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Thema: "Verrückte Nachrichten aus aller Welt"


Kasi N.
29.06.2012 0:18
Gast
wenn denn mach ick ihr den sido...

http://www.youtube.com/watch?v=lqiJCUhuDYg

Armine
29.06.2012 7:23
Gast
..."Komm mal rüber Du Opfer"...

Tolle Texte...

A

Martin F.
29.06.2012 16:05
Gast
wo hat der spinner denn seine komische maske gelassen?

Aspergo a.
30.06.2012 14:46
Gast
"Studie der FU offenbart mangelhaftes zeitgeschichtliches Wissen von Jugendlichen
Von Anja Nehls"

"War die DDR eine Diktatur oder eine Demokratie? 40 Prozent der Schüler können diese Frage nicht mit Sicherheit beantworten. Das hat jetzt eine Studie der Freien Universität Berlin herausgefunden. Die Bilanz: An deutschen Schulen herrscht deutlicher Nachholbedarf."

"Hitler, Hindenburg, Honecker, Heinemann - wer war das gleich? Lebten die in der DDR, im Nazideutschland, in der Bundesrepublik, vor oder nach der Wiedervereinigung? Das Wissen von 15- und 16-jährigen Schülerinnen und Schülern über die jüngere deutsche Geschichte ist mehr als mangelhaft, das zeigt die Studie der Freien Universität Berlin. Die Antworten von Berliner Schülern auf die Frage: Wer war Chef der DDR von 1971 bis 1989 sind beispielhaft:"

"Keine Ahnung. / Ich habe echt keinen Plan. / Weiß ich nicht. / Na, Hitler. / Konrad Adenauer. / Ich weiß es auch nicht. / War nicht Honecker auch DDR? / Doch, Honecker. Vorname komm' ich nicht drauf."


----> http://www.dradio.de/aktuell/1796477/

Aspergo a.
03.07.2012 13:45
Gast
"Feuerwehr verschickt jetzt Rechnungen"


"Berlin – "

"Jetzt ist es amtlich. Seit Sonntag muss jeder Berliner damit rechnen, dass er für jeden Notfalleinsatz der Feuerwehr, den er veranlasst, eine Rechnung erhält. Doch bisher ist noch nicht klar, ob man diese Rechnung selbst begleichen muss, oder ob die Krankenkassen dies tun."


----> http://www.berliner-zeitung.d...09148,16529232.html

witzig ist auch der 1. Kommentar zum Artikel

"Eisenfleisch sagt:
Ich stelle mir das so vor: Ein Haus brennt. Menschen schreien um Hilfe. Vorbei geht ein Mann und ruft:"Sorry Leute. Ich hab drei Kinder und zwei Kredite ab zu bezahlen. Viel Glück! Wir müssen alle irgendwann Mal sterben." Die Milliardenüberschüsse der Krankenkassen. Undie Gefahr das Menschen Qualvoll verrecken, oder leztendlich teuer Intensivmedizinisch gerettet werden müssen oder für den Rest ihres Lebens schwerbehindert sind, weil die Hilfe zu spät oder garnicht kam, sprechen für sich. Hier wieder: Die Idee kam wohl durch besoffene Praktikanten auf?"

oder
Frank sagt:
"Tja, bei den Preisen bleibt nur selber zu löschen! :-\"


Rosana R.
03.07.2012 14:18
Gast
Dieses Vorgehen macht mich einfach nur sprach- und fassungslos. Ob ein solches Vorgehen rechtlich grundsätzlich zulässig ist, darf bezweifelt werden.

Werden in Berlin alle RD-Einsätze über die Feuerwehr abgerechnet oder rechnen DRK, Malteser & Co im Rahmen des öffentlichen RD selbst ab? Wie wird zukünftig hier verfahren?

Man darf gespannt sein wie sich diese Geschichte weiterentwickelt. Ich bezweifle, das dieses System zukunftsfähig ist .

Doctor W.
03.07.2012 14:40
Gast
weshalb soll es rechtlich grundsätzlich unzulässig sein?

Rosana R.
03.07.2012 15:12
Gast
Weil diese Regelung offensichtlich "nur" an den Rettungsdienst der Feuerwehr gerichtet ist. Soweit mir bekannt ist, werden die Rettungseinsätze von einer Leitstelle an die jeweiligen Rettungsdienste vergeben. Weshalb sollten ausgerechnet die Einsätze der Feuerwehr so ungleich abgerechnet werden. Damit würden der Feuerwehr doch auch unseriöse Abrechnungen unterstellt und das öffentlich.

"Berliner bekommen Rechnungen für Notfalleinsätze

Berlin (rd.de) – Zum 1. Juli 2012 bekommen Kassenpatienten in Berlin nach der Inanspruchnahme des Rettungsdienstes die Rechnung selbst in den Briefkasten. Nach Auskunft der Berliner Feuerwehr, haben die Kassen das Verfahren der direkten Abrechnung aufgekündigt.

Ab Juli wird die Berliner Feuerwehr die Gebührenabrechnung nicht mehr mit den jeweiligen Krankenkassen, sondern direkt mit dem gesetzlich versicherten „Notfallpatienten“ vornehmen. Der gesetzlich Versicherte kann sich die Gebühren von seiner zuständigen Krankenkasse erstatten lassen.

Jeder, der mit einem Rettungswagen der Berliner Feuerwehr in ein Krankenhaus transportiert, rettungsdienstlich versorgt oder notärztlich behandelt wird, erhält von der Berliner Feuerwehr einen Gebührenbescheid mit der Aufforderung die Gebühr zu begleichen.

Über die Hintergründe der Verfahrensumstellung wurde nichts bekannt, doch angesichts der stetig steigenden Einsatzzahlen der Berliner Rettung, taugt die Maßnahme dazu, den Bürgerinnen und Bürgern klar zu machen, welche Kosten bei einem Rettungsdiensteinsatz entstehen.

Seit Jahren beklagt Innensenator Körting die Anspruchshaltung der Berlinerinnen und Berliner; viele Rettungsdiensteinsätze würden für „Kleinigkeiten“ ausgelöst."

Wenn es darum ginge, den Bügern die entstehenden Kosten vor Augen zu führen, sollte diese Regelung dann nicht für alle Rettundsdienste gelten?

Doctor W.
03.07.2012 15:18
Gast
weil es möglicherweise so im berliner rettungsdienstgesetz steht ...

Rosana R.
03.07.2012 15:32
Gast
Du hast wiedereinmal recht "RDG §20"
Trotzdem, stellt das nicht eine Benachteiligung derer dar, die bei einem Notruf den Rettungsdienst der Feuerwehr zugewiesen bekommen und nicht in der Lage sind eine solche Rechnung zu begleichen, wenn die Begleichung dieser, nachher von der Krankenkasse abgelehnt wird?

Rosana R.
03.07.2012 15:35
Gast
Ich persönlich, empfinde diese Regelung als sehr fragwürdig!

Doctor W.
03.07.2012 15:36
Gast
ich weiß, das ich recht habe ... das ist eine meiner herausstechenden eigenschaften ...

Doctor W.
03.07.2012 15:40
Gast
im übrigen handelt es sich um festgesetzte gebühren. im einzelfall kann ggf. nur streitig sein, ob der jeweilige gebührentatbestand erfüllt nicht. um die höhe an sich geht es nicht. probleme dürften daher auch kaum auftreten.

Rosana R.
03.07.2012 15:41
Gast
*lach*vor allem in Verbindung mit deiner Bescheidenheit

Rosana R.
03.07.2012 15:43
Gast
Dann nehme ich das mal so hin, mit gemischten Gefühlen allerdings

Nun J.
03.07.2012 15:44
Gast
Es gibt so viele Regelungen die fragwürdig sind.

So gibt es zum Beispiel beim Jobcenter eine Eingliederungsvereinbarung wie man mir erzählte. Auf der Vereinbarung steht drauf, man dürfe keine zumutbare Arbeit ablehnen, ansonsten würde man mit Sanktionen bestraft.

1. verstößt das gegen das BGB in dem ganz klar geregelt ist, daß der Mensch das Recht auf freie Arbeitswahl hat.
2. verstößt das gegen den Grundsatz, daß die Hartz4Grundleistung der Mindestsatz für ein menschenwürdiges Laben darstellt, welcher garnicht verringert werden darf.

So ist das auch mit vielen anderen Dingen. Für alles mögliche ist Geld da, für Kriege, für ein Wasserkraftwerk in Afghanistan an einem Fluss der im Sommer kein Wasser führt und so weiter.. Und alle Unternehmen die daran beteiligt sind verdienen kräftig daran...

Doctor W.
03.07.2012 15:45
Gast

Doctor W.
03.07.2012 15:49
Gast
bitte was????????????????????? wo steht im bgb irgendetwas über freie arbeitswahl (?) du vermischt zwei rechtsbereiche: das öffentliche recht und das privatrecht

und die sanktionen sind durchaus verfassungskonform. aber eine andere ansicht ist hier durchaus, auch juristisch, vertretbar.

Rosana R.
03.07.2012 15:49
Gast
Oh nein, bitte nicht !!!!!
Ich gehe jetzt lieber einkaufen

Doctor W.
03.07.2012 15:49
Gast
könnt ihr bitte mal gesetze lesen, bevor ihr sie kristisiert? mann mann mann