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Thema: "Verrückte Nachrichten aus aller Welt"


Edith Z.
02.07.2013 19:20
Gast
Du reitest immer auf den gleichen rum....

Edith Z.
02.07.2013 19:21
Gast
Ich meine, wenn du so neidisch auf die Bezüge der Beamten bist, werd doch einfach einer.

Doctor W.
02.07.2013 20:48
reg. Mitglied

Doctor W.
02.07.2013 20:49
reg. Mitglied
.

Nun J.
02.07.2013 20:52
Gast
ich denke wohl eher es geht ihm um das Prinzip, daß in Deutschland zwar jeder die gleichen Chancen aber längst nicht jeder die gleichen Möglichkeiten dazu hat.

Aspergo a.
02.07.2013 22:42
Gast
Achso meinst du das.Ja ich reite immer auf die selben herrum.Nach längerer Beobachtung der Meinungskundgebung sieht es zugegeben etwas danach aus.Manchmal ist es übertrieben manchmal nicht, mit Neid hat das nur soviel zutun als das die Verhältnismässigkeit meiner Ansicht nach nicht richtig stimmt.

Es muss natürlich so sein das ein Beamter für seine Leistung mehr Ansprüche stellen kann.Doch was ist nachdem er keine Leistung mehr erbringt und z.b. einfach nur Rente bezieht??Ein normaler Arbeiter heutzutage kommt gerade mal so Monat für Monat über die Runden und muss sich gedanken um seine Rente machen.Womöglich muss er im hohen Rentenalter sich noch etwas dazu verdienen.Damit ist allein der Status Rentner eine Fehldefinition denn er ist ja gewzungen sich etwas dazu zu verdienen.

Bedeutet also als Rentner ist man irgendwie gleichwertig anzusehen wie ein Teilzeitarbeitnehmer der noch Aufstockung vom Amt bekommt.Man erbringt eine Leistung die Bezahlt wird.

Dies gilt soviel ich weiss nicht für Beamte.Rentner bedeutet gleich Rentner und man kann den Rest seines Lebens genießen so wie es auch sein sollte.Man erbringt keine Leistung und bekommt trotzdem mehr als ein normaler Arbeiter der sein ganzes leben gearbeitet hat.

Siehst du da nicht auch einen Fehler??

Edith Z.
03.07.2013 12:33
Gast
Art. 33 (4), (5) GG - bilden die Grundlage für die hergebrachten Grundsätze des berufsbeamtums. Auch wenn die nirgends niedergelegt sind und der Gesetzgeber damit Ermessensspielraum hat, gibt es eben einen Kernbestand an Grundprinzipien, welche schon in der Weimarer Reichsverfassung als verbindlich galten . Eines dieser Grundprinzipien ist eben das Alimentationsprinzip, was im Übrigen auch die Meinung des BVerfG ist. Du willst etwas dagegen tun, ändere das Grundgesetz!

Es steht außer Frage, dass die Rentensituation in Deutschland beschissen ist, es ist aber keine Art immer und immer wieder auf den Beamten rumzuhacken. Meine Güte, dass muss dir doch selbst auch langsam mal auf den Pisser gehen! Dieser Vergleich hinkt, merk es!

Edith Z.
03.07.2013 12:34
Gast
Rechtschreibfehler dürfen käuflich erworben werden!

Aspergo a.
03.07.2013 12:42
Gast
Es ist nicht anzunehmen ,das wenn man der Ansicht ist, es besteht nachholebedarf, eine angestrebte Diskusion als Form des drauf herrum hakens zu bezeichnen.Fehler müssen nun einmal behoben werden.Mein Dad ist selbst Beamter gewesen und genießt seinen Ruhestand.Dem sei es auch zu gönnen aber genauso ist es jeden Arbeiter zu gönnen.Und vorallem ist es ja so das sich heutzutage jemand der kaum noch genügend Geld hat um sich etwas zu essen kaufen zu können dazu noch verdammt wird sich selber um seine zukünftige Rente zu kümmern.

Das was also andere im Ruhestand zuviel bekommen kann eingespart werden um anderen überhaupt einen Ruhestand zu ermöglichen.

Doctor W.
03.07.2013 12:51
reg. Mitglied


ah ja ... ich zitiere: "Das was also andere im Ruhestand zuviel bekommen kann eingespart werden ... " wer bestimmt, was zuviel ist? und ab welcher höhe ist es zu viel?

Toby G.
03.07.2013 13:00
Gast
Nicht lang schnacken ! Wählen gehen, und zwar was anderes ! Ich sag ja "inkonsequente Weicheier" !

Edith Z.
03.07.2013 13:02
Gast

Doctor W.
03.07.2013 13:06
reg. Mitglied

Bianca R
03.07.2013 13:10
reg. Mitglied

Aspergo a.
03.07.2013 17:29
Gast
Das ist doch ganz einach dr. who und das weisst du selber.Alles was über dem Existenzminimum ist wäre meiner Ansicht nach zuviel.Darin eingeschlossen natürliche Rechte wie ein Anspruch auf Wohnraum und all das was einen hartz4 Leistungsberechtigten zusteht.

Es ist doch so ein Beamter im Ruhestand erbringt keine Leistung demzufolge muss man ihm lediglich den Anspruch auf ein Exitenzminimum gewähren da recht auf Leben.

Nun J.
03.07.2013 17:30
Gast
oha....

Aspergo a.
03.07.2013 17:31
Gast
Zustimmung oder Ablehnung?

Aspergo a.
03.07.2013 17:45
Gast
Dazu einmal die Aussage ie Renten sind nicht sicher man sollte sich in Eigenverantwortung besser darum kümmern sich eine möglichst gute Rente zu erwirtschaften bevor man nachher auch abgesichert genug ist.

Das ist ja alles gut und schön und ich bin mir sicher das würde auch gerne jeder geringverdiener so anstreben.Das Problem wo man nichts hat kann man auch nichts zurücklegen.

Also bin ich der Ansicht diese Aussage kann nur auf die besserverdiener zutreffen.Vielleicht also ist davon auszugehen das man wohl früher oder später in Erwägung zieht hier und dort einzusparen.

Stephan C.
03.07.2013 20:09
Gast
Wie schaffst du es nur, täglich immer wieder aufs Neue so völligen Stumpfsinn von dir zu geben. Hut ab.

Carola B.
03.07.2013 20:39
Gast
wahrscheinlich hat er einen guten lehrmeister...