Forum
Thema: "Viele Tote nach Massenunfall auf der A19"
![](https://lb2.cdn.spion-media.eu/gfx/icons/forum_small.png)
![](https://lb2.cdn.spion-media.eu/gfx/border/thread_top_3.png)
Bei Massenkarambolagen zahlt jeweils die eigene Versicherung, egal welchen Deckungsumfang man hat. Man wird auch nicht höhergestuft.
Die Auslagen für die Rettungsmaßnahmen (z.B. Feuerwehr) werden aus einem Fonds bestritten, in den alle Versicherer einzahlen.
Die Auslagen für die Rettungsmaßnahmen (z.B. Feuerwehr) werden aus einem Fonds bestritten, in den alle Versicherer einzahlen.
![](https://lb2.cdn.spion-media.eu/gfx/border/thread_top_3.png)
@manuel Du scheinst zwar zu allen Themen etwas zu sagen zu haben, aber nicht von allen Themen Ahnung zu haben.
Oder täuscht mich das ?
Oder täuscht mich das ?
![](https://lb2.cdn.spion-media.eu/gfx/border/thread_top_3.png)
schreib ich wirklich so undeutlich ?
EGAL, WELCHER DECKUNGSUMFANG ...
also auch bei NUR Haftpflicht
Tust Dich doch sonst in allen Themen so hervor
EGAL, WELCHER DECKUNGSUMFANG ...
also auch bei NUR Haftpflicht
Tust Dich doch sonst in allen Themen so hervor
![](https://lb2.cdn.spion-media.eu/gfx/smilies/02_2.png)
![](https://lb2.cdn.spion-media.eu/gfx/border/thread_top_3.png)
habs gefunden ... gibt höchstens 2/3 ... quelle: http://www.haftpflicht-info24...-zahlt-den-schaden/
Massenkarambolagen stellen im Verkehrsrecht einen Sonderfall dar – sowohl für Polizei als auch für Versicherungen. In den meisten Fällen ist es unmöglich, den Unfallhergang genau zu rekonstruieren und damit die Schuldfrage zu klären. Die Kfz-Versicherungen verfahren daher in einem solchen Fall wie folgt: Die Regulierung der Unfallschäden erfolgt aus einem gemeinsamen Schadens-Topf. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass mindestens 50 Fahrzeuge an der Karambolage beteiligt sind. In Sonderfällen – nämlich dann, wenn der Unfallhergang sehr schwer aufzuklären ist – reichen jedoch auch 20 beteiligte Fahrzeuge aus.
Die vereinfachte Schadensregulierung greift jedoch nicht automatisch: Sie muss von der Lenkungskommission des GDV auf Grundlage der Unfallschilderungen der Polizei angeordnet werden. Findet die Anordnung statt, kontaktieren die beteiligten Assekuranzen alle Unfallbeteiligten. Bei der Regulierung gilt dann eine Quotenregelung: Heckschäden werden zu 100 Prozent bezahlt, bei Frontschäden gibt es 25 Prozent der Schadenssumme und ist ein Fahrzeug an Front und Heck beschädigt, werden zwei Drittel des Schadens übernommen. Ein kleiner Trost: Eine Rückstufung in der SFK findet dabei nicht statt.
Massenkarambolagen stellen im Verkehrsrecht einen Sonderfall dar – sowohl für Polizei als auch für Versicherungen. In den meisten Fällen ist es unmöglich, den Unfallhergang genau zu rekonstruieren und damit die Schuldfrage zu klären. Die Kfz-Versicherungen verfahren daher in einem solchen Fall wie folgt: Die Regulierung der Unfallschäden erfolgt aus einem gemeinsamen Schadens-Topf. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass mindestens 50 Fahrzeuge an der Karambolage beteiligt sind. In Sonderfällen – nämlich dann, wenn der Unfallhergang sehr schwer aufzuklären ist – reichen jedoch auch 20 beteiligte Fahrzeuge aus.
Die vereinfachte Schadensregulierung greift jedoch nicht automatisch: Sie muss von der Lenkungskommission des GDV auf Grundlage der Unfallschilderungen der Polizei angeordnet werden. Findet die Anordnung statt, kontaktieren die beteiligten Assekuranzen alle Unfallbeteiligten. Bei der Regulierung gilt dann eine Quotenregelung: Heckschäden werden zu 100 Prozent bezahlt, bei Frontschäden gibt es 25 Prozent der Schadenssumme und ist ein Fahrzeug an Front und Heck beschädigt, werden zwei Drittel des Schadens übernommen. Ein kleiner Trost: Eine Rückstufung in der SFK findet dabei nicht statt.
![](https://lb2.cdn.spion-media.eu/gfx/border/thread_top_3.png)
Ich würde den Beteiligten die Konsultation des von mir und meinen Kollegen überaus geschätzen RA Ochsendorf empfehlen.
http://www.raochsendorf.de/
Die Ergebnisse mögen individuell sein, aber in jedem Fall besser, als die von Dir gegoogelte 2/3 Regelung.
Von daher bleibe doch bitte beim Baumschnitt.
http://www.raochsendorf.de/
Die Ergebnisse mögen individuell sein, aber in jedem Fall besser, als die von Dir gegoogelte 2/3 Regelung.
Von daher bleibe doch bitte beim Baumschnitt.
![](https://lb2.cdn.spion-media.eu/gfx/border/thread_top_3.png)
und wobei bleibst du nun?
werbung für rechtsanwälte?
verlink doch mal nen text, wo der fall beschreiben wird ... habe ich doch auch gemacht ... wird dir leicht fallen, oder?
![](https://lb2.cdn.spion-media.eu/gfx/smilies/02_2.png)
verlink doch mal nen text, wo der fall beschreiben wird ... habe ich doch auch gemacht ... wird dir leicht fallen, oder?
![](https://lb2.cdn.spion-media.eu/gfx/smilies/02_2.png)
![](https://lb2.cdn.spion-media.eu/gfx/border/thread_top_3.png)
Werbung und Empfehlung sind zweierlei Maß. Für Werbung würde ich Geld erhalten. In Bezug auf RA Ochsendorf kann ich es den Betroffenen nur empfehlen, da wir im Kollegenkreis nur gutes von Betroffenen gehört haben. Er ist eine Koryphäe in der Kampfarena mit den Versicherungen.
Da ich dort nicht angestellt bin, habe ich keinen Aktenzugriff (was auch so mich nicht veranlassen würde, es ausgerechnet Dir zu posten).
Vielleicht ist hier jemand im Board, der Erfahrungen mit dem Anwalt hat und seine persönlichen Erlebnisse schildern kann.
Da ich dort nicht angestellt bin, habe ich keinen Aktenzugriff (was auch so mich nicht veranlassen würde, es ausgerechnet Dir zu posten).
Vielleicht ist hier jemand im Board, der Erfahrungen mit dem Anwalt hat und seine persönlichen Erlebnisse schildern kann.
![](https://lb2.cdn.spion-media.eu/gfx/border/thread_top_3.png)
Ach manuel m Deine Verlinkung war der Bezug auf einen allgemeinen Informationsauszug ... mehr nicht.
![](https://lb2.cdn.spion-media.eu/gfx/border/thread_top_3.png)
http://www.qype.com/place/129...ndorf-Coll--Hamburg
Google 1. Seite
den Rest findest Du bestimmt selbst
Google 1. Seite
den Rest findest Du bestimmt selbst