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Thema: "gleichbehandlungsgrundsatz SGB3??"


Der Kaui
26.04.2010 18:31
Spion Team
ich schiel mal zu hage oder anderen die sich mit dem auffinden von urteilen besser auskennen als ich:

Problem:

beim bezug von ALG1 steht mir ein anrechnungsfreies nebeneinkommen von pauschal 165€ zu wenn die arbeitszeit von 15 stunden wöchentlich nicht überschritten wird.

im ALG2 bezug bekomme ich diesen pauschalen freibetrag nicht und müsste um "annähernd" auf die selbe anrechnungsfreie summe von 160 € zu kommen eine tätigkeit über 400 € (minijob) ausüben da mir nur 100€ pauschal und vom restbetrag weitere 20 % als freibetrag zur verfügung stehen..

somit steigt der aufwand eines potentiellen AG von 165 € auf 400 € fürs selbe ergebnis beim AN

gibt es diesbezüglich klagen oder besser urteile die jenes problem für mich angreifbar machen?

Monchen x.
26.04.2010 19:26
Gast
bei mietsachen kann ich dir helfen,aber da leider nicht

Nicklass
26.04.2010 19:30
Gast
wat ne antwort, 500

Monchen x.
26.04.2010 19:37
Gast
nur ne feststellung.

Doctorwho
27.04.2010 8:18
Gast
ein diesbezügliches urteil habe ich (noch) nicht gefunden. ob klagen rechtshängig sind, weiß ich nicht. aber ein verstoß gegen artikel 3 gg dürfte wohl nicht vorliegen, da ein sachlicher grund für die ungleichbehandlung vorliegt.

Der Kaui
27.04.2010 14:09
Spion Team
und welcher wäre das?

ich bin leider nicht so der juristerei fachmann

Doctorwho
27.04.2010 14:37
Gast
der sachliche grund liegt hier in der rechtsnatur der transferleistungen. beim arbeitslosengeld handelt es sich um eine leistung der arbeitslosenversicherung und zwar für den fall, dass der antragsteller arbeitssuchend ist und die anwartschaftszeit erfüllt hat. beim arbeitslosengeld 2 handelt es sich demgegenüber um eine grundsicherungsleistung für bedürftige. es dient der sicherung des existenzminimums und ist demzufolge auch subsidiär.

Der Kaui
27.04.2010 15:08
Spion Team
danke

ist zwar eine eher unbefriedigende antwort.. aber so isset nunmal.. es gibt also sogar im bereich des sozialbezuges bessere und schlechtere menschen ^^

Sahne80
27.04.2010 15:12
Gast
kaui , bei alg1 darfst du nur 14,9 std arbeiten, nicht 15! so blöd wie es sich anhört, aber die legen sehr großen wert drauf. ich habe mich letztes jahr auch damit fast in die nesseln gesetzt!

was die 165 € angehen, kann ich dir leider nicht weiterhelfen!

Der Kaui
27.04.2010 15:20
Spion Team
ja denn halt 14,9 stunden.. ist ja nur abrechnungstechnisch.. in der realität wird wohl kaum einer 3,5 minuten früher gehen ^^

Sahne80
27.04.2010 15:22
Gast
hast du eine ahnung gibt genug davon !

Stefan B.
27.04.2010 18:02
Gast
"es gibt also sogar im bereich des sozialbezuges bessere und schlechtere menschen ^^ "

Sorry, aber das kann ich so nicht unkommentiert lassen (wenngleich ich das Smiley zur Kenntnis genommen habe ).
Wer ALG bezieht, hat sich diese (Versicherungs-)Leistungen mit einer entsprechenden vorausgehenden steuerpflichtigen Tätigkeit *erarbeitet*. Er bekommt dieses Geld nicht einfach nur deshalb, weil er einen deutschen Ausweis hat und die Gesetzeslage das vorsieht. Je nach vorausgehender Tätigkeit kann das dem Hartz-bezieher gegenüber schonmal unfair aussehen. Dann hat diese Person aber im Vorfeld auch ebenso deftige Summen für diese Versicherung geleistet.
Ich bitte zu entschuldigen, wenn es ein wenig harsch wirkt. Doch diese omnipräsente Gleichsetzung von ALG und Harz steht mir persönlich bis sonst wo. Das bedeutet natürlich nicht, dass ein ALG-Bezieher deswegen ein besserer Mensch ist. Trotzdem besteht zwischen ihm und dem Hartz-bezieher ein Unterschied - nicht auf menschlicher aber auf rechtlicher Ebene.
Und eins kann ich noch anmerken: Für den Sachbearbeiter macht das scheinbar auch wenig Unterschiede. Die kleinsten Formfehler seitens des Berechtigten werden genutzt um Leistungen zu verweigern.

Konkret zur Frage: Ich vermute aus vorgenannten Gründen, und dem juristisch gut formuliert klingenden Kommentar von doctorwho, dass du mit deinem Anliegen keine Chance haben wirst.

Der Kaui
27.04.2010 18:37
Spion Team
@ ramierez

deinen einwand habe ich verstanden, kann ihn dennoch nicht ganz nachvollziehen..

das ein rechtlicher unterschied besteht ist mir schon klar und ich werde auch tunlichst nicht über den bezug von leistungen diskutieren ob ich persönlich diese nun für angemessen halte oder nicht..

hierbei ging es aber um ein beschäftigungsverhältnis und eine ungleichbehandlung nach geltendem recht.

eine logische erklärung gibt es einfach nicht. wenn ein bezieher von alg 1 beispielsweise vorher in einem eher niedrig bezahltem berhältnis gestanden hat kann er zusätzlich zu seinem alg 1 auch noch alg 2 als aufstockung bekommen fällt aber weiter unter die regelungen vom alg1 (behaupte ich mal nach meinem verständnis) bis dieser anspruch voll erlischt.

ich fände eine gleichsetzung eher sinnvoll gerade in dem bezug von unterstützenden leistungen in der vermittlung. wenn ich mir von meiner vermittlerin im APRIL sagen lassen muss das zum beispiel eine umschulung oder neue ausbildung schwer zu bekommen ist weil das der HAUSHALT nicht her gibt dann läuft da etwas falsch..

als bezieher von alg1 bekomme ich bei bedarf ganz andere leistungen unkomplizierter zugesprochen.

das aber nur am rande..

hier ging es aber um beschäftigung.. ich befinde mich grad in der situation eine aushilfstätigkeit angeboten bekommen zu haben da es zu viel arbeit zum liegen lassen ist aber zu wenig um nen regulären minijob draus zu machen. die arbeit ist die selbe und sowohl schüler, studenten, arbeitnehmer oder sonstige fallen unter die regelung mit mindestens 165 € und den rest als anrechnung (was auch ok ist) nur eben der Hartzi bekommt etwas anderes und wird somit zur minderheit in dem ganzen spiel.. und auch arbeitnehmer bekommen transferleistungen und unterstützungen (elterngeld, wohngeld, nich rückzahlungspflichtige bafög leistungen etc.)

das alg1 und 2 aus verschiedenen töpfen gezahlt werden ist mir bewusst und das eine anrechnung erfolgt ist mir auch klar und auch gut so, aber dann bitte doch bei allen eben gleich..

eine tatsächliche gleichsetzung von arbeitslosen in der behandlung und der behebung des zustandes wäre endlich mal ein schritt in die richtige richtung.. arbeiten tut keiner von beiden, arbeiten wollen tun beide, aber einer wird unterstützt und der andere nur widerwillig mit dem nötigsten versorgt.
O-Ton meiner sachbearbeiterin: "ich hab sowieso gar keine zeit um mich um ihre vermittlung zu kümmern wofür ich eigentlich da sein sollte"

Stefan B.
27.04.2010 19:31
Gast
Ich gestehe, dass ich ein wenig über das Ziel geschossen bin und mich mit meinem Statement nicht nur auf den Fall beschränkt habe.
Ich versuche das jetzt mal zu ändern und entschuldige mich im Vorfeld dafür, wenn ich mit meiner Meinung anecke. Das erwarte ich ehrlich gesagt, doch es ist nicht mein erklärtes Ziel.

Es fängt mit etwas Grundsätzlichem an. Nämlich dem, wofür die jeweiligen Gruppen Geld vom Staat erhalten.
ALG:
-Anspruch ergibt sich aus dem gezahltem Anteil des eigenen Einkommens. Daraus leitet sich direkt die Höhe der Leistungen an und auch die Dauer ebenjener.
-Das Geld ist somit "verdient" und trotzdem an die Einhaltung gewisser Bedinungen geknüpft, wie z.B. das zur Verfügungstehen für die Agentur.
ALG2:
-der Anspruch ergibt sich aus einem (nicht) vorhandenen Einkommen, dass unter der sozialverträglichen Grenze liegt (hoffe das war sachlich korrekt). Er ist geknüpft an die gleichen Bedingungen wie ALG1 und weitere (,die genug Grundlage für eine weitere Diskussion bilden würden, wo ich ziemlich sicher auf Deiner Seite argumentieren würde.).
-reine Sozialleistung, die dafür gedacht ist ein sozialverträgliches Leben zu führen


Daraus resultiert in meinen Augen das Folgende:
Der ALG1 Bezieher hat sich die Zahlung von Leistung X redlich verdient - es handelt sich ja schließlich formaljuristisch mittlerweile auch um eine Versicherung. In meinen Augen ist es eine Frechheit, dass für einen Nebenjob bis 400 Euro überhaupt etwas abgezogen wird. Ich habe nie gehört, dass jemand für seinen defekten Laptop von der Haftpflicht weniger Geld erhalten hätte, weil er ein zu hohes Einkommen hat.
Der Bezieher von ALG2 hingegen hätte überhaupt keinen Anspruch auf einen Freibetrag. Bevor ihr mich direkt zerreißt, was nach dieser Aussage zu befürchten ist: Ich relativere das gleich. Es geht, wie weiter oben geschrieben darum, dass jedem Menschen ein Leben zu ermöglichen ist, dass lebenswert/sozial verträglich ist. Dafür ist eine Summe X definiert (Die Höhe ist auch ein Thema, dass schön für Debatten ist). Der Staat ist nun in der Verantwortung die Differenz zwischen Summe X und dem vorhandenen Einkommen auszugleichen. -> Mehr Einkommen, weniger Anspruch.

Stefan B.
27.04.2010 19:31
Gast
Selbstverständlich, wäre unter solchen Voraussetzungen niemand gewillt noch auf Teilzeit arbeiten zu gehen. "Arbeit muss sich (wieder) lohnen", sagte jemand, mit dem ich sonst eher nicht sympathisiere. Aber mit der reinen Aussage hat er natürlich Recht.
Es muss also aus geleisteter Arbeit auch eine Steigerung des monatlich zur Verfügung stehenden Geldes resultieren. Dass wir dabei nicht über 5,80 EUR pro Monat sprechen, ist klar. Ich kann natürlich verstehen, dass jemand, der sich bei einem Arbeitgeber 400 Euro "verdient", diese am Monatsende auch auf dem Konto sehen will. Es ist jedoch bei dem Empfänger von Hartz nunmal so, dass er ontop eine Summe erhält, weil er ohne diese kein sozial verträgliches Leben führen könnte. Es gilt hier also einen Weg zu finden, der es einerseits dem Leistungsempfänger nicht madig macht überhaupt arbeiten zu gehen und der auf der anderen Seite die Belastung, die der Empfänger für den Sozialhaushalt darstellt, zu reduzieren. Ich halte das in der derzeitigen Lösung für gelungen aber eine Diskussion darüber für zulässig.
Letztlich halte ich jedoch ALG1 und Hartz für zwei vollkommen unterschiedliche Leistungen, die nichts miteinander zu tun haben und die auch nicht vergleichbar behandelt werden müssen.

Stefan B.
27.04.2010 19:32
Gast
-> O-Ton deiner Sachbearbeiterin: Das ist ein vollkommen anderes Thema und eine Schande!

19matze
29.04.2010 8:10
Gast
ich würde den job probeweise annehmen und bei abzug der kohle in widerspruch gehen und dann klagen (wichtig ... immer schön schriftlich) ...widersprüche und klagen kostet nichts und belastet den apparat ... das führt hoffentlich zu besseren regeln für alle ... und dümmer wird man auch nicht, wenn man das mal gemacht hat ... und vielleicht springt was bei raus ... also erstmal in widerspruch gehen ... dann muß sich die sb eben damit beschäftigen ... wenn sie das lieber macht?

ob ramirez oder deine sicht richtig ist entscheidet der richter ... der bekommt mehr geld dafür

Stefan B.
29.04.2010 11:38
Gast
-.- ... Was is'n das für ne Einstellung?
Erstmal machen und wenn passiert, was der Gesetzgeber eindeutig vorher ansagt, klagt man dagegen?!?
Sollte diese Einstellung vorherschend sein, erklärt das sehr gut, warum Sozialgerichte dermaßen überlastet sind. Das ist schlicht und ergreifend ein Missbrauch des Rechtssystems.
Wenn Du ein Problem mit der bestehenden Gesetzgebung oder daraus resultierenden Regelungen hast, dann gibt es andere Wege - Karlsruhe z.B.!
Der Richter vom Sozialgericht hat lediglich zu entscheiden, ob jemand falsch behandelt wurde. Eine Ausnahme wird man auf diesem Weg nicht kriegen.

19matze
29.04.2010 11:53
Gast
richtig ...und ob das so ist, kann er doch entscheiden ... dazu gibt es offenbar unterschiedliche auffassungen ... die der behörde und die von kaui ... warum soll man davon ausgehen, das die rechtsauffassung der behörde die richtige ist?

anhängige klagen und gerichtsentscheidungen der sozialgerichte beweisen das gegenteil ...

mal ganz davon ab, das es billiger wäre dem "kunden" die paar kröten zu lassen, anstatt sich im amt damit zu beschäftigen sie ihm abzuknapsen ... da werden mehr personalkosten erzeugt, als die sache wert ist ... aber der gesetzgeber will diesen quatsch ja auch und hat bewußt den klageweg eingeräumt ... soll er ihn doch bekommen.

gerade im sgb stehen die gesetzlichen regelungen oft im gegensatz zur ausführung und den auskünften der verwaltung ... meine liebe mami hat auch schon eine klage in diesem bereich gewonnen ... jetzt hat sie paar euronen mehr im monat, die ihr abgezogen werden sollten ...

Stefan B.
29.04.2010 12:19
Gast
Korrigiere mich, wenn ich falsch liege: Die meisten Klagen beziehen sich darauf, dass irgendeine Instanz der Agentur/Arge geschlampt hat und einen oder mehrere Aspekte des vorliegenden Falles unberücksichtigt lässt. Das hat dann zur Folge, dass jemand Geld nicht bekommt, dass ihm eigentlich zusteht.
Beispiel: Einstehensgemeinschaft wird unterstellt aber ist nicht vorhanden.

Wir sprechen hier aber von einer eindeutigen Regelung der Anrechnung von Nebeneinkünften. Da wird jeder gleich behandelt. Klagen kann nun jeder, der NICHTMAL das bekommt, was ihm laut der Regelung zustehen würde. Und dann ist die Klage auch legitim.
Wir sprechen hier aber darüber, dass die Regelung selbst angegriffen werden soll. Die Regelung, die derzeit für sämtliche Bezieher von Leistungen der Arge gilt! Da ist der von dir beschriebene Weg leicht .... unzweckmäßig.