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Thema: "Verrückte Nachrichten aus aller Welt"
Da du eh nie vernünftige Sätze bilden kannst um dich zu äussern, musst du dich daran gewöhnen das sie evt. missverstanden werden.
dann kann mein hund ja keine kuh geben.,... ist schwarzweis und frisst gras.. gibt aber keine milch --> ergo, alle tiere die keine milch geben sind auch keine kühe. wenn auch schwarzweis und grasfressend. und
was trinkt ne kuh??
was trinkt ne kuh??
na toll, seit über 24h kein dummlall mehr von aspergo... auch wieder mist, irgendwie. ich hab mich eigentlich schon den ganzen tag gefreut, dass es jetzt wieder was zu lachen gibt...
hast du keine Freunde Martin das es für dich nichts zu lachen gibt?Nenne mir den dummlall und wiederlege diese Theorien die nicht von mir aufgestellt wurden sondern von denen die sie verbreiten und glaubhaft machen wollen.
Wie ich es schon so oft sagte:
Pharmafirmen sind nicht an unserer Gesundheit interressiert sondern nur an ihrem Profit:
http://www.tagesschau.de/wirt...harmafirmen100.html
Pharmafirmen sind nicht an unserer Gesundheit interressiert sondern nur an ihrem Profit:
http://www.tagesschau.de/wirt...harmafirmen100.html
nein, ich hab keine freunde, das einzige was mich antreibt, ist der schwachsinn, der von dir tagtäglich hier abgelassen wird...
warum ist in diesem video eigentlich der 28.10.1918 erst der tag der selbsermächtigung? vor lillionen von jahren gab es weder menschen noch gesetzte. also muss es ja irgendwann mal ein erstes gesetzt gegeben haben. und was gab diesem ersten gesetzt dann das recht, gesetzt zu werden... nur diese eine frage darfst du dich stellen, denn das war dann auch ermächtigung... um es mal in deinem schwachsinn wieder zu geben...
hast du eigentlich schon mal so weit gedacht @aspergo?
warum ist in diesem video eigentlich der 28.10.1918 erst der tag der selbsermächtigung? vor lillionen von jahren gab es weder menschen noch gesetzte. also muss es ja irgendwann mal ein erstes gesetzt gegeben haben. und was gab diesem ersten gesetzt dann das recht, gesetzt zu werden... nur diese eine frage darfst du dich stellen, denn das war dann auch ermächtigung... um es mal in deinem schwachsinn wieder zu geben...
hast du eigentlich schon mal so weit gedacht @aspergo?
"also muss es ja irgendwann mal ein erstes gesetzt gegeben haben"
Also das is ja nu mal eine Fräge die mich besonders interessieren TUT. Hat dis denn mal wer aufgeschrieben?
"was gab diesem ersten gesetzt dann das recht, gesetzt zu werden..."
Das müsste man dann als nächstes klären.
Also das is ja nu mal eine Fräge die mich besonders interessieren TUT. Hat dis denn mal wer aufgeschrieben?
"was gab diesem ersten gesetzt dann das recht, gesetzt zu werden..."
Das müsste man dann als nächstes klären.
"dieser einen frage" muss es heißen @petschi O
aber auch deinen verbesserungsvorschläge nehme ich gerne mit auf, und gelobe besserun!,so dass niemand den eindruck bekommt, ich führe die menschen an der nase herum, wie es beispielsweie beim radiosender ostseewelle der fall ist... sorry, falls der eindruck entstanden ist, dass ich mich auf diesem erbärmlichen niveau herab gelassen haben könnte...
kommt nicht wieder vor...
aber auch deinen verbesserungsvorschläge nehme ich gerne mit auf, und gelobe besserun!,so dass niemand den eindruck bekommt, ich führe die menschen an der nase herum, wie es beispielsweie beim radiosender ostseewelle der fall ist... sorry, falls der eindruck entstanden ist, dass ich mich auf diesem erbärmlichen niveau herab gelassen haben könnte...
kommt nicht wieder vor...
Mal was aus aktuellem Anlass...
Vor einigen Wochen trudelte mir ein Schreiben der Wohnungsverwaltung ins Haus mit der Bitte zu bestätigen, daß ich der Mieterhöhung auf Höhe der Vergleichsmiete des hier geltenden Mietspiegels zustimme.
Der Vermieter darf die Miete nur erhöhen wenn ich mein Einverständnis dazu gebe... so weiter.....
Ich stimmte nicht zu und heute habe ich ein weiteres Schreiben im Kasten in dem angekündigt wird, daß ich mit einer Klage zu rechnen habe wenn ich weiterhin die Zustimmung verweigere. Man stützt sich auf §558 BGB.
Alles schön und gut.
Hier sieht man wieder was für bekloppte Gesetze die Regierung doch verabschiedet.
Hier wird gesagt: Der Vermieter darf die Miete bis zur Höhe des üblichen Mietspiegels erhöhen, dies ist durch das BGB rechtens. Allerdings muss der Mieter zustimmen. Tut dieser es nicht, dann kann der Vermieter ihn zur Zustimmung klagen. Dem Mieter bleibt nichts anderes übrig, er muss zustimmen da der Vermieter im Recht ist.
Ein Gesetz welches den Tatbestand der Nötigung erfüllt.
Klasse CDU + FDP !!!!
Ich bin schon auf die Mietpreisbremse gespannt die Merkel und CO einführen wollen.
Vor einigen Wochen trudelte mir ein Schreiben der Wohnungsverwaltung ins Haus mit der Bitte zu bestätigen, daß ich der Mieterhöhung auf Höhe der Vergleichsmiete des hier geltenden Mietspiegels zustimme.
Der Vermieter darf die Miete nur erhöhen wenn ich mein Einverständnis dazu gebe... so weiter.....
Ich stimmte nicht zu und heute habe ich ein weiteres Schreiben im Kasten in dem angekündigt wird, daß ich mit einer Klage zu rechnen habe wenn ich weiterhin die Zustimmung verweigere. Man stützt sich auf §558 BGB.
Alles schön und gut.
Hier sieht man wieder was für bekloppte Gesetze die Regierung doch verabschiedet.
Hier wird gesagt: Der Vermieter darf die Miete bis zur Höhe des üblichen Mietspiegels erhöhen, dies ist durch das BGB rechtens. Allerdings muss der Mieter zustimmen. Tut dieser es nicht, dann kann der Vermieter ihn zur Zustimmung klagen. Dem Mieter bleibt nichts anderes übrig, er muss zustimmen da der Vermieter im Recht ist.
Ein Gesetz welches den Tatbestand der Nötigung erfüllt.
Klasse CDU + FDP !!!!
Ich bin schon auf die Mietpreisbremse gespannt die Merkel und CO einführen wollen.
Was ist denn ein
"Stimme zu, tust du es nciht, verklage ich dich damit du zustimmst?"
sonst??
Wenn jemand um eine Zustimmung bittet, dann muss man auch die Möglichkeit haben nicht zuzustimmen, ansonsten ist das ganze Zustimmungsersuchen Blödsinn.
"Stimme zu, tust du es nciht, verklage ich dich damit du zustimmst?"
sonst??
Wenn jemand um eine Zustimmung bittet, dann muss man auch die Möglichkeit haben nicht zuzustimmen, ansonsten ist das ganze Zustimmungsersuchen Blödsinn.
wie üblich gilt in juristischen dingen: wenn man schon die klappe nicht halten kann, einfach mal ahnung haben ... nötigung ... ah ja ...