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Thema: "Bedingungsloses Grundeinkommen Für & Wider"


Aspergo a.
05.09.2013 13:16
Gast
Nein ich kenne nicht jede Partei die sich in Deutschland befindet.Zumal sie warscheinlich noch nicht einmal zur Wahl zugelassen sind??Ist aber niedlich mit welchen Partein du dich so beschäftigst.Hast du vor sie zu Wählen?

Bianca R
05.09.2013 14:06
reg. Mitglied
http://www.bundeswahlleiter.d...nahme_Parteien. html

Tramp n.
05.09.2013 14:33
Gast
Die Violetten wurden 2001 gegründet und hatten das BGE von Anfang in ihrem Parteiprogramm.
Seit 2002 sind sie mehrfach bei diversen Wahlen angetreten:

http://die-violetten.de/partei/

Tramp n.
05.09.2013 14:35
Gast
... schon erstaunlich, Aspergo, dass du als BGE-Verfechter die noch nicht kennst ...

?????? ?????
05.09.2013 15:03
reg. Mitglied
wenn ich da so alle partein sehe, dann wähl ich wohl psg, mit cavani geht da bestimmt was..

Toby G.
05.09.2013 16:55
Gast
Das BGE, sofern es kommen sollte, ist noch sehr lange nicht soweit. Bis heute war jede Diskussion, im TV und Co, darüber ganzschön oberflächlich. Ich finde es schade das die Piraten das BGE sosehr in den Vordergrund rücken.

Aspergo a.
05.09.2013 19:46
Gast
Warum findest du es schade wenn das BGE im Vordergrund steht?Es gibt eigentlich nur 2 Möglichkeiten wenn man den Menschenrechten gerecht werden möchte, damit sie in würde leben können, die man machen kann.Entweder erschaft man soviele Jobs das jeder auch Arbeit hat um sich sein Lebensunterhalt zu finanzieren oder man sagt okay wir wissen das es nicht für alle Arbeit gibt also geben wir euch zumindest ein BGE wovon ihr euch etwas zuessen kaufen könnt und die Wohnung bezahlen.

Tramp n.
05.09.2013 21:08
Gast
Seit Jahrtausenden gilt: Mensch muss sich seinen Lebensunterhalt "verdienen". Kann Mensch das nicht, ist Mensch eben weniger Mensch. Diese Sicht ist auch heute noch vorherrschend. Erst wenn eine Mehrheit akzeptiert, dass Mensch kraft seiner Geburt Mensch ist und sich deshalb seinen Lebensunterhalt eben nicht "verdienen" muss, ist die Zeit reif für die Einführung eines BGE von unten.
Mit der Brechstange von oben geht das voll gegen die Wand.
Das BGE muss erst durch eine Mehrheit gedacht werden können. Und davon sind wir noch weit entfernt.
Der Mainstream lehnt das BGE noch ab.
Im Wahlprogramm der Piraten ist klar ausgeführt, dass ein sanfter Übergang erforderlich ist. Deshalb wird auch erstmal ein Mindestlohn befürwortet und gefordert - parallel zu weiteren Maßnahmen in Richtung eines BGE.

Aspergo a.
05.09.2013 21:23
Gast
Das geht auch schneller.

Man muss die Leute einfach direkt ansprechen was sie ,wenn sie denn dagegen sind, das ein BGE eingeführt werden soll, für bedenken haben das es schief gehen könnte und diese dann einfach wiederlegen so wie es auch aus wissentschaftlicher Sicht meist bestätigt wird das es klappt.

Was dann noch für bedenken übrig bleiben sind dann meist unerklärliche Gründe die vermuten lassen das man seinen Mitmenschen aufgrund irgendeiner Sache nicht das gleiche Recht zusprechen möchte wie einem wohl selbst zusteht.

Toby G.
05.09.2013 22:00
Gast
Tramp, das ist schön gesagt, aber ein schwerbehinderter Mensch müsste ja dann trotzdem sein Lebensunterhalt verdienen, damit diese Person wenigstens einmal annähernd an eine valide "arbeitslose" Person herankommt. Gibs für die noch ein spezielles BGE, oder was ? Wo das "B" dann allerdings für etwas anderes steht... Oo

Tramp n.
05.09.2013 22:11
Gast
Das BGE ist eine Basis-Existenz-und-Teilhabe-Sicherung. In Spezialfällen - z.B. Behinderung - kommen natürlich - wie heute auch - ergänzende über das BGE hinausgehende Leistungen auf Antrag hinzu. Hier ist Bedingungslosigkeit per se nicht möglich.

Toby G.
05.09.2013 22:33
Gast
Also kommt die Invalidenrente zu dem BGE dazu ? Bei Marina Weißband klang das allerdings ganz anders.
Oder meinst du mit "zusätzlichen Leistungen" die Medikamente, Dienstleistungen und technischen Unterstützungen, die von Krankenkassen sehr grenzwertig übernommen werden ?

Tramp n.
05.09.2013 22:50
Gast
BGE ist die Basisleistung für ALLE. Im Einzelfall höhere Bedarfe kommen selbtverständlich obendrauf.
Wenn z.B. wegen einer Behinderung ein Gesamtbedarf von 3000 Eu zwingend notwendig, dann werden heutzutage diese 3000 Eu auf Antrag bewilligt (entsprechender Rentenbescheid). Mit BGE sieht es dann so aus, dass bei gleichem Gesamtbedarf 1000 Eu als BGE gezahl und die fehlenden 2000 Eu wiederum auf Antrag gewährt werden, d.h. die 2000 Eu Deckungslücke sind nicht bedingungslos.
Insgesamt gibt es in Summe keinen Unterschied.

Toby G.
05.09.2013 22:57
Gast
"Wenn z.B. wegen einer Behinderung ein Gesamtbedarf von 3000 Euro >>zwingend notwendig

Toby G.
05.09.2013 22:58
Gast
"Wenn z.B. wegen einer Behinderung ein Gesamtbedarf von 3000 Euro zwingend notwendig, dann "

In der Realität werden nicht einmal 30Euro draufgelegt, weil diese Person eindeutigen Mehrbedarf hat. Wenn eindeutig gesagt wird das die Invalidenrente zum BGE dazukommt, dann kann man ja drüber weiterreden, aber dieses "zwingend notwendig" ist stark auslegbar, wenn jeder 2000 Euro bekommt !

Ich denke das dies zu verstehen ist.

Toby G.
05.09.2013 23:00
Gast
"...einmal 30Euro draufgelegt, weil diese Person eindeutigen... " weil = wenn

Tramp n.
05.09.2013 23:06
Gast
das "zwingend notwendig" ist hier eine Formulierung von mir. Wie die speziellen Regelungen aussehen, weiß ich nicht. Ich habe nur mal fiktiv das Prinzip beschrieben.
Mehrbedarfe werden immer auf den konkreten Einzelfall abgestellt. Da kann ein BGE nicht weiterhelfen.

Toby G.
05.09.2013 23:19
Gast
Das BGE wird, nach Marina Weißband, die Invalidenrente ersetzen. Diese Mehrbedarfsfinanzierung muss erst einmal geklärt werden bevor man die BGE-flagge hochhält. Ansonsten sind die Finanzierungswege, für den Mehrbedarf, ein "wenig" fragwürdig.
Da wird's mit dem BGE, auf diese Weise, viele Schwerbehinderte geben die neben validen, "arbeitslosen" Menschen ebenfalls mit 2000 Euro auskommen müssen.
Während ich mit 2000 Euro den ganzen Tag feiern könnte, könnte sich jemand schwerbehindertes nicht soviel Lebensfreude leisten. Und das könnte ich ohne dafür arbeiten zu müssen.

Nun J.
05.09.2013 23:29
Gast
Sehe ich auch so Toby.

Aber mal eine Frage. Müsste man vom BGE auch die Miete bezahlen?

Tramp n.
05.09.2013 23:33
Gast
Das BGE ist eine Pauschale für Alle in einer Höhe, die ein moderates Leben in Würde ermöglicht. Eine solche Pauschale kann nicht auf Einzelfälle abgestimmt sein. Es wäre denkbar, das BGE für bestimmte Personengruppen zu differenzieren:
Erwachsene ohne Behinderung,
Erwachsene mit 50 % Behinderung,
Erwachsene mit 100 % Behinderung
und weitere ...
Und dann nochmal unterschiedlich für Kinder und Jugendliche oder Senioren.
Endlose Diskussionen - viel Spaß.