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Thema: "Verrückte Nachrichten aus aller Welt"


Nun J.
22.01.2013 0:52
Gast
Das hieße dann also folgendes:

Wenn der Arzt der Meinung ist eine Behandlung ist angezeigt und sein Kollege befüürwortet das auch, dann wird behandelt.

Wenn der Arzt dem Richter wunder was für schlimme Diagnosen auftischt und der Meinung ist er muss behandelt werden, dann wird behandelt.

So haben sie das früher in der DDR mit Dissidenten auch gemacht. Bravo Bundestag!! Auf zum Rückschritt!!!

Und als einzige die Linke dagegen.. Komisch..

Doctor W.
22.01.2013 8:11
reg. Mitglied
nullchecker ... ich nehme an, du kennst die rechtsprechung und den gesetzentwurf mit begründung???

Aspergo a.
22.01.2013 14:11
Gast
Ja richtig es darf gegen den Willen des Patienten selbst "zwangsbehandelt" werden.

Doctor W.
22.01.2013 14:15
reg. Mitglied

Nun J.
22.01.2013 14:17
Gast
Ob ich die Rechtsprechung und die Begründung nun kenne oder nicht sei mal dahinestellt.

Letztlich ist es ein Rückschritt und öffnet wieder Tür und Tor deren die ihre Familienmitglieder entmündigen, deren Kohle abzocken und unliebsame Leute aus dem Weg schaffen wollen.

In Deutschland st in diesem Bereich so vieles möglich, selbst Berufsbetreuer haben sich hier schon so einige Euro unter den Nagel gerissen.

Doctor W.
22.01.2013 14:22
reg. Mitglied
also nicht gelesen ... aber klappe aufreißen ... weiter so

Aspergo a.
22.01.2013 14:24
Gast
Wie ist das denn jetzt.Kläre uns auf.Hab ich als Patient noch die eigene Entscheidung ob ich im ernstfall behandelt werden möchte oder bekommt die der Arzt?

Doctor W.
22.01.2013 14:27
reg. Mitglied
vielleicht mal die drucksache lesen???

Aspergo a.
22.01.2013 14:32
Gast
"Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs war es erforderlich geworden, die ärztliche Zwangsbehandlung von Betreuten gesetzlich zu regeln. Mit dem Gesetz wird eine "hinreichend bestimmte Regelung für die Einwilligung des Betreuers in eine vom Betreuten abgelehnte Behandlung" geschaffen. "
---> http://www.bundestag.de/dokum...bgelehnt/index.html


Das bedeutet das der Arzt nun also auf der sicheren Seite ist wenn er wie vorher auch schon desöfteren zu Zwangsbehandlungen greift oder wie??Es kann auf jedenfall nicht schaden sich so ein PatVerfü zu holen.


----> http://www.youtube.com/watch?...ure=player_embedded

Aber für dr. Who ist das bestimmt nur Marketing

Doctor W.
22.01.2013 14:38
reg. Mitglied
ich wiederhole: lesen bildet

Aspergo a.
22.01.2013 14:40
Gast
ich lese gerne

?????? ?????
22.01.2013 14:42
reg. Mitglied
das merkt man auch

Aspergo a.
22.01.2013 14:52
Gast
"Psychiatrischer Zwang und seine rechtlichen Grundlagen"

---> http://www.patverfue.de/handbuch/zwangspsychiatrie

Ich denke mal hier gibt es genügend Texte zum nachlesen.

Doctor W.
22.01.2013 15:12
reg. Mitglied
richtig ... niemals die originalquellen lesen ...

Nun J.
22.01.2013 15:34
Gast
Lieber Dr. W.

Ich meine das was ich sage auch so. Es läuft einiges schief in Psychiatrien. Du hast dich sicher noch nicht mit dem Thema und den Erfahrungen derer die in Psychiatrien zwangsbehandelt wurden und werden befasst.

Gesetze kann man viele machen wenn man oben sitzt und die Details nicht kennt.

Warum gibt es zum Beispiel den BPE wenn doch alles so gut läuft? Oder sind die die den BPE unterstützen alle derart bekloppt, daß sie das nur falsch wahrnehmen was ihnen an "Behandlung" zu Gute kommt?

http://www.bpe-online.de/

Doctor W.
22.01.2013 15:42
reg. Mitglied
Sehr geehrter Herr Nordlicht,

ich kenne mich durchaus mit den Rechtsmaterien des Psychischkrankengesetzes und des Maßregelvollzuges aus. Das es in diesen Bereichen Defizite gibt, ist unbestritten. Etwas anderes ist meinerseits auch nicht behauptet worden. Dies ändert jedoch nichts an meiner Kritik, dass man sich erst einmal mit den Originalquellen auseinandersetzen muss, wenn man schon meint, sie kritisieren zu müssen. Dies betrifft auch und gerade die aktuelle Novellierung.

Hochachtungsvoll

Nun J.
22.01.2013 15:49
Gast
Sehr geehrter Herr Dr. W.

Bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 22.01.2013 bitte ich um die Veröffentlichung des Hyperlinks zur aktuellen Novellierung, damit wir als untertäniges Fussvolk Einsicht in diese Schriftstücke nehmen können.

Untertänigst..

Doctor W.
22.01.2013 16:14
reg. Mitglied
Sehr geehrter Herr Nordlicht,

die von Ihnen erbetenen Links befinden sich bereits im Posting von Aspergo vom gestrigen Tage. Zu finden sind dort der Ursprungsentwurf der Regierungsfraktionen und der überarbeitete Entwurf des Rechtsausschusses. Zu darüber hinausgehenden Novellierungen Stellung zu nehmen, sehe ich mich nicht veranlasst, da diese nicht Gegenstand der bisherigen Diskussion waren. Im Übrigen nehme ich zur Kenntnis, dass gerade diejenigen, die am meisten Beteiligung einfordern, sich noch nicht einmal die Mühe machen, auf öffentlich zugängliche Materien zurückzugreifen und das, was sie selbst posten, wenigstens nur einmal vollständig zu lesen.

Hochachtungsvoll

Nun J.
22.01.2013 16:34
Gast
Ich habe das gelesen, ich dachte du hast noch was anderes zu diesem Thema parat.

Ich bemängele ja gerade den Umstand, daß ein Kollege eines Arztes die Begutachtung vornehmen kann. In einer Klink kennen sich die Ärzte und in Besprechungen wird über Patienten gesprochen. Da geht es sehr schnell, daß sich eine gewisse Befangenheit einstellt.