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Thema: "Kindermörder Gäfgen erhält Entschädigung wegen Folterdrohung"


Der schöne a.
04.08.2011 12:49
Gast
Der Kindermörder Magnus Gäfgen bekommt eine Entschädigung vom Land Hessen. Das Frankfurter Landgericht sprach dem 36-Jährigen 3000 Euro plus Zinsen zu. Seine Klage auf Schmerzensgeld wiesen die Richter jedoch ab. Gäfgen hatte das Land verklagt, weil ihm ein Polizist nach seiner Festnahme Gewalt angedroht hatte, um das Versteck des entführten Bankierssohn Jakob von Metzler zu erfahren.

www.t-online.de


PLUS Zinsen. DAS nenn ich mal "Ordnung"

Shawn Harper
05.08.2011 12:11
reg. Mitglied
Ist doch nichts Neues! In Deutschland werden die Täter doch mehr unterstützt, als die Opfer! Leider gibt es keine Todesstrafe mehr, aber ich hoffe das nen Knacki die Gerechtigkeit übernimmt und der Typ im Knast nicht alt wird!!!

Neben Wirkung
05.08.2011 12:14
reg. Mitglied

Stephan C.
05.08.2011 12:30
Gast
Töröööö. Shawn Bakers Bakerman erhält heute den Trostpreis für den deppertsten Kommentar des Tages.

Hier mal ein paar qualifiziertere Kommentare zu dem Thema: http://www.zeit.de/gesellscha...gaefgen-presseschau

Das Lesen dieser Presseschau möchte ich Typen wie Mr. Bakerman dringend ans Herz legen. Es kann nur bilden.

MichBeck
05.08.2011 12:40
Spion Team
In diesem Falle war der Mann Opfer und nicht Täter, die Verbote von Folter und Androhung von Folterbestehen, um Unschuldige vor erzwungenen Geständnissen zu schützen.

Die Sachlage der Persönlichkeitsrechte ist immer schwierig, gerade in Ausnahmesituationen wie diesen. Rechtlich ist das Ganze wohl in Ordnung, moralisch bleibt ein bitterer Beigeschmack, den ich aber ehrlich gesagt lieber in Kauf nehme als die Akzeptanz von Folter oder deren Androhung.

Ich stelle immer meine Situation in Relation. Ich sitze da im Zimmer, aus irgendwelchen Gründen halten die Polizisten mich für den Täter. Dann will ich auch nicht, dass man mir Prügel androht oder mich gar misshandelt, damit ich gestehe.

Armine
05.08.2011 12:45
Gast
Dem ist zuzustimmen.

Die BILD läuft heute wieder komplett Amok und daran erkennt man, was dieses Drecksblatt von Grundrechten hält...

Auf eine diesbezügliche Verlinkung verzichte ich...

Der schöne a.
05.08.2011 18:25
Gast
tja, ich sehe das naturgemäß anders.


"du sagst mir jetzt, wo genau sich der kleine befindet oder ich prügel dir die seele ausm leib".

ich finde das absolut okay.


leider wurde der junge tot aufgefunden.

Aspergo a.
05.08.2011 18:29
Gast
"du sagst mir jetzt, wo genau sich der kleine befindet oder ich prügel dir die seele ausm leib".




Und wenn man sich noch größeren Aufwand ersparen möchte zieht man sich einfach irgendwen aus der Gesellschaft raus und prügelt ihn solange durch bis er alles zugibt was er nicht getan hat.

MV S.
05.08.2011 23:04
Gast
Natürlich ist sowas auf den ersten Blick empörend, allerdings ist das der
Preis eines Rechtsstaates.
Der Zweck heiligt nicht die Mittel und Folter, bzw deren Androhung gehört nun mal nicht zu rechtsstaatlichen Mitteln.

Die Schuldfrage hängt nicht einzig am begehen einer Tat, sondern auch daran, ob ein Täter in der Lage ist, bzw. wäre, eine Schuld zu erkennen.

Ich verstehe jeden, der sich über die Zahlung empört, aber man sollte auch bedenken, dass Gräfgen wohl kaum etwas von dem Geld haben dürfte, er wird weiter im Gefängnis isoliert werden müssen, da Kindermörder von Mitgefangenen kaum Toleranz erwarten können.
Für diese 3000 Euro, bekommt er im Knast nicht mal ein Päckchen Zigaretten, da keiner sie Ihm verkauft.

Übrigens geschehen solche "Übergriffe" laufend, die Frage die sich stellt ist doch, wie BLÖDE muss ein Polizist sein, das zu dokumentieren.

Natürlich könnte man darüber diskutieren, ob Menschenrechte auf Lebewesen, die "UNMENSCHLICHES" Verhalten an den Tag legen noch gültigkeit besitzen, oder ob man sie zu Unmenschen erklären kann.

Armine
05.08.2011 23:11
Gast
Natürlich könnte man darüber diskutieren, ob Menschenrechte auf Lebewesen, die "UNMENSCHLICHES" Verhalten an den Tag legen noch gültigkeit besitzen, oder ob man sie zu Unmenschen erklären kann.

Richtig.

Und dies wurde im Spion auch schon oft getan.
"Emotional" ist die Wut, die Empörung und der Wunsch nach Rache oder Aberkennung jeglicher Rechte ja auch nachvollziehbar.

Aber die Grundrechte darf man deshalb nicht ausser Kraft setzen.
Sonst wird man selbst "Unmenschlich".

Qiuz Mndf
06.08.2011 1:03
reg. Mitglied
Wessen Menschenrechte wiegen wohl höher, die des Opfers oder die des Täters?

Ich glaube, das Recht nicht von einem Irren ermordet, erschossen oder vergewaltigt und danach verscharrt zu werden wird in Diskussionen sowohl in privaten Diskussionen als auch in der medialen Berichterstattung vernachlässigt. Opfer haben keine Rechte außer namenloses Opfer zu sein.

Mittelpunkt der Berichterstattungen und Diskussionen sind die Täter. Das ist widerlich, gehört leider zum Medienalltag dazu und befriedigt die Sensationslust der Leser, Hörer, Fernsehzuschauer und den Volkszorn.
Einen überführten Entführer foltern? Schmerzen androhen um ein anderes vielleicht wertvolles Leben zu retten? Ein eindeutiges Ja!

Wer alle Gesetze der 'Menschlichkeit' bricht, sollte auch nach diesen für ihn selbst geltenden Regeln verurteilt werden.

Haga k.
06.08.2011 8:07
Gast
der übliche schwachsinn ...

aber wenn wir schon dabei sind ... ich wäre dafür, jeden, der so einen geistigen dünnschiss von sich gibt, rückwirkend abzutreiben ...

Aspergo a.
06.08.2011 8:32
Gast
"Wer fordert, dass es Polizeibeamten in einer Notsituation möglich sein muss, einem Verdächtigen Gewalt anzutun oder anzudrohen, um beispielsweise Informationen von ihm zu erlangen, setzt sich - entgegen der bestehenden internationalen und nationalen Gesetzeslage - dafür ein, dass Folter staatlich erlaubt wird. Häufig werden Bedenken hiergegen mit dem Argument zu zerstreuen versucht, dass die Folter ja nur unter ganz engen, genau geregelten Voraussetzungen zugelassen werden sollte.



Aus historischen Erfahrungen lässt sich aber lernen, dass Folter niemals begrenzbar ist. Wird Folter einmal erlaubt, werden bald die Grenzen ihrer vermeintlichen Regulierung überschritten. Dem zugelassenen Einzelfall folgt der nächste Einzelfall; die Folteranwendung wird zur allgemeinen Praxis. Der Staat müsste seine eigene Legitimationsbasis untergraben, die er zur Begrenzung der einmal eröffneten Folterpraxis nicht mehr glaubhaft geltend machen kann. Eine solche schleichende Ausbreitung der Folter lässt sich nur verhindern, indem die Geltung des wohlüberlegten, aus historischen Erfahrungen erwachsenen Absolutheit des Folterverbots außer Frage bleibt - auch in Extremsituationen."


--->http://www.amnesty.de/umleitu...etype%3dtext%2fhtml

Folter sollte niemals erlaubt werden.Die Gründe dafür stehen oben.

MichBeck
06.08.2011 9:24
Spion Team
Wessen Menschenrechte wiegen wohl höher, die des Opfers oder die des Täters?


Sie wiegen genau gleich, da es Menschenrechte sind und es sich bei beiden weiterhin als Menschen handelt. Im übrigen war Gäfgen zu dem Zeitpunkt nicht Täter sondern Verdächtiger das macht den Unterschied denke ich deutlicher. Die Polizei war sich vielleicht sicher, dass er der Täter ist, aber trotz allem war er ein Verdächtiger. Wird das Gesetz beim ersten mal bei einer extremsituation ungestraft übergangen, ist die nächste Situation evtl. nicht mehr so extrem und so weiter und so weiter.. irgendwann trifft es den Falschen und das Geschrei ist groß, das habe ja niemand so gewollt.

So schwammig manche Gesetze sein mögen, so klar sind doch die Verbote. Diese und deren Einhaltung zu achten ist die Aufgabe der Polizei, nicht sich über Verbote und Gesetze zu stellen.

Der schöne a.
06.08.2011 12:33
Gast
Jeder von uns kennt Bugs Bunny richtig?
Ein niedlicher kleiner Hase, witzig und wortgewandt. Alle mögen diesen kleinen Fratz. Was viele nicht wissen, Bugs ist ein ausgemachter Soziopath. Emotionen sind IHM fremd. Er schert sich einen Dreck um andere, kann keine emotionale Bindung zu seiner Umgebung aufbauen und geht für ein Möhrchen über Leichen. Wenn es die Situation erfordert schwatzt er lieblich und charmant auf seine Gegner ein oder spielt sie gegeneinander aus bis er selbst die Flucht ergreifen kann. Er lässt seine Feinde vom Felsen stürzen, jagt sie in mit Dynamit in die Luft (armer Elmar).
Er tut schlicht und ergreifend ALLES um gut dazustehen, koste es was es wolle. Bugs Bunny ist ein Soziopath wie er im Buche steht und kaum jemand hat’s gemerkt.
Bunny ist also krank, ein Sozi, ein Psychopath. Er tut was immer er will und Begriffe wie Gewissen, Mitgefühl und Anteilnahme sind Ihm FREMD. Er kann nichts dafür, er ist ein kranker Hase und leider gibt es in der heutigen, aktuellen Psychotherapie noch keine Lösung für sein Problem. Ansatzweise, vielleicht ein Stück weit Verhaltenstherapie,- aber auch das ist meist vergebene Müh.

Ist der arme Elmar nun ein Opfer von Bugs oder ist Bugs ein Opfer seiner Krankheit und somit begrenzt bzw. gar nicht schuldig was Elmar betrifft??

Aspergo a.
06.08.2011 19:26
Gast
Worauf willst du hinaus armand?Es gibt nicht einen Grund der für die Folterung eines Menschen spricht.

Etwas nebenbei:

"Erika Steinbach, menschenrechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag, sieht in dem Frankfurter Richterspruch im Falle Magnus Gäfgen eine Bedrohung für die demokratische Kultur und das Gerechtigkeitsempfinden der Deutschen."

--->http://www.welt.de/politik/de...eil-bedrohlich.html

Ich verliere das Vertrauen in die Demokratie wenn ich sowas lesen muss.Eine Menschenrechtspolitische Sprecherin die keine Ahnung von Menschenrechten hat.

Und dann kommt sowas auch noch von der CDU!!!Eine Christlich Demokratische Union die anscheinend von Hexenverfolgung oder dergleichen nichts gelernt hat und vorallem aber seinen Prinzipien untreu wird..

Toby G.
06.08.2011 21:40
Gast
Und dann kommt sowas auch noch von der CDU!!!

Ja und ? Was wundert dich da jetzt ?!

Ansonsten stimme ich dir zu was die Politik und Folterung angeht ! Also systematisch und politisch darf sowas nie legitimiert werden, aber wenn ich der Vater der ermordeten Kinder wäre, würde ich den Mörder bis an sein oder mein Lebensende verfolgen und quälen, wenn ich ihn erwischen würde.
Heikles Thema eben.

Qiuz Mndf
07.08.2011 1:17
reg. Mitglied
Sie wiegen genau gleich, da es Menschenrechte sind und es sich bei beiden weiterhin als Menschen handelt. Im übrigen war Gäfgen zu dem Zeitpunkt nicht Täter sondern Verdächtiger das macht den Unterschied denke ich deutlicher.

Du willst Opfer und Täter/Verdächtiger rechtlich über einen Kamm scheren?

Wie gesagt, Opfer haben keinerlei Rechte da sie diese nicht mehr geltend machen können. Lediglich stellvertretend in der Regel durch Eltern, Freunde, Verwandte. Es macht auch keinen Sinn zu unterscheiden, ob der Entführer rechtlich gerade hochgradig verdächtig ist oder nach Tod des Opfers durch ein Gericht als Täter bezeichnet werden darf.
Verdächtig ist er/sie in den Ermittlungen und vor Gerichtsbeschluss mit vielleicht noch lebendem Opfer. Täter nach vollendeter bewiesener Tat und in der Regel totem Opfer.

Stell dir vor, du hättest Kinder und eins davon ist plötzlich verschwunden. Die Polizei ermittelt und stellt eine Entführung fest sagt dir aber gleichzeitig, dass sie nix machen kann, da ihr die rechtlichen Mittel fehlen, dem vorläufig Verdächtigen rechtsstaatlich Informationen zum Aufenthalt zu entlocken.
Und du fragst dich, ob dein Kind lebend oder tot gefunden wird.

Denkst du dann noch über Menschenrechte nach?

MV S.
07.08.2011 3:17
Gast
Eigentlich sind wir alle Mittäter, da wir uns, in dem wir uns mit Ihnen, (den Tätern) beschäftigen, Ihnen und Ihrem Ego die Plattform bieten, die der kranke Geist sucht.
Ohne öffentliches Interesse, hätte jemand wie Gräfgen niemals diese Folterklage initiiert.
Er hingegen sult sich in dem öffentlichen Aufschrei, wie auch immer dieser geartet ist.
Die Ohnmacht der Masse ist sein Gefühl der Macht, das er braucht.
Die Frage ist, dient solch eine Berichterstattung noch dem öffentlichen Interesse?
Ich hätte auch gut damit leben können, davon nichts zu hören und zu lesen, zumal man an der Sache an sich sowieso nichts ändern kann.

Rene W.
07.08.2011 9:04
Gast
........Schmerzensgeld für Kindermörder...!!!!!?????
Mit solchen Typen sollte man das selbe machen, wie früher mit den Pferdedieben...........