Forum
Thema: "Supergrundrechte und Kryptoparty"
und hier was fachlich-süffisantes dazu zum lesen:
http://www.verfassungsblog.de...rheit/#.Ue0Zcqx_lch
http://www.verfassungsblog.de...rheit/#.Ue0Zcqx_lch
Das wird in dem Beitrag auch nochmal allseitig beleuchtet, es sitzt mit Ulf Buermeyer ein Verfassungsrechtler mit am Mikro
Stellt sich nur die Frage: Wie bringt man das dem Herrn Friedrich bei, der auch das zweite Staatsexamen mitgenommen hat und es weitaus besser wissen muss?
Stellt sich nur die Frage: Wie bringt man das dem Herrn Friedrich bei, der auch das zweite Staatsexamen mitgenommen hat und es weitaus besser wissen muss?
tja, eine wirklich gute frage ... wissen müssen und wissen wollen sind zwei paar schuhe ... andererseits gibt es durchaus in der verfassungslehre die eine oder andere stimme, die ein recht auf sicherheit postuliert. neu ist indes die dimension, die diesem recht (strittig) durch friedrich gegeben wird.
Wenn ich das in den letzten Tagen richtig mitbekommen hab, ist das hauptsächlich der Isensee, der das 83 mal durchexerziert hat. Zur Lehrmeinung ist das nie geworden und das ist sicher auch sehr gut so. Gibts da noch weitere von der Sorte?
depenheuer teilt wohl auch diese meinung. jedenfalls ist in seiner kommentierung im maunz/düring (stand 2013) keine distanzierung zu isensee, den er zitiert, zu finden.
ich zitiere mal aus einem minderheitenvotum der richterinnen Jaeger und Hohmann-Dennhardt aus der entscheidung des BverfG NJW 2004, 999. dem ist auch knapp zehn jahre nach dieser entscheidung nichts hinzuzufügen.
Inzwischen scheint man sich an den Gedanken gewöhnt zu haben, dass mit den mittlerweile entwickelten technischen Möglichkeiten auch deren grenzenloser Einsatz hinzunehmen ist. Wenn aber selbst die persönliche Intimsphäre, manifestiert in den eigenen vier Wänden, kein Tabu mehr ist, vor dem das Sicherheitsbedürfnis Halt zu machen hat, stellt sich auch verfassungsrechtlich die Frage, ob das Menschenbild, das eine solche Vorgehensweise erzeugt, noch einer freiheitlich-rechtsstaatlichen Demokratie entspricht. Umso mehr ist Artikel 79 Absatz III GG streng und unnachgiebig auszulegen, um heute nicht mehr den Anfängen, sondern einem bitteren Ende zu wehren.
Inzwischen scheint man sich an den Gedanken gewöhnt zu haben, dass mit den mittlerweile entwickelten technischen Möglichkeiten auch deren grenzenloser Einsatz hinzunehmen ist. Wenn aber selbst die persönliche Intimsphäre, manifestiert in den eigenen vier Wänden, kein Tabu mehr ist, vor dem das Sicherheitsbedürfnis Halt zu machen hat, stellt sich auch verfassungsrechtlich die Frage, ob das Menschenbild, das eine solche Vorgehensweise erzeugt, noch einer freiheitlich-rechtsstaatlichen Demokratie entspricht. Umso mehr ist Artikel 79 Absatz III GG streng und unnachgiebig auszulegen, um heute nicht mehr den Anfängen, sondern einem bitteren Ende zu wehren.
Im Wiki-Artikel steht, dass er beim Isensee promoviert hat, das dürfte das sicher erklären
Mal unabhängig von den Personen, gibt es unter Juristen schon Ansatzpunkte, um die aktuelle Thematik auch mal juristisch zu betrachten?
Dass Grundrechte nicht einklagbar sind, ist mir aus meinen 3-4 Semestern Jura im Studium noch hängengeblieben - aber wie geht man denn jetzt damit um, wenn der Staat über verschiedene Koalitionen über Jahre ganz offensichtlich die Grundrechts der Bürger verletzt hat? Irgendwie steh ich da derzeit vor einem Rätsel, es fehlen irgendwie die Ansatzpunkte?
Mal unabhängig von den Personen, gibt es unter Juristen schon Ansatzpunkte, um die aktuelle Thematik auch mal juristisch zu betrachten?
Dass Grundrechte nicht einklagbar sind, ist mir aus meinen 3-4 Semestern Jura im Studium noch hängengeblieben - aber wie geht man denn jetzt damit um, wenn der Staat über verschiedene Koalitionen über Jahre ganz offensichtlich die Grundrechts der Bürger verletzt hat? Irgendwie steh ich da derzeit vor einem Rätsel, es fehlen irgendwie die Ansatzpunkte?
seit 9/11 gab und gibt es verschiedentlich diskussionen und beiträge zu diesem thema. lesenswert zum beispiel di fabio in NJW 2008, 421 mit dem titel "Sicherheit in Freiheit".
ich schätze aber mal, dass die diskussion jetzt neuen aufwind bekommen wird. insbesondere nachdem wir nun ein "supergrundrecht" haben ...
wie man damit jetzt umgeht? eine sehr gute frage. zu einer verfassungsgerichtlichen überprüfung gelangst du ja nur nach erschöpfung des rechtswegs. und dazu muss man erst einmal gegen sich gerichtete konkrete hoheitsakte haben.
"Konkret gegen sich gerichtet" kann aber kein 'normaler' Bürger nachweisen ohne Akteneinsicht , die jedoch nur das parlamentarische Kontrollgremium (und wahrscheinlich nichtmal die) bekommt. Das führt das ganze doch völlig ad absurdum?
tja, das ist bislang die krux ... jedenfalls nach derzeitiger sachlage. ob sich hieran etwas durch weitere leaks ändert, ist ungewiss.
Bleibt abzuwarten wann Friedrich das "Supergrundrecht auf Sicherheit" dann noch mit der Staatstheorie von Hobbes begründet.................
Selbe Frage wie Stephan, wie soll man das nachweisen?
Selbe Frage wie Stephan, wie soll man das nachweisen?
Und was gestern noch Satire war, wird morgen Realität. Unsere Polizeigewerkschaften werden das schon schaukeln: http://www.mopo.de/polizei/gp...30198,23776282.html
Muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen: Die Gewerkschaft, die Vorratsdatenspeicherung, Bestandsdatenauskunft und viele weitere Leckereien gefordert hat, hat Angst vor Überwachung, wenn es um die eigenen Leute geht.
Kann man sich gar nicht ausdenken sowas...
Muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen: Die Gewerkschaft, die Vorratsdatenspeicherung, Bestandsdatenauskunft und viele weitere Leckereien gefordert hat, hat Angst vor Überwachung, wenn es um die eigenen Leute geht.
Kann man sich gar nicht ausdenken sowas...