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Thema: "Loveparade 2010 Massenpanik und das Ende der Loveparade"


Black
28.07.2010 18:43
Gast
Für mich sind alle Schuld, die das Abgesegnet haben. Aber auch die, die das geplant haben und auch die, die für die Sicherheit zuständig waren..weil die sind dazu da, ihre Augen dazu haben, wo es probleme geben könnte/ gibt.

Die schuld wird nach "ranghöhe" und gehalt zugewiesen..der 800euro security hat in meinen augen nicht soviel schuld wie ein überbezahlter gutachter/veranstalter/ stadtverwalter.

Petschi O.
28.07.2010 19:48
Gast
@hanseat auch eine angeordnete Staatstrauer währe ein Schuldeingeständnis. (egal ob nun ein oder 7 Tage) Währe ich Hinterbliebener würde ich Frau Merkel, beim jetztigen Ping Pong, bei der Trauerfeier des Platzes verweisen.
Skip hat Recht, es wird alles nur noch verschleiert und die "Aufklärung" wird der Staatsanwaltschaft überlassen.

Trauerspiel Deutschland

Martin F.
28.07.2010 20:21
Gast
einer der hauptschuldigen ist er bei der bevölkerung doch eh schön(und das sicher nicht unberechtigt).
von daher fande ich seine äußerung, die ich zuvor widergegeben habe , warum er sein amt nicht aufgibt auch sehr sehr lächerlich. der mann ist einfach nicht mehr tragbar, das sollte er sich selber eingestehen...

Licht
28.07.2010 20:22
Gast
staatstrauer hört sich doch auch nur nach heuchelei an. wenn man die heutige pressekonferenz gesehen hat mit dem dieter wehe, dann weiß man, dass es dessen nicht bedarf. menschlichkeit reicht schon. als mensch ist man betroffen. als mensch hat man auch menschenverstand und weiß, dass in duisburg alles missachtet wurde, was es zu missachten gab. mehr braucht man kaum dazu zu sagen.

Biestli F.
28.07.2010 21:12
Gast
@skip Das verstehe ich auch nicht, wahrscheinlich hängen da noch viel zu viele andere Faktoren oder höhere Köpfe dran.
Aber das noch nicht mal Anklage erhoben wurde ist ganz schön schäbig.

Haga k.
29.07.2010 7:20
Gast
eine anklage kann erst erhoben werden, wenn ein konkreter täter einer bestimmten straftat hinreichend verdächtig ist (§§170 Abs. 1, 200 StPO). dass bis jetzt keine anklage erhoben wurde, ist daher nur folgerichtig.

Biestli F.
29.07.2010 13:02
Gast

Haga k.
29.07.2010 13:08
Gast

Nbler
29.07.2010 13:45
reg. Mitglied
offtopic on

@Skip Das Oberlandesgericht von Karlsruhe scheint Deinen Kommentar auf der letzten Seite gelesen, und sich zu Herzen genommen haben...
Die haben den Kachelmann freigelassen...
Erstaunlich daran... "kein dringender Tatverdacht" ??? ohoh

offtopic off

Martin F.
29.07.2010 17:14
Gast
das wurde aber auch höchste zeit. das wetter spielte ganz schon verrückt seit der kachelmann im knast war...

ebenfalls offtopic ende

Quinto
30.07.2010 9:22
reg. Mitglied
http://pullproxy.com/news/201...ng-loveparade-2010/

"Um wirklich etwas zu ändern, müssen wir bei uns selber anfangen. Wir DJs müssen noch besser darauf achten für Wen und Wo wir spielen, nur so können sich die Fans besser orientieren, und herausfinden was sich für sie lohnt und wo es sicher ist zu feiern. Grundsätzlich kann jeder mit seinem eigenen Verhalten viel auf dieser Welt ändern. Je aufmerksamer wir durchs Leben gehen und uns dadurch bewusster zwischen guten und schlechten Produkten, Dienstleistungen, Veranstaltungen oder anderen Dingen entscheiden können, desto weniger Handlungsspielraum haben kaltblütige Profiteure. "

#Duisburg (und auch #Tunnelparty Rostock............)

Skip !.
30.07.2010 10:50
Gast
Daß mein Kommentar bzgl. Kachelmann gleich ganz oben gehört wird, macht mir bissl Angst.

Vielleicht war auch das eine "politische" Entscheidung, um den Druck des Vergleiches von Sachaller und Sauerland zu nehmen.

@haga Kann U-Haft nicht auch bei Verdunklungdgefahr und des Verdachts von Zeugenbeeinflussung angeordnet werden ?

Skip !.
30.07.2010 10:51
Gast
Hatte gestern auch nur nebenbei im Radio auf Bayern1 gehört, daß der OB "untergetaucht" ist ... Fluchtgefahr ?

Haga k.
30.07.2010 10:54
Gast
ja, dass ist möglich.

§ 122 Absatz 2 StPO lautet wie folgt:

Ein Haftgrund besteht, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen

1. festgestellt wird, daß der Beschuldigte flüchtig ist oder sich verborgen hält,
2. bei Würdigung der Umstände des Einzelfalles die Gefahr besteht, daß der Beschuldigte sich dem Strafverfahren entziehen werde (Fluchtgefahr), oder
3. das Verhalten des Beschuldigten den dringenden Verdacht begründet, er werde
a) Beweismittel vernichten, verändern, beiseite schaffen, unterdrücken oder fälschen oder
b) auf Mitbeschuldigte, Zeugen oder Sachverständige in unlauterer Weise einwirken oder
c) andere zu solchem Verhalten veranlassen,
und wenn deshalb die Gefahr droht, daß die Ermittlung der Wahrheit erschwert werde (Verdunkelungsgefahr).


genau lesen: es müssen konkrete anhaltspunkte (wenn auf Grund bestimmter Tatsachen) vorliegen.

gab es dafür anhaltspunkte? soweit dies der presse zu entnehmen war, wohl eher nicht ...

Haga k.
30.07.2010 10:55
Gast
uups ... es muss natürlich § 112 StPO heißen ...

Skip !.
30.07.2010 11:11
Gast
Mit Logik hat deutsches Recht in keinster Weise zu tun.

Wenn der OB diese Veranstaltung durchpeitscht und das in einem Protokoll sogar dokumentiert ist, obwohl es Sicherheitsbedenken gab, besteht nach meinem Verständnis irgendwo ein hinreichender Tatverdacht auf zumindest fahrlässige Tötung.

Den Link mit dem Protokoll hatte ich schon gepostet.

Black
30.07.2010 13:28
Gast
gestern nacht netten Beitrag bei Zapp gesehen..recht haben die...wenn es angeblich alles so offensichtlich war, warum hat sie kaum eine sau drum gekümmert?? Wollte keiner der spielverderber sein? auf die leichte schulter genommen?? Opfer in kauf genommen? Gier frisst hirn?

http://www3.ndr.de/flash/zapp...adcasts.xml&sr=zapp

Skip !.
30.07.2010 14:18
Gast
Ah ja, jetzt wissen wir rein rechnerisch, warum Herr OB alle Schuld von sich weist.

Hannover - Bisher weist Duisburgs Oberbürgermeister Adolf Sauerland (CDU) jede Verantwortung für die Tragödie bei der Love-Parade von sich. Auch einen Rücktritt schließt der Politiker weiter aus. Nun rechnet der Steuerzahlerbund vor, dass ihn ein solcher Schritt die Pension kosten könnte.

Weil das Landesbeamtengesetz in Nordrhein-Westfalen einen Rücktritt aus politischen Gründen nicht vorsehe, müsste Sauerland einen Antrag auf Entlassung stellen. Wer das aber tut, "verliert sämtliche Ansprüche auf Dienstbezüge und Versorgung", zitiert die "Neue Presse" aus Hannover Heinz Wirz, den Justiziar des nordrhein-westfälischen Steuerzahlerbundes.

Verloren wären damit für Sauerland auch die Pensionsansprüche, die er sich vor der Wahl 2004 in langen Jahren als Oberstudienrat im benachbarten Krefeld erworben habe. "Das ist knallhart", sagte Wirz der Zeitung. Der dann Ex-Beamte würde lediglich in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Für den 55-jährigen OB wäre es ein herber finanzieller Verlust.

Als B-10-Beamter beziehe er ein Grundgehalt von 10.582,30 Euro plus Zulagen, rechnen die Experten vor. Für 2009 habe Sauerland in einer Mitteilungsvorlage für den Rat der Stadt Duisburg zusätzliche Nebeneinkünfte von 16.100 Euro im Jahr angegeben. Außerdem nehme er rund 50 zum Teil gut dotierte Mandate in Aufsichts-, Verwaltungs- und Beiräten sowie Verbänden und Vereinen wahr.

Martin F.
30.07.2010 16:38
Gast
nicht schlecht son OB-pöstchen...

Black
30.07.2010 17:12
Gast
Was haste erwartet? Das son Heinz realistisch bezahlt wird? Der kann wahrscheinlich allein durch seine Nebeneinkünfte und Zusatzzahlen sehr gut leben.

Und frage mal woher das kommt...

ganz krass gesagt, kann man es wie folgt formulieren: Wir bezahlen Mörder.