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Thema: "Kindermörder Gäfgen erhält Entschädigung wegen Folterdrohung"
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und ich bin dafür, das personen, die so einen bullshit wie du, lieber pe mu, von sich geben, so lange gefoltert werden, bis sie freudestrahlend widerrufen ... schon mal eine sekunde lang einen gedanken daran verschwendet, weshalb man die menschenrechte menschenrechte nennt? könnte es vielleicht daran liegen, dass der anknüpfungspunkt das menschsein an sich ist? wenn nämlich nicht und daher der anknüpfungspunkt für rechte jedweder art willkürlich ist, dann bin ich der erste, der dich auf die streckbank bringt, denn wer den mund aufmacht ohne nachzudenken, ist dann nur ein einfacher primat, der sich nicht zur art des homo sapiens zählen darf ... und ohne diesen anknüpfungspunkt hast du leider leider keine rechte mehr ... shit happens
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lieber pe mu, der unterschied zwischen Opfer und dem Gesetz ist der des unbeteiligten Entscheiders, der nicht nur auf dem "schnellsten Weg zum Ziel, zur Not auch über Leichen" geht.
Wenn man den Einzelfall betrachtet, ist die Lösung immer leicht herbei geführt: auf die Fresse hauen bis die Sau ausspuckt, wenn man den Falschen erwischt hat wars halt im Sinne des Opfers.
Am Besten kann man die Folgen eines möglichen Verzichts bei vermeintlichen Kinderschändern erkennen. Wird eine Person öffentlich des Kindesmissbrauchs bezichtigt, ist ein normales Leben vorbei. Dabei ist uninteressant, ob der Verdächtige überhaupt der Täter ist oder eben nur zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen war. Auch nach einer formal vorgebrachten Entlastung ist eine Rückkehr ins normale Leben fast unmöglich. Genauso sieht es mit der Folter aus. Alle Indizien sprechen bei der Polizei für die Tat, man ist sich fast sicher der Typ ist es gewesen, Zeitdruck sorgt für Stress und das Durchgehen der Nerven, Androhung von Gewalt.. wer will das rechtfertigen? Darf der Polizist das nur wenn er weiss das der Täter vor ihm sitzt? woher weiss er das es wirklich der Täter ist? wann darf er? nur bei gefahr für Leib und leben? oder auch wenn das Opfer schon tot ist? ist ein lebendes Opfer mehr wert als ein totes? ist ein lebendes Opfer mehr wert als ein lebender völlig unschuldiger Tatverdächtiger? darf man den Vater eines toten Kindes foltern, weil er den vermeintlichen Täter in Selbstjustiz entführt hat und nun um Sorge um das Leben des vermeintlichen Täters ermittelt wird? Wer bitte zieht denn bei sowas die Grenze wenn sie nicht klar formuliert und für alle Seiten gleich gerecht ist? Menschnrechte sind für Menschen links und rechts der Opfer/Verdächtigengrenze.. nicht umsonst gibt es einen Unterschied zwischen Tätern und Tatverdächtigen.. man muss immer schauen wie es ist wenn man selbst verdächtigt wird.. und zwar zu unrecht.. da zeigt sich die Qualität eines Rechtsstaates und nicht nur bei der erbarmunglosen Verurteilung und Ermittelung von irgendwelchen vermeintlichen Tätern, Hauptsache der Fall is geklärt
Wenn man den Einzelfall betrachtet, ist die Lösung immer leicht herbei geführt: auf die Fresse hauen bis die Sau ausspuckt, wenn man den Falschen erwischt hat wars halt im Sinne des Opfers.
Am Besten kann man die Folgen eines möglichen Verzichts bei vermeintlichen Kinderschändern erkennen. Wird eine Person öffentlich des Kindesmissbrauchs bezichtigt, ist ein normales Leben vorbei. Dabei ist uninteressant, ob der Verdächtige überhaupt der Täter ist oder eben nur zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen war. Auch nach einer formal vorgebrachten Entlastung ist eine Rückkehr ins normale Leben fast unmöglich. Genauso sieht es mit der Folter aus. Alle Indizien sprechen bei der Polizei für die Tat, man ist sich fast sicher der Typ ist es gewesen, Zeitdruck sorgt für Stress und das Durchgehen der Nerven, Androhung von Gewalt.. wer will das rechtfertigen? Darf der Polizist das nur wenn er weiss das der Täter vor ihm sitzt? woher weiss er das es wirklich der Täter ist? wann darf er? nur bei gefahr für Leib und leben? oder auch wenn das Opfer schon tot ist? ist ein lebendes Opfer mehr wert als ein totes? ist ein lebendes Opfer mehr wert als ein lebender völlig unschuldiger Tatverdächtiger? darf man den Vater eines toten Kindes foltern, weil er den vermeintlichen Täter in Selbstjustiz entführt hat und nun um Sorge um das Leben des vermeintlichen Täters ermittelt wird? Wer bitte zieht denn bei sowas die Grenze wenn sie nicht klar formuliert und für alle Seiten gleich gerecht ist? Menschnrechte sind für Menschen links und rechts der Opfer/Verdächtigengrenze.. nicht umsonst gibt es einen Unterschied zwischen Tätern und Tatverdächtigen.. man muss immer schauen wie es ist wenn man selbst verdächtigt wird.. und zwar zu unrecht.. da zeigt sich die Qualität eines Rechtsstaates und nicht nur bei der erbarmunglosen Verurteilung und Ermittelung von irgendwelchen vermeintlichen Tätern, Hauptsache der Fall is geklärt
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@MichBeck
Deine Einwände und Fragen sind vollkommen berechtigt. Es gibt tausende vorstellbare Möglichkeiten, Konstellationen und Situationen. Aber nur zwei Grundlagen in solchen Situationen zu handeln. Einerseits das Gesetz und zum zweiten unsere ethische Grundhaltung, manchmal auch das Gefühl für Gerechtigkeit genannt. Das Gesetz schließt die Anwendung von Zwangsmitteln definitiv aus (der Begriff Folter ist ehrlich gesagt irreführend da er sich lediglich auf die Anwendung körperlicher Gewalt bezieht).
Unsere Ethik gibt uns da schon einen etwas größeren Spielraum. Abzuwägen und zu entscheiden was getan werden kann um ein Leben zu retten ohne dafür ein anderes zu opfern.
Die Ermittler im Fall Gäfgen standen eben vor dieser ethischen Entscheidung. Sie wussten mit Sicherheit, dass vor ihnen der Entführer des elfjährigen Jakob von Metzler sitzt. Und sie gingen davon aus, dass der Bankierssohn noch lebt. Und glaub mir, in vielen Fällen können die Ermittler mit absoluter Sicherheit sagen, dass es sich bei den Verdächtigen um die Täter handelt. Und genau für solche Situationen gilt mein Statement.
Also bitte keine Diskussion mehr um unschuldige Tatverdächtige oder Massenfolterungen um möglichst schnell einen Fall abschließen zu können.
Wie so oft wird auch hier leider eine falsche Moral gepredigt. Zur Durchsetzung der Interessen von Staaten ist es sogar legitim, Menschen auch in größerem Umfang zu töten ohne sich dafür verantworten zu müssen. International sanktionierter Mord ist legitim. Zur Rettung eines Unschuldigen Menschen darf jedoch nicht einmal gedroht werden, womit auch immer man Gäfgen gedroht hat.
Am 19. September 2011 erscheint voraussichtlich ein Buch unter dem Titel: Um Leben und Tod – Wie weit darf man gehen, um das Leben eines Kindes zu retten?, geschrieben von einem Polizeibeamten, der am Verhör Gäfkens beteiligt war. Für mich wird das eine interessante Lektüre.
Deine Einwände und Fragen sind vollkommen berechtigt. Es gibt tausende vorstellbare Möglichkeiten, Konstellationen und Situationen. Aber nur zwei Grundlagen in solchen Situationen zu handeln. Einerseits das Gesetz und zum zweiten unsere ethische Grundhaltung, manchmal auch das Gefühl für Gerechtigkeit genannt. Das Gesetz schließt die Anwendung von Zwangsmitteln definitiv aus (der Begriff Folter ist ehrlich gesagt irreführend da er sich lediglich auf die Anwendung körperlicher Gewalt bezieht).
Unsere Ethik gibt uns da schon einen etwas größeren Spielraum. Abzuwägen und zu entscheiden was getan werden kann um ein Leben zu retten ohne dafür ein anderes zu opfern.
Die Ermittler im Fall Gäfgen standen eben vor dieser ethischen Entscheidung. Sie wussten mit Sicherheit, dass vor ihnen der Entführer des elfjährigen Jakob von Metzler sitzt. Und sie gingen davon aus, dass der Bankierssohn noch lebt. Und glaub mir, in vielen Fällen können die Ermittler mit absoluter Sicherheit sagen, dass es sich bei den Verdächtigen um die Täter handelt. Und genau für solche Situationen gilt mein Statement.
Also bitte keine Diskussion mehr um unschuldige Tatverdächtige oder Massenfolterungen um möglichst schnell einen Fall abschließen zu können.
Wie so oft wird auch hier leider eine falsche Moral gepredigt. Zur Durchsetzung der Interessen von Staaten ist es sogar legitim, Menschen auch in größerem Umfang zu töten ohne sich dafür verantworten zu müssen. International sanktionierter Mord ist legitim. Zur Rettung eines Unschuldigen Menschen darf jedoch nicht einmal gedroht werden, womit auch immer man Gäfgen gedroht hat.
Am 19. September 2011 erscheint voraussichtlich ein Buch unter dem Titel: Um Leben und Tod – Wie weit darf man gehen, um das Leben eines Kindes zu retten?, geschrieben von einem Polizeibeamten, der am Verhör Gäfkens beteiligt war. Für mich wird das eine interessante Lektüre.
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und wie willst du sicherstellen, das der entsprechende ermittler fähig ist, diese entscheidung zu treffen?
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Das geht eben nicht,wenn man verdächtigt wird ist man für die Ermittler zunächst einmal schon vollkommen schuldig.Das fängt ja schon mit der 1. Frage an : "Sie waren an dem und dem Tag zu dieser Uhrzeit an genau diesen Ort und haben jenes getan", sie dürfen sich nun dazu äussern.
Gut dann äussert man sich und sobald das gegenteil behauptet wird fängt es an umfanglicher zu werden was auch wiederum entsprechende Kosten verursacht.Da geht doch alles bedeutend schneller wenn man beim Verhöhr ab und zu mal eine ballert oder das Gesicht bisschen unter Frischwasser hält.![](https://lb2.cdn.spion-media.eu/gfx/emoticons/10_2.gif)
Gut dann äussert man sich und sobald das gegenteil behauptet wird fängt es an umfanglicher zu werden was auch wiederum entsprechende Kosten verursacht.Da geht doch alles bedeutend schneller wenn man beim Verhöhr ab und zu mal eine ballert oder das Gesicht bisschen unter Frischwasser hält.
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@pe mue: nix begriffen ... es ist nicht aufgabe der polizei über schuld oder unschuld zu befinden. das ist allein aufgabe des gerichts.
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genau so ist es Dr. W. ein Polizeibeamter hat die Aufgabe verbrechen zu verhindern oder zu ihrer aufklärung beizutragen.. er hat aber nicht das Recht über Schuld und Unschuld zu entscheiden.. das ist ein wichtiger Faktor in der gesellschaftlichen Absicherung vor Polizeiwillkür und deren Rechtfertigung
gerade in Grenzfällen wie bei Gäfgen zeigt sich die Qualität eines Rechtstaates.. kommt ein Polizist mit sowas durch, sinkt die Hemmschwelle zur Anwendung dieser Methode.. das war, ist und bleibt FALSCH.. ob du dir die Diskussion darüber verbietest oder nicht lieber Pe Mue.. für mich verbietet sich die diskussion in die andere Richtung
gerade in Grenzfällen wie bei Gäfgen zeigt sich die Qualität eines Rechtstaates.. kommt ein Polizist mit sowas durch, sinkt die Hemmschwelle zur Anwendung dieser Methode.. das war, ist und bleibt FALSCH.. ob du dir die Diskussion darüber verbietest oder nicht lieber Pe Mue.. für mich verbietet sich die diskussion in die andere Richtung
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laut stern hat das land hessen berufung gegen das urteil des lg ffm eingelegt ...
nun ja ... wie kann man so dämlich sein?
nun ja ... wie kann man so dämlich sein?
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