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Thema: "Freiwillige GEZ Befreiung ^^"


Skip !.
14.11.2008 8:44
Gast
Ihr Widerspruchsrecht erstreckt sich nach den erläuterten Vorschriften also
gerade nicht auf eine Datenweitergabe an die GEZ. Die Daten dürfen also
aufgrund der o. g. Rechtsgrundlage von der Meldebehörde übermittelt und von
der GEZ verarbeitet werden, um Beginn und Ende der Rundfunkgebührenpflicht
sowie die hierfür zuständige Landesrundfunkanstalt zu ermitteln.

Die Datenverarbeitung durch den NDR bzw. die von ihm beauftragte GEZ
unterliegt allerdings nicht meiner Kontrolle. Diesbezügliche Fragen richten
Sie daher bitte an den bzw. die Datenschutzbeauftragte des NDR (zur Zeit Frau
Svenna Koch-Lange, Norddeutscher Rundfunk, Rothenbaumchaussee 132-134, 20149
Hamburg.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag


Birka Paul
--
c/o
Der Landesbeauftragte * Telefon +49-385-594940
fuer Datenschutz * Telefax +49-385-5949458
und Informationsfreiheit
Mecklenburg-Vorpommern

Skip !.
14.11.2008 8:47
Gast
Soweit das Land MV

Gartensaisoneröffner ^^
14.11.2008 10:25
Spion Team
Eine andere Quelle für Daten sind die Einwohnermeldeämter. Diese leiten An- und Ummeldedaten an die GEZ weiter. So wurden im Jahr 2002 von den bundesdeutschen Meldebehörden über zwölf Millionen Datensätze von Bürgern an die GEZ übermittelt. Nur Sachsen-Anhalt und Thüringen lehnen auf Grund von Datenschutzbedenken die Weitergabe der entsprechenden Daten durch die Einwohnermeldeämter ab.

Zur Ermittlung nicht angemeldeter Rundfunkteilnehmer gleicht die GEZ ihren Datenbestand mit zugekauften Adressdaten von kommerziellen Adresshändlern ab. Die Einkäufe bei den Adresshändlern sind durch den Rundfunkgebührenstaatsvertrag legitimiert.


http://de.wikipedia.org/wiki/...epublik_Deutschland

Skip !.
17.11.2008 12:21
Gast
Samstag, 15.11.08 gegen 15.00 Uhr

Ich enspannte mich bei der Zubereitung eines indischen Lammcurry´s in meiner Küche, als ich einen etwas älteren Herrn vor meinem Fenster wahrnahm ... ES KLINGELTE

1. Gedanke - Außendienst von der GEZ

Da ich gerade beim Auslösen der Lammkeule war, hatte ich noch das Filetiermesser beim Öffnen der Tür in der Hand. Der nette ältere Herr begrüßte mich mit Namen und schob sofort seine Frage hinterher: Möchten Sie gerne eine Antwort haben ?

Ich war so perplex, daß mir nur ein ungläubiges "Hääää ?" rausrutschte.

Er witterte seine Chance und kam spontan mit: "Welche Frage ist wirklich wichtig im Leben ?"

"Ach soooo", sagte ich höflich, " ganz klar, wie bekomme ich 400 g Filetsteak saftig medium gegrillt und das zu einem Kilopreis von 10,00 EURO."

Jetzt war er am perplexen , aber nicht am aufgeben, denn er hatte seine Sprüchlein gut auswendig gelernt: "Was kommt nach dem Tod?" (zugegeben ein Lieblingsthema von mir)

"Ich wohne seit 10 Jahren neben dem Friedhof, wenn sie mir beim Kochen helfen, können wir das gerne detailliert erläutern , meinen sie Feuerbestattung oder Erdmöbel?"

Er brabbelte noch etwas von Infobroschüre, die er mir in die Hand drückte zum Lesen und ich wünschte ihm ein wundervolles Wochenende


P.S. Die Zeugen Jehovas haben eine eMail-Adresse

LustICH
17.11.2008 12:40
Gast
bleibt die Frage was schlimmer ist, Bibeltaliban oder
GEZ-Büttel
"Wir möchten mit ihnen über Gott reden...."
oder
"Wir möchten mit ihnen über GEZ reden...."
Beiden kann (und muß) man die Tür vor der Nase zuschlagen.....

Gartensaisoneröffner ^^
17.11.2008 13:36
Spion Team
"Ach soooo", sagte ich höflich, " ganz klar, wie bekomme ich 400 g Filetsteak saftig medium gegrillt und das zu einem Kilopreis von 10,00 EURO."Ach soooo", sagte ich höflich, " ganz klar, wie bekomme ich 400 g Filetsteak saftig medium gegrillt und das zu einem Kilopreis von 10,00 EURO.

grööööööhl ^^

Muhlsen
17.11.2008 14:13
Gast
lach....so oft wie die gez mir schon gedroht hat das ich vor gericht muss......aber zum glück bekomm ich ja immer die letzte chance und warte auf die nächste letzte chance und warte auf die nächste letzte chance und...........^^

Griffin Sclow
17.11.2008 16:22
Spion Team
Die Zeugen fetzen doch.

Mike880
06.01.2009 10:02
Gast
so skip nun würde mich mal interssieren was daraus geworden ist!

Resudab
06.01.2009 12:56
Gast
Bitte genau lesen und das "Filetiermesser" beachten, ich denke deine Frage hat sich jetzt von selbst beantwortet

Mike880
06.01.2009 16:28
Gast
nein denn skip hat sich noch nicht zu wort gemeldet^^

Skip !.
06.01.2009 18:48
Gast
kurze Zwischeninfo - ich habe Antworten, aber auch noch Gegenmaßnahmen, die ich derzeit rechtlich überprüfen lasse

Etwas Geduld - das Thema liegt auch mir seeeeehr am Herzen

Klaus
06.01.2009 19:43
reg. Mitglied
uns auch

Stephan C.
10.01.2009 13:25
Gast
Ein weiterer Baustein für das Gesamtbild der ach so tollen GEZ: http://www.aptgetupdate.de/20...der-lokalen-presse/...

Stuhlgangrolf
10.01.2009 16:30
Gast
Haha geil

Skip !.
11.01.2009 18:10
Gast
GEZ

Musterbrief


Sehr geehrte Damen und Herren,

Gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fordere ich Sie auf:

1. Sie haben mir gegenüber unverzüglich offen zu legen, welche Daten außer den oben aufgeführten Adressen Sie über meine durch diesen Namen/diese Adressen identifizierte Person gespeichert haben. Gleiches gilt für die Quellen, aus denen sämtliche mich betreffenden Daten stammen. (§ 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4, § 34 Abs. 1–3 BDSG)

2. Sie haben den Verwendungszweck sämtlicher mich betreffenden Daten ebenfalls unverzüglich mir gegenüber offen zu legen. (§ 34 Abs. 1, § 43 Abs. 3 BDSG)

3. Sie haben sämtliche meine Person/meine Adressen betreffenden Datenunverzüglich zu sperren und mir diese Sperrung zu bestätigen. (§ 28 Abs. 4, § 30 Abs. 3, § 43 Abs. 3, ferner § 4 Abs. 1 BDSG)

4. Ich untersage Ihnen jegliche zukünftige Speicherung von Daten, die meine Person bzw. meine Adressen betreffen, ohne meine vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung. (§ 28 Abs. 4, § 4 Abs. 1,2 BDSG)

5. Ich untersage Ihnen die Übermittlung dieser Daten an Dritte. Für bereits an Dritte übermittelte Daten fordere ich eine unverzügliche Sperrung. (§ 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4 BDSG)

6. Ich setze Ihnen zur Erfüllung dieser Forderung eine Frist von zwei Wochen beginnend mit dem Datum dieses Schreibens.

Bitte haben Sie Verständnis dafür dass ich mich gezwungen sehe, den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten zu informieren, sollten Sie dieses Schreiben ignorieren. Weitere rechtliche Schritte behalte ich mir vor.

Mit freundlichen Grüßen

Na dann schauen wir mal

Liebevoll bösartig N.
11.01.2009 18:15
reg. Mitglied
genial!

Petschi O.
11.01.2009 18:15
Gast
@skip mit dem Landesdatenschutzbeauftragten in schwerin hab ich vor jahren schon mal telefoniert. (mein grosser hatte damals post)
der gute mann sah sich ausserstande gegen die gez vorzugehen.

bin mal gespannt wie weit du kommst.

Skip !.
11.01.2009 18:19
Gast
das muß sich erst noch rausstellen, aber der Versuch ist nicht strafbar.

Pkt 4 halte ich für entscheidend, denn selbst wenn das Einwohnermeldeamt, die Daten übermittelt, werden sie das ja nicht ständig erneut machen. Das dürfte der Knackpunkt sein, womit man sie kriegt. Wenn sie meine Adresse nicht speichern dürfen, können sie mich theoretisch qualifiziert am Arsch lecken.

Edith Z.
11.01.2009 18:40
Gast
okeeee...

ich muss meinen alten fernseher und das olle radio loswerden^^