Forum
Thema: "Bedingungsloses Grundeinkommen Für & Wider"
wie ich an anderer stelle schon einmal sagte, wird keine frage mehr von mir beantwortet werden ... schon vergessen oder, wie in so vielen threads, von dir einfach nur ignoriert? aber mit ein wenig nachdenken kommst du schon drauf.
Ja doc ich werde darüber mal etwas nachdenken.Das 1. was mir dazu einfällt ist wenn man hier eh nach willkür entscheidet was gemacht werden darf und was nicht dann brauch ich ja gar nicht wählen zu gehen um meine politischen Interessen zu bestärken.
Wenn du der Meinung bist man darf es nicht dann bleibst du halt dabei.Ich bin der Meinung das es geht und man es auch darf.Oder steht es irgendwo im Gesetz das nicht jeder Mensch die gleichen Rechte hat??
Also ist ein bedingungsloses Grundeinkommen durch den wegfall von Sanktionen z.b. laut deiner Aussage nicht möglich weil man es nicht darf oder wie soll man das verstehen??
Wie bitte?Du bist hier derjenige der behauptet man darf kein bedingungsloses Grundeinkommen einführen.Wo steht das denn du hast ja nicht einmal einen Nachweis dafür gebracht.
oh mann ... bist du dämlich ... wir unterhalten uns immer noch über alg II und insbesondere über den antrag der linken in der hamburgischen bürgerschaft ... das hat mit einem bedingungslosen grundeinkommen nicht das geringste zu tun. verstehst du überhaupt das, was du schreibst oder liegt es einfach daran, dass du die aufmerksamkeitsspanne einer stubenfliege hast?
Da sagtest man darf es nicht.Ich gebe lediglich wieder was du behauptet hast doc.Da du ja nicht genau sagen möchtest was dich an diesen Antrag :
Sanktionen nach § 31 SGB 2 gegen Hartz-4-Beziehende in Hamburg sofort aussetzen - und über eine Bundesinitiative Sanktionen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und Leistungseinschränkungen im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch abschaffen.
Sanktionen nach § 31 SGB 2 gegen Hartz-4-Beziehende in Hamburg sofort aussetzen - und über eine Bundesinitiative Sanktionen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und Leistungseinschränkungen im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch abschaffen.
stört.
Zu behaupten man darf es nicht ist für mich nicht ausreichend.Wo steht gesetzlich geschrieben das man es nicht darf??
Zu behaupten man darf es nicht ist für mich nicht ausreichend.Wo steht gesetzlich geschrieben das man es nicht darf??
bei dir müssen wir scheinbar bei den absoluten grundlagen anfangen, nämlich dem lesen und das gelesene verstehen.
mein erstes posting besagte lediglich, dass es rechtlich nicht umsetzbar ist. die weitergehenden postings bezogen sich in ihrer aussage, teilweise auch in replik auf deine postings, auf die erstgenannte. folglich war das "rechtlich nicht zulässige" keine aussage bezüglich der unmöglichkeit anträge zu stellen, sondern bezüglich der rechtlichen umsetzbarkeit.
und was den letzten absatz betrifft: lesen, nachdenken ... und vielleicht, auch wenn ich kaum hoffnung habe, geht dir dann ja ein licht auf ...
mein erstes posting besagte lediglich, dass es rechtlich nicht umsetzbar ist. die weitergehenden postings bezogen sich in ihrer aussage, teilweise auch in replik auf deine postings, auf die erstgenannte. folglich war das "rechtlich nicht zulässige" keine aussage bezüglich der unmöglichkeit anträge zu stellen, sondern bezüglich der rechtlichen umsetzbarkeit.
und was den letzten absatz betrifft: lesen, nachdenken ... und vielleicht, auch wenn ich kaum hoffnung habe, geht dir dann ja ein licht auf ...
Was für eine Rechtsauffassung hast du denn wenn du der Meinung bist es wäre rechtlich nicht umsetzbar?Es ist unbestritten das Hartz4 Menschenünwürdig ist und erst recht dann wenn man das Existenzminimum sanktioniert.Wo befinden sich dann die Rechte eines Leistungsberechtigten??
ich beantworte keine fragen mehr ... schon vergessen?
aber etwas stilkunde: es heißt unstreitig, wenn wir uns schon des juristischen vokabulars bedienen wollen. und wenn auch nur einer behauptet, dass es nicht so sei, ist es nicht mehr unstreitig. bestenfalls könnte man von einer herrschenden meinung sprechen.
und was den rest betrifft, ich darf mich mal selbst zitieren: lesen, nachdenken ... und vielleicht, auch wenn ich kaum hoffnung habe, geht dir dann ja ein licht auf ...
aber etwas stilkunde: es heißt unstreitig, wenn wir uns schon des juristischen vokabulars bedienen wollen. und wenn auch nur einer behauptet, dass es nicht so sei, ist es nicht mehr unstreitig. bestenfalls könnte man von einer herrschenden meinung sprechen.
und was den rest betrifft, ich darf mich mal selbst zitieren: lesen, nachdenken ... und vielleicht, auch wenn ich kaum hoffnung habe, geht dir dann ja ein licht auf ...
Und wenn das Bundesverfassungsgericht feststellt das jeden Menschen das Existenzminimum zusteht dann ist das meiner Ansicht nach auch so umzusetzen.
Das heisst dann im Klartext das es keine Sanktionen geben darf die das Existenzminimum minimieren sodass die Lebensgrundlage eines Menschen erheblich eingeschränkt bis ganz aufgelöst wird.
Das heisst dann im Klartext das es keine Sanktionen geben darf die das Existenzminimum minimieren sodass die Lebensgrundlage eines Menschen erheblich eingeschränkt bis ganz aufgelöst wird.