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Thema: "gleichbehandlungsgrundsatz SGB3??"


19matze
29.04.2010 12:32
Gast
das wird doch das gericht prüfen ... man reicht klage ein, und das gericht prüft seine zuständigkeit ... müssen wir uns doch hier nicht streiten ... kann man einfach ausprobieren ... kost nix, außer etwas zeit hirnschmalz

im übrigen habe ich ja nicht gesagt, das er gegen die regel klagen soll sondern gegen seinen individuellen bescheid (wo weniger kohle als vor seinem job draufsteht) ... er kann ja für den anfang erstmal nen euro mehr verdienen als ihm gelassen würde dann hat er im zweifel nur diese stunde in den sand gesetzt ... und die mädels im amt haben trotzdem spaß ... im übrigen steht meines geringen wissens nach schon in der rechtsbehelfsbelehrung des widerspruchbescheides, welches gericht zuständig wäre ... wenn die belehrung fehlt ... um so besser ... dann hat er richtig gute karten zu gewinnen ...

Stefan B.
29.04.2010 12:46
Gast
-.- ...
WAS genau meinst du zu gewinnen, wenn du "die da oben", "den Apperat", "die Mädels" noch weiter überlastest. WEM willst du damit helfen? Den anderen Klägern vielleicht, deren Fälle noch weiter verzögert werden, und die vielleicht deshalb klagen, weil sie seit 3 Monaten wegen der Inkompetenz einer Mitarbeiterin kein Geld kriegen und die nun wegen wegen Menschen wie Dir noch länger darauf warten müssen? Oder vielleicht dem Staat selbst, der über die Steuergelder sinnvollere Dinge tun könnte, als SOLCHE sinnbefreiten Klagen zu finanzieren.

Die Gerichte sind überlastet. Die Agenturen sind überlastet.
Das sind IMHO, mit Verlaub, gequirlte Exkremente, die du da von dir gibst. ...
Die Tatsache, dass jemand zu 100% finanziell unterstützt wird, wenn er juristischen Beistand benötigt, bedeutet nicht, dass man wegen jedem Furz der quer sitzt auch vor'n Kadi muss. Und WENN man meint, dass es notwendig ist, dann bitte richtig und nicht einfach mal auf blauen Dunst hin, weil's ja keinem Schadet. Es schadet eben doch ... und am Ende auch Dir! Selbst ein Fall der abgewiesen wird, muss geprüft werden ... und das sind keine 5 Minuten, die dafür benötigt werden.

Ich spreche hier nicht ab, dass der TE berechtigterweise der Meinung sein kann, dass die Art, wie ein Nebeneinkommen angerechnet wird, falsch sein kann. Das muss in der Tat ein Richter entscheiden und wird nicht in einer Diskussion zwischen Kaui und mir geklärt. Doch wie gesagt: Wenn klagen, dann richtig.

Stefan B.
29.04.2010 12:50
Gast
Btw. .... sind sind hier grad völlig neben dem Thema. Ich lasse eine potentielle Reaktion auf meinen letzten Wisch dann einfach mal auf mir sitzen und hoffe, dass man nochmal zum eigentlichen Thema zurück findet.

19matze
29.04.2010 13:40
Gast
wem damit geholfen ist ist doch offensichtlich ... mittlerweile hat sich fast überall herumgesprochen, das h4 handwerklich schlecht gemacht wurde und ungerecht ist ... soweit einverstanden?

das hat sich herumgesprochen, WEIL die gerichte und betreffenden behörden überlastet sind ... wenn dem nicht so wäre würde es fröhlich weiter laufen ... wegen fehlendem leidensdruck für die politik ... wenn die nicht merkt, das ihr schlechtes handwerk ne menge geld kostet wird es nicht verbessert ...

das läuft ähnlich wie die verbesserungsvorschläge für den spion ... wenn ein problem viele so stört das es viele mitteilen wird es eher behoben als wenn es nur wenige stört ...

und h4 stört fast alle direkt daran beteiligten ... aber nur wenige nutzen alle wege das zu äußern ... u.a. mit deinen argumenten ...

und für den fall das er gewinnt hat der kläger paar euronen mehr in der tasche und andere können sich auf das urteil berufen, das es offenbar bis dato nicht gibt ... soll menschen geben, die die kohle aus dem zuverdienst brauchen ...

pragmatisch würde ich sagen, das kaui den job einfach schwarz machen soll ... den steuerausfall können wir wohl verschmerzen ... aber politisch besser wäre er klagt

Stefan B.
29.04.2010 19:13
Gast
H4 ist der letzte Scheiß. Soweit sind wir denke ich ALLE einer Meinung.

Leidensdruck für die Politik baut man nicht mit Geld auf. Da führt nur ein einziger Weg hin: Stimmen!
Ein weiterer Irrtum deinerseits ist die Sache mit dem Urteil, auf das man sich berufen kann. Präzedenzfälle gibt es in Deutschland nicht. Das ist ne Urban Legend, die sich hartnäckig hält.
Zum Rest äußere ich mich wie weiter oben geschrieben in der Hoffnung nicht weiter, dass Kaui noch zurück in die Thematik findet.

19matze
29.04.2010 20:42
Gast
na denn stimmt mal wie denn? stand das mal zur wahl? habe ich was verpaßt?

gerichte agieren nicht im luftleeren raum und man kann dem amt (und dem gericht) sehr wohl bei der entscheidungsfindung helfen, wenn man ältere urteile anbringt ... deshalb hat der kaui doch gefragt ob es zum problem schon urteile gibt

Stefan B.
29.04.2010 21:33
Gast
Natürlich steht das zur Wahl: Finde eine Partei, die H4 so anpassen möchte, wie es dir am besten gefällt und wähle sie. Oder wenn dein Problem darin besteht, dass es keine direkten Volksentscheide gibt: Finde eine Partei, die eben das unterstützt. Missbrauch des Rechtssystems ist jedoch keine vertretbare Option.
Und ja: Urteile können natürlich unterstützen. Sie haben allerdings keinerlei verbindlichen Charakter.

19matze
29.04.2010 21:42
Gast
nichts anderes habe ich gesagt ... (dein letzter absatz) und welchen weg wer richtig findet ist doch gar nicht die frage ... sind beide legal und die erfahrung lehrt, das meiner erfolgreicher ist zur wahl gehe ich trotzdem ...
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