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Thema: "Verrückte Nachrichten aus aller Welt"
Eltern soll es erlaubt werden, ihr Baby umbringen zu lassen – dafür plädieren zwei Wissenschaftler. Ihre Begründung: Kindsmord sei auch nichts anderes als eine Abtreibung.
--->http://www.focus.de/gesundhei...nen_aid_719736.html
--->http://www.focus.de/gesundhei...nen_aid_719736.html
Diese beiden Wissenschaftler wären auch besser abgetrieben worden, dann blieben uns deren geistige Ergüsse erspart !!
Nur für den Fall das du mich meinst, im Gegensatz zu dir, kommentiere ich nicht, was ich nicht auch gelesen habe.
Aus deinem Kommentar schließe ich, das du so etwas auch noch befürwortest.
Überrascht mich eigentlich nicht, ein weiterer Beweiß für deine kranke Weltvorstellung.
Aus deinem Kommentar schließe ich, das du so etwas auch noch befürwortest.
Überrascht mich eigentlich nicht, ein weiterer Beweiß für deine kranke Weltvorstellung.
Dieser Artikel ist einerseits dienlich um anderen Leuten einmal die bedeutung einer Abtreibung nahe zu bringen da sie nichts anderes ist als eben der Mord eines Menschens.Da dieses also hier gleichgestellt wird kann dies vielleicht ein bisschen dazu beitragen das sich die Leute dessen einmal bewusster werden.
Wenn die Forderung allerdings ernst gemeint sein soll so denke ich kommen wir doch auf einen Nenner und sagen das es ganz eindeutig nicht zu vertreten ist.
Wenn die Forderung allerdings ernst gemeint sein soll so denke ich kommen wir doch auf einen Nenner und sagen das es ganz eindeutig nicht zu vertreten ist.
Die Schutzwürdigkeit von Menschenleben ist meiner Ansicht nach unhinterfragbar. Aber dein Kollege sieht das offensichtlich wiedereinmal anders . Und so jemand behauptet er setze sich für Menschenrechte ein.
Also, das ist mir langsam zu nervig. Da sollte sich jemand mal ganz dringend behandeln lassen.
Was hier mal wieder in ein paar Worte von mir hineininterpretiert wurde ist gerade zu peinlich und lächerlich....
Der Text spiegelt nicht die Überschrift so wieder, wie sie sich presentiert !
Was hier mal wieder in ein paar Worte von mir hineininterpretiert wurde ist gerade zu peinlich und lächerlich....
Der Text spiegelt nicht die Überschrift so wieder, wie sie sich presentiert !
Natürlich spiegelt der Text auch die Überschrift wieder.Wenn Eltern überfordert mit ihrem Kind sind dann gibt es genug Alternativen sich dabei unterstützen zu lassen.Die Möglichkeit einer Tötung kommt allerdings dabei nicht in betracht.
@Aspergo
Die Überschrift ist ne typische Bildzeitungüberschrift. Wissenschaftler äussern sich meist neutral zu einem Thema, da sie sonst ihr Ruf und ihre Karriere riskieren !
Die Überschrift ist ne typische Bildzeitungüberschrift. Wissenschaftler äussern sich meist neutral zu einem Thema, da sie sonst ihr Ruf und ihre Karriere riskieren !
Und was willst du nun damit sagen das es in ordnung ist seine Kinder nach der Geburt zu töten oder töten zu lassen?
Die Aufmachung ist mir daher eher unwichtig.
Die Aufmachung ist mir daher eher unwichtig.
Nun fang mal nicht an wie Rosana, mit ihrer Interpretationswillkür, hier
Die Wissenschaftler äusserten sich nur zu den Fähigkeiten im Vergleich zu Föten.
Wenn Föten und Neugeborene die selben Fähigkeiten haben ist eine Abtreibung genauso wie das Töten von Neugeborenen.
Die Überschrift allerdings ist ganz schön Überspitzt.
Such doch einmal die wortgetreuen Äusserungen der Wissenschaftler zu diesem Thema, bitte.
Mich würde es wundern, wenn die sich ebenfals so überspitzt dazu geäussert haben.
Die Wissenschaftler äusserten sich nur zu den Fähigkeiten im Vergleich zu Föten.
Wenn Föten und Neugeborene die selben Fähigkeiten haben ist eine Abtreibung genauso wie das Töten von Neugeborenen.
Die Überschrift allerdings ist ganz schön Überspitzt.
Such doch einmal die wortgetreuen Äusserungen der Wissenschaftler zu diesem Thema, bitte.
Mich würde es wundern, wenn die sich ebenfals so überspitzt dazu geäussert haben.
"Dieser Artikel ist einerseits dienlich um anderen Leuten einmal die bedeutung einer Abtreibung nahe zu bringen da sie nichts anderes ist als eben der Mord eines Menschens"
Damit hast du es doch z.B. ganz gut getroffen....
Mein Gedanke, bei diesem Artikel, war nur das es ein wenig komisch ist, wenn Wissenschaftler sich so derartig dazu äussern.
Ein bischen Zitate und viel Eigeninterpretation reicht mir da nicht aus.
Damit hast du es doch z.B. ganz gut getroffen....
Mein Gedanke, bei diesem Artikel, war nur das es ein wenig komisch ist, wenn Wissenschaftler sich so derartig dazu äussern.
Ein bischen Zitate und viel Eigeninterpretation reicht mir da nicht aus.
Hier noch ein anderer Artikel
-->http://www.sueddeutsche.de/le...btreibung-1.1300098
Und hier dazu das englische Original
After-birth abortion: why should the baby live?
---> http://jme.bmj.com/content/ea...cs-2011-100411.full
-->http://www.sueddeutsche.de/le...btreibung-1.1300098
Und hier dazu das englische Original
After-birth abortion: why should the baby live?
---> http://jme.bmj.com/content/ea...cs-2011-100411.full
Zeugung
Noch nicht geborenes Kind (Nasciturus) ist ab der Zeugung erbberechtigt (§ 1923 BGB)
Nacherben (§ 2101 BGB) können sogar noch nicht gezeugte Personen sein
Nidation
Schutz des nicht geborenen Kindes ab der Nidation vor Schwangerschaftsabbruch (§ 218 StGB)
Beginn der Geburt
Das Einsetzen der Eröffnungswehen gilt im Strafrecht als „Zäsur für den Beginn des menschlichen Lebens“ (BGHSt 32, 194)
Vollendung der Geburt
Beginn der Rechtsfähigkeit (§ 1 BGB)
Geschäftsunfähigkeit (bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres, § 104 Nr. 1 BGB)
Deliktsunfähigkeit (bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres, § 828 BGB)
Anspruch auf Pflege und Erziehung (Art. 6 GG) sowie auf persönlichen Umgang mit beiden Eltern (§ 1684 BGB)
1. Altersstufe im Unterhaltsrecht (Regelbetrag-Verordnung, Düsseldorfer Tabelle, § 1612a BGB)
http://www.fruehe-chancen.de/...smodule/dok/708.php
Noch nicht geborenes Kind (Nasciturus) ist ab der Zeugung erbberechtigt (§ 1923 BGB)
Nacherben (§ 2101 BGB) können sogar noch nicht gezeugte Personen sein
Nidation
Schutz des nicht geborenen Kindes ab der Nidation vor Schwangerschaftsabbruch (§ 218 StGB)
Beginn der Geburt
Das Einsetzen der Eröffnungswehen gilt im Strafrecht als „Zäsur für den Beginn des menschlichen Lebens“ (BGHSt 32, 194)
Vollendung der Geburt
Beginn der Rechtsfähigkeit (§ 1 BGB)
Geschäftsunfähigkeit (bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres, § 104 Nr. 1 BGB)
Deliktsunfähigkeit (bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres, § 828 BGB)
Anspruch auf Pflege und Erziehung (Art. 6 GG) sowie auf persönlichen Umgang mit beiden Eltern (§ 1684 BGB)
1. Altersstufe im Unterhaltsrecht (Regelbetrag-Verordnung, Düsseldorfer Tabelle, § 1612a BGB)
http://www.fruehe-chancen.de/...smodule/dok/708.php