sich die Methoden die eine Freiheit ermöglichen notfalls verbessern.Zumal in den Medien ja vorwiegend nur immer die Rede von unheilbaren Leuten ist.Was gerne dabei vergessen wird sind diejenigen die nicht wieder Straffällig geworden sind sondern ein normales Leben führen können das sie aufgrund sorgfältigster Therapiemethoden erlernt haben.