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Thema: "Verrückte Nachrichten aus aller Welt"


Rosana R.
03.07.2012 15:52
Gast
Ich habe jetzt gar nichts getan , ich bin vollkommen unschuldig

Nun J.
03.07.2012 16:12
Gast
Habe mich das BGB mit dem GG verwechselt. Natürlich ist es der Artikel 12 des Grundgesetzes, welcher besagt:

(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.

(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.

(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.


Hierbei gibt es kein Gesetz, welches regelt, daß Hartz 4 Empfänger zu einer zumutbaren Arbeit unter Androhung von Sanktionen gezwungen werden dürfen. Wenn es dieses Gesetz doch geben würde, bräuchte das Jobcenter sich diese Zusatzvereinbarung über die Eingliederung nicht unterschreiben zu lassen. Diese Eingliederungsvereinbarung muss nicht unterschrieben werden und es darf auch keiner jemanden dazu zwingen.

Letztlich regelt Absatz 2 ja ganz klar, daß niemand zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden darf.

Doctor W.
03.07.2012 16:51
Gast
schon mal ins sgb II geschaut? wahrscheinlich nicht ...

Nun J.
03.07.2012 16:57
Gast
Wenn es denn doch so durch ein Gesetz geregelt ist, warum lässt sich das Jobcenter die Eingliederungsvereinbarung unterschreiben? Wenn Gesetze diese Sachen genau regeln, dann muss man nicht extra dafür unterschreiben.

Letztlich ist es immer das selbe Spiel. Das Grundgesetz ist Augenwischerei, da durch andere Gesetze die Grundrechte wieder aufgehoben werden.

Aspergo a.
03.07.2012 16:59
Gast
Ist man denn überhaupt dazu verpflichtet diese Eingliederungsvereinbarung zu unterschreiben?

"Wegen der Weigerung eine Eingliederungsvereinbarung zu unterschreiben, wollte die Arge einem Leistungsempfänger das Alg 2 um 30 % kürzen. Das Dortmunder Sozialgericht entschied: Der Zwang zum Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung stellt einen Eingriff in den Schutzbereich der in Art. 2 Abs. 1 GG normierten Vertragsfreiheit dar. Die Kammer schließt sich insoweit der Auffassung des LSG Niedersachsen-Bremen (Az.: L 8 AS 605/06 ER) an, dass dieser Eingriff in die Vertragsfreiheit aufgrund eines Verstoßes gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt ist. Das Urteil (s.u.) interessiert die Dortmunder Arge jedoch nicht im geringsten. Zur Zeit muss der vom Dortmunder Sozialgericht zugebilligte einstweilige Rechtschutz per Zwangsvollstreckung gegenüber der ARGE durchgesetzt werden.
"



----> http://agora.free.de/sofodo/t...erschrieben-werden/

Nun J.
03.07.2012 17:02
Gast
Richtig so..

Aspergo a.
03.07.2012 17:07
Gast
Zumindest sollte man in jeden Fall zuerst immer auf einen gemeinsamen Nenner kommen und nicht blind auf die Schnelle hier mal nen Kreuz machen.Dann dauert der Besuch eben ein kleines bisschen länger und kostet 2-3 mehr Nerven davon hat man aber ja genug.

Nun J.
03.07.2012 17:12
Gast
Ich denke eher, daß es nicht an den Leuten liegt. Wenn in Deutschland auf eine Stelle 7 Arbeitslose kommen, dann muss man sich nicht wundern, daß Zeitarbeitsfirmen derart aus dem Boden schießen.

Wenn man dann eine Eingliederungsvereinbarung unterschreibt, dann ist man dem Terror ausgesetzt und hat zu tun was verlangt wird. Das macht die Leute kaputt. Dann wird immer gern von EInzelfällen berichtet wie zum Beispiel dem Hartzi auf Malle der sich nen schönes Leben macht..

Aspergo a.
03.07.2012 17:17
Gast
Eben sobald man unterschrieben hat ist es eine gültige Vereinbarung die man zusammen erstellt und besprochen hat.Also sollte man schon bei der Besprechung sagen wenn man mit etwas nicht einverstanden ist um es zu korrigieren.

Nun J.
03.07.2012 17:30
Gast
Versuche mal dieses Blatt nciht zu unterschreiben oder Änderungen zu wünschen..

Aspergo a.
03.07.2012 17:34
Gast
Ja das muss man aber da man ansonsten wie du schon gesagt hast der wirlkür ausgesetzt ist.Und wenn man nun ewig und drei Tage diskutiert es steht ja nicht drauf das man es sofort unterschreiben muss und manchmal dauert ne Vereinbarung auch etwas länger wenn man sich uneinig darüber ist.

Natürlich kann man dann auch sagen das man in der Zeit schon längst wieder Arbeit hätte die man damit vertrödelt.

Nun J.
03.07.2012 17:51
Gast
das geht doch alles nicht mehr so weiter.
woher soll denn das ganze wachstum kommen was uns immer versprochen wird? die politik weis doch selbst nicht mehr was sie machen soll. es muss gespart werden. und da muss man ganz oben anfangen.

Aspergo a.
04.07.2012 19:45
Gast


Die sehen ja ganz gut aus nur fehlen dort ein paar leichtbekleidete Frauen mit nassen Schwämmen in der Hand damits wirklich auch nen Männer - Parkplatz ist.

Rosana R.
04.07.2012 19:59
Gast
Sonst noch Wünsche? Männer müssen schon froh sein parken zu dürfen

Aspergo a.
04.07.2012 20:04
Gast
Müssen Männer das??
Wenn dort ein Paar Mädels bereit stehen die das Auto dann während des parkens abschwammen sind wir ja auch froh.Dafür steht euch Frauen der ganze Parkbereich rings ums Klo zur Verfügung.Dafür solltet ihr uns dankbar sein.


Rosana R.
04.07.2012 20:06
Gast

Nun J.
04.07.2012 20:13
Gast
als wenn du aussteigen und einkaufen gehen würdest aspergo. du würdest doch im auto sitzen und dir einen.... blubb

Aspergo a.
04.07.2012 20:29
Gast
haha aus dem Alter bin ich raus

Ich achte dann lieber darauf das sie mir auch die Telefonnummer an die Scheibenwischer heften damit ich mich nach dem Einkauf auchausführlich bei ihnen bedanken kann.


Nun J.
04.07.2012 20:31
Gast
jaja.... also doch...