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Thema: "Verrückte Nachrichten aus aller Welt"


Bianca R
30.03.2013 14:55
reg. Mitglied
Hast du in deinem Job schon mal einen Fehler gemacht der Kosten verursacht hat?
Wurde dir dafür dein Lohn einbehalten?

Warst du schon einmal, bei irgendetwas, so fest der Meinung das du Recht hast, das du dich von nichts vom Gegenteil hast überzeugen lassen, einfach weil deine Sichtweise eine ganz andere war und musstest nachher doch feststellen das du eben doch nicht Recht hattest, weil du u. U.eine Kleinigkeit unberücksichtigt gelassen hast?
Wir sind alle nur Menschen und wir alle machen Fehler!!!

Aspergo a.
30.03.2013 15:07
Gast
In einen solchen Beruf wo man äusserst wichtige Entscheidungen zu treffen hat sind Fehler nicht akzeptabel da es meistens auch um Existenzen geht die zu sichern sind.Zumal hätte man sich auch noch einen 2. oder 3. Ratschlag einholen können oder man hätte mal eben schnell die Rechtsabteilung hinzugezogen um diesen Sachverhalt eindeutig klären zu können.

Wenn diese sich dann immer noch zu unsicher darüber sind wie verfahren werden muss dann haut da etwas mit der gesetzlichen Regelung nicht hin.Das bedeutet dann also das diese konkreter und vorallem eindeutiger zu erstellen sind das ein solcher riskanter Fehler nicht mehr auftaucht.

Es ist ja alles ziemlich zeitaufwendig wenn man nun einen solchen Fehler der im vornherrein durch konkret formulierte Regelungen hätte verhindert werden können, ersteinmal nachgehen muss.Was könnte bis dahin alles passiert sein??

Aspergo a.
30.03.2013 15:27
Gast
"in dubio pro reo"

Im Zweifelsfall "für" den Angeklagten das sollte auch hier berücksichtigt werden

Wenn nach genauerer Prüfung dann anderes herraus kommt muss man damit leben aber es geht nicht das so von vornherrein entschieden wird.

Bianca R
30.03.2013 15:39
reg. Mitglied
Aspergo, wir kennen nur eine Seite der Geschichte und die auch nur grob zusammengefasst, auf beiden Seiten können Fehler gemacht worden sein und oft zieht ein Fehler den anderen nach sich und die Fronten verhärten sich.
So wissen wir zum Beispiel nicht, in welcher Höhe sich das Privatvermögen der Familie bewegt. Hat die Familie 10 000, 20 000, 30 000 € oder gar mehr Vermögen auf der hohen Kante und soll dieses nun erst bis zur Grenze des vorgeschriebenen Schonvermögens von ca. 2000-3000€ aufbrauchen, bevor ihr Hilfe zusteht. In dem Fall wäre die Behörde vollkommen im Recht, auch wenn das bei der Familie den Eindruck erweckt sie müsste "ihr gesamtes Privatvermögen" zur Pflege einsetzen. Wir wissen es einfach nicht und deshalb bleibt auch nichts anderes übrig, als auf den Rechtsweg zu verweisen. Auf Grund der dürftigen Informationen, kann sich unsereins überhaupt kein Urteil erlauben.
Was heißt hier nicht akzeptabel? Zeig mir doch einmal einen perfekten Menschen, der keine Fehler macht unabhängig von seiner Bildung und dem Beruf den er ausübt.

Aspergo a.
30.03.2013 15:52
Gast
Also im Artikel steht eindeutig das die Leistungen die dem Jungen zustehen verweigert werden.Er hat also Anspruch darauf laut Artikel.

Bianca R
30.03.2013 16:13
reg. Mitglied
Dabei kann es sich aber auch nur um das u. U. subjektive Empfinden der einen Seite handeln, das kann richtig sein oder auch nicht. Wir kennen einfach nicht alle Fakten und eine Stellungnahme der Behörde kennen wir auch nicht. Wie schon gesagt, wenn der Fehler wirklich bei der Behörde liegt, wird die Familie auch Recht bekommen. Aber dazu muss sie sich eben wehren. Wer weiß schon was da alles schiefgelaufen ist, immer gleich Behördenwillkür zu unterstellen ist auch nicht richtig, dazu braucht es schon ein etwas mehr Beweise, als eine bloße Andeutung/ Behauptung.
Wir könnten hier jetzt noch stundenlang diskutieren und würden uns doch nur im Kreis drehen, weil wir einfach nicht mehr wissen.
Deshalb breche ich hier jetzt ab

Aspergo a.
30.03.2013 16:21
Gast
Unterstellte Willkür ist auch nicht zielführend.Vielmehr ist zu beachten das die Behörden ja nun auch verpflichtet sind die Gesetze einzuhalten.Das bedeutet also das dort eigentlich gar kein Fehler entstehen kann.

Wenn dieGesetze zur Regelung allerdings nicht konkret gefasst worden sind dann kann es dazu kommen das Fehler entstehen.Von daher also ist klarzustellen das diese Regelungen eindeutig gefasst werden müssen sodass dem Betroffenen keinerlei Schaden entsteht wofür dann aufzukommen ist.

Ich denke damit sei ein Blick auf deine aufgeführte Kreisbewegung veranschaulicht worden.

Bianca R
30.03.2013 16:29
reg. Mitglied
*kopfschüttelt*

Aspergo a.
30.03.2013 16:36
Gast
Ich finde das ist ein ernstzunehmendes Thema.Auch wenn wir zur Zeit das Osterfest feiern gibt das für mich keinen Anlass dafür sich einmal damit zu beschäftigen wie solche Missstände überhaupt zustande kommen.

Entweder kennt die zuständige Person die Gesetze nicht oder sie/er kann sie einfach nicht verstehen.Im 2.Fall wäre dann von einer inkompetenz die Rede und einer Nachschulung oder einer Versetzung als konsequenz daraus zu ziehen.

Es ist doch so wenn die Behörden nicht in der Lage sind wer dann??

Aspergo a.
30.03.2013 16:48
Gast
Ich will jetzt aber auch zum Ende kommen Bianca.

Zusammenfassend sollte man also folgendermaßen vorgehen wenn man als Berechtigte Person einen Antrag stellt.

1. sich einen kompetenten Anwalt suchen das ganze mit ihm durchgehen
2. Antrag stellen zusammen mit den ausgefertigten Schriftstücken die darauf Hinweisen (§§) das die Leistungen zustehen und bei Verletzung dieses Rechts von eine Klage gegen den Beauftragten gebrauch gemacht wird
3.auf Antwort warten

So erspart man sich wenigstens 3-4 Schritte bis man dann zu seinen Recht kommt.


Nun J.
30.03.2013 17:25
Gast
Letztes Wort??

Aspergo a.
30.03.2013 19:00
Gast
Das geb ich dir Nordlicht

Nun J.
30.03.2013 19:09
Gast
Hau... ich habe gesprochen

Aspergo a.
30.03.2013 20:01
Gast

ja genau wie wärs mit Häuptling nordlicht als nutzernamen

Nun J.
30.03.2013 20:02
Gast
.

Nun J.
30.03.2013 20:02
Gast
Och nee )

Aspergo a.
30.03.2013 20:04
Gast
Bianca darf sich dann Socke nennen.

Nun J.
30.03.2013 20:07
Gast

Aspergo a.
30.03.2013 20:11
Gast
Jetzt brauchen wir nur noch einen Tanzlehrer...

Nun J.
30.03.2013 20:15
Gast
oha