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Thema: "was darf der Chef alles verlangen..?"


B K.
02.02.2010 6:24
Gast
WIE WAHR !!!!

Aspergo a.
02.02.2010 7:06
Gast
noch etwas schönes und passend zum wetter

Unfall mit Dienstwagen

Wie sieht es eigentlich mit der Haftung aus, wenn der Angestellte mit einem Dienstwagen einen Unfall verursacht ?

Wenn der Arbeitgeber für den Dienstwagen eine Haftpflicht- und eine Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteilung abgeschlossen hat, ist der Angestellte aus dem Schneider.

Anders sieht es aus, wenn der Versicherungsbetrag eine Selbstbeteiligung enthält. Diese wird dann oft über arbeitsvertragliche Klauseln auf den Arbeitnehmer abgewälzt.

Skip !.
02.02.2010 11:26
Gast
reine Dienstfahrt - betriebliches Risiko des AG
mit Privatnutzung und bei einer Privatfahrt - geregelt im Nutzungsvertrag. Schließlich zahlt AN 1%
Faire Regel: 50:50 bei Privatfahrten, volle SB auf Seiten des AG bei Dienstfahrten.
Übrigends auch wichtig für AN, die mit ihrem privaten PKW Dienstfahrten machen.
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