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Thema: "Karlsruhe kippt Vorratsdatenspeicherung"


Der Kaui
02.03.2010 12:27
Spion Team
Die umstrittene Vorratsdatenspeicherung verstößt in ihrer jetzigen Form gegen das Grundgesetz. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Karlsruher Richter erklärten die seit 2008 geltende gesetzliche Regelung zur massenhaften Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten für verfassungswidrig und nichtig - sie verletze das Telekommunikationsgeheimnis, begründete der Erste Senat seine Entscheidung.

Schild vor dem Bundesverfassungsgericht (Foto: dpa) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Klare Entscheidung: Die Speicherung ist verfassungswidrig. ]
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wird aus Sicht der Verfassungsrichter nicht gewahrt. Sie sprechen von einem "besonders schweren Eingriff in das Fernmeldegeheimns", das Rückschlüsse "bis in die Privatsphäre" ermögliche. Außerdem mangele es an einer Sicherheit für die Daten, und es gebe keine konkreten Angaben, wofür die Daten gebraucht werden sollen. Ferner kritisierten die Richter eine mangelnde Transparenz des Gesetzes.

Der Gesetzgeber muss ein neues Gesetz verabschieden und die vorhandenen Daten "unverzüglich" löschen lassen.
Nicht generell gegen Speicherung der Daten

Das Karlsruher Urteil schließt eine Speicherung der Daten jedoch nicht generell aus. Die deutschen Verfassungsrichter stellten nicht die Zulässigkeit der EU-Richtlinie in Frage, die Grundlage für das Gesetz in Deutschland ist. Die Telekommunikationsdaten seien "für eine effektive Strafverfolgung und Gefahrenabwehr von besonderer Bedeutung".

Bei der jetzigen Regelung handele es sich aber "um einen besonders schweren Eingriff mit einer Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt". Darum müsste ein derartiger Eingriff an strengste Bedingungen geknüpft werden. Diese Voraussetzungen erfüllt das deutsche Gesetz laut dem Urteil nicht.

Die Richter forderten den Gesetzgeber auf, einen strengen Maßstab zu entwickeln, der von den Telekommunikationsunternehmen auch technisch umgesetzt werden müsse. Der Datenschutz dürfe jedenfalls nicht "unkontrolliert" in deren Händen liegen und von ihren "Wirtschaftlichkeitserwägungen" abhängen. Die Kosten für diese Datensicherheit haben laut Urteil die Unternehmen zu tragen, da sie auch von der Telekommunikation profitieren.

Nach dem Gesetz werden seit 2008 Verbindungsdaten aus der Telefon- , Mail- und Internetnutzung sowie Handy-Standortdaten sechs Monate lang gespeichert. Abrufbar sind sie für Zwecke der Strafverfolgung sowie der Gefahrenabwehr.

Der Kaui
02.03.2010 12:27
Spion Team
Im umfangreichsten Massenklageverfahren in der Geschichte des Gerichts hatten fast 35.000 Bürger Beschwerde gegen das seit 2008 geltende Gesetz eingelegt, das eine EU-Richtlinie umsetzt.

Der Kaui
02.03.2010 12:28
Spion Team
Endlich machen die jungs mal was halbwegs vernünftiges

Quinto
02.03.2010 13:08
reg. Mitglied
na ich bin ja mal gespannt, wie die FDP sich jetzt verhält... so als (ehemaliger?) gegner der VDS. und ob und wie da jetzt eines neues gesetz für beschlossen wird.

Hodenkobold
02.03.2010 13:22
Gast
Selbst wenn ein Gesetz beschlossen wird, wird die Datenspeicherung weiterhin betrieben. So wie Schäuble zu der "Onlineüberwachung" sinngemäß sagte: -Jetzt haben wir ein Gesetz zur Überwachung vorher musste es eben ohne jegliche gesetzliche Grundlage gehen.-

Bei der Datenspeicherung ist es eben umgekehrt

Tobywankenobi
02.03.2010 14:21
Gast
warum alle daten der bürger zu speichern is doch cool da kann man wie in der ddr schön den bürger mit informationen erpressen oder unterdrücken

Nicklass
02.03.2010 17:36
Gast
ich glaube kaum, dass du nur ansatzweise ne ahnung hast was unterdrückung in der ehemaligen ddr bedeutet hat.

Griffin Sclow
02.03.2010 19:58
Spion Team
http://www.bundesverfassungsg...302_1bvr025608. html

Falls es jemand komplett lesen möchte!

@Kaui: "Die Jungs" haben schon öfter vernünftige Dinge entschieden!

Die aufgrund der einstweiligen Anordnung vom 11. März 2008 im Verfahren 1 BvR 256/08 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 659), wiederholt und erweitert mit Beschluss vom 28. Oktober 2008 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 2239), zuletzt wiederholt mit Beschluss vom 15. Oktober 2009 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 3704), von Anbietern öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste im Rahmen von behördlichen Auskunftsersuchen erhobenen, aber einstweilen nicht nach § 113b Satz 1 Halbsatz 1 des Telekommunikationsgesetzes an die ersuchenden Behörden übermittelten, sondern gespeicherten Telekommunikationsverkehrsdaten sind unverzüglich zu löschen. Sie dürfen nicht an die ersuchenden Stellen übermittelt werden.

=> Wer soll die Daten also löschen???

Stephan C.
02.03.2010 23:01
Gast
ich glaube kaum, dass du nur ansatzweise ne ahnung hast was unterdrückung in der ehemaligen ddr bedeutet hat.

Und ich glaube kaum, dass du verstanden hast, was passieren KANN, wenn die bisher eingeführten Methoden in die 'falschen Hände' fallen. Denn dann käme uns der Apparat der DDR wie ein Kinderspielplatz vor, soviel ist mal sicher. Daher ist es gerade so wichtig, solche Instrumentarien gar nicht erst zuzulassen und im Keim zu ersticken, dann können weder rechts noch links damit Schindluder treiben.

Ein wegweisendes Urteil. Schön, dass auf Karlsruhe auch heute noch Verlass ist. Ebenfalls auch ein gutes Gefühl, dass all der öffentliche Widerstand nicht nur im Raum verhallt ist sondern den Weg zu diesem Grundsatzurteil gebahnt hat.

Skip !.
02.03.2010 23:24
Gast
Und ich glaube kaum, daß Du Kollege Nicklass in Sachen Verstehen und Intelligenz unterschätzen solltest ^^

Stephan C.
03.03.2010 9:02
Gast
Und ich glaube kaum, daß Du Kollege Nicklass in Sachen Verstehen und Intelligenz unterschätzen solltest ^^

Ich unterschätze generell niemanden, ich urteile aber nicht auf Basis von Schätzungen sondern anhand von Getanem und Gesagten. Das macht das Leben deutlich einfacher. Aber das soll hier nicht das Thema sein

Ilana
03.03.2010 9:40
Gast
ich glaube kaum, dass du nur ansatzweise ne Ahnung hast was Unterdrückung in der ehemaligen DDR bedeutet hat.

also ich mag es lieber, wenn mein BEWACHER einen Namen und ein Gesicht hat,
die Stasi hatte nicht ansatzweise auch nur die Möglichkeiten der Überwachung, die heute standardisiert sind

das Urteil in Karlsruhe ist doch ein Witz, was sagt es denn genau und vor allem was bewirkt es..!?
Es ist lediglich ein gutes Lehrbeispiel, wie man heute mit Niveau ein Volk verarscht.

die Essenz ist doch,
An alle Kläger: ihr habt Recht das muss sofort gelöscht werden (wird es aber nicht)
an die Politik: gut so weiter machen, bitte Begründung ändern

und die Moral von der Geschicht,
Klage gewinnen ist gut fürs Ego,
aber ändern wird's sich nicht


Es ist nicht ein Funken Moral, Ehrgefühl, Erfolg oder Gerechtigkeit dahinter, es gilt lediglich, das Volk in einem emotional ausgewogenem Zustand zu halten und mit Symptom Diskussionen zu beschäftigen

Ilana
03.03.2010 10:01
Gast
tut mir ja leid, das ich immer so pessimistisch rüber komme, ich arbeite daran ehrlich..,

aber das ganze Übel hat doch eine Wurzel und ich verstehe einfach nicht, warum nur so wenige im Stande sind, hinter den Vorhang zu schauen, zu erkennen das hier einfach alles total gegen den Baum läuft.

wir sind zu dumm, Menschen die gelangweilt und ohne Lebenssinn zu hause täglich an ihrem arbeitslosem Ego knabbern über die Strasse in das Unterbesetzte Altenheim zu lassen, wo sie mit Spass eine sinnvolle Aufgabe tun könnten, die ihren Unglücklichen eingepferchten Mitmenschen Freude macht.

Millionen sitzen dumm zu hause rum und überall herrscht Mangel
Millionen verhungern jährlich und Millionen leiden an Übergewicht
Millionen Menschen brauchen Hilfe, Millionen Menschen spenden und fast nix kommt bei rum
Millionnen Menschen wählen Parteien damit Politiker die Interessen des Geldes vertreten
Millionen Menschen gehen für nen Hungerlohn arbeiten und regen sich über Millionen Menschen auf, die sich sagen, das sie da nicht mehr mit machen
und einigen wenigen, den geht es gut
Millionen Menschen wollen und brauchen keinen Atomstrom und Millionen € bekommen recht
Millionen Personalausweise werden für Millionen erneuert um dann eine Gefahr für Leib und Leben dar zu stellen
Millionen Impfdosen..., booaaa wo soll ich auf hören...!?

und alles was ich höre und lese ist:
hmmm das ist übel,
hmmm dieses stimmt vielleicht nicht,
hmmm vielleicht sollten wir doch nicht so viel, nur ein bisschen,
hmmm darf der das denn,
hmmm blablablabla

Skip !.
03.03.2010 11:29
Gast
also ich mag es lieber, wenn mein BEWACHER einen Namen und ein Gesicht hat,
die Stasi hatte nicht ansatzweise auch nur die Möglichkeiten der Überwachung, die heute standardisiert sind


Du kannst davon ausgehen, daß die Stasi in der heutigen Zeit sich alle Raffinessen der Technik zunutze gemacht hätte, der Unterschied: Es wäre gar nicht an die Öffentlichkeit gedrungen.
Und der zweite Unterschied - die Menschen hatten zwar Name und Gesicht, aber DU wußtest gar nicht, daß es DEINE Bewacher waren.

Ilana
03.03.2010 12:07
Gast
also meinst Du, heute ist Stasi 2.0 ....??

Stephan C.
03.03.2010 12:29
Gast
der Unterschied: Es wäre gar nicht an die Öffentlichkeit gedrungen.

Ach - und die Überwachung in der Vorratsdatenspeicherung dringt zu dir durch? Mal wieder voll ins Fettnapf, Herr Skip. Aber vielleicht verstehst du ja jetzt, warum eben so viele Bürger auch in der ach so wunderschönen Bundesrepublik gegen solche Mechanismen klagen und Recht bekommen

Skip !.
03.03.2010 14:07
Gast
Heute weiß ich, daß es eine VDS gibt - meist auch in welcher Form und vermutlich welche Daten. Sicher bei weitem nicht alles - keine Frage.
Zu Ostzeiten hättest Du weder gewußt, ob und was alles über Dich gespeichert wurde.
Geschweige denn, daß Du dagegen klagen konntest.
Ich finde es auch bei weitem nicht toll, was die Leute heute über mich wissen (wollen), aber ich finds bei weitem noch viel weniger toll, wenn man dann die Stasi als halbwegs harmlos hinstellt.

Skip !.
03.03.2010 14:08
Gast
... und was ist ein subjektiv empfundener Fettnapf gegen zahlreiche Ölfässer, die hier schon ausgekippt wurden ^^

Stephan C.
03.03.2010 14:59
Gast
aber ich finds bei weitem noch viel weniger toll, wenn man dann die Stasi als halbwegs harmlos hinstellt.

Tja, lieber Skip. Und da kommen wir wieder zur dumpfen Polemik: Niemand hat hier die Stasi verharmlost. Das ist aber offenbar das, was du anderen zumuten möchtest. Womit wir dann wieder beim Stammtischniveau angelangt wären. Eigentlich schade, dass du aus deinen festgefahrenen Feindbildern nicht aussteigen kannst.

... und was ist ein subjektiv empfundener Fettnapf gegen zahlreiche Ölfässer, die hier schon ausgekippt wurden ^^

Offenbar hast du dich nicht einen Deut weit mal mit der Urteilsbegründung der Verfassungsrichter auseinandergesetzt, sonst würde ich dir zutrauen, selbst zu erkennen, dass du da totalen Unsinn verzapfst. Aber Hauptsache erstmal groß mitreden. Stammtisch olé!

Medon
03.03.2010 15:21
Gast
Soviel zum Thema der klügere gibt nach, iwie süß ihr beiden^^