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Thema: "Beschneidung"


Doctor W.
16.07.2012 19:11
Gast
aaaaaaaaaaaaaaalt

Rosana R.
16.07.2012 19:18
Gast
aber gut

Doctor W.
16.07.2012 19:20
Gast
gut? sagen wir mal so: er hat seinen charme ...

Spiogentin D.
17.07.2012 11:42
Gast
auf jeden fall war die reaktion des mannes vorhersehbar, egal, ob er denn wirklich die konstitution vorweisen kann, erstmal optimistisch "männlichkeit" vortäuschen

Toby G.
18.07.2012 13:53
Gast
Ist das Homoehenverbot, in unserem Land, nicht auch religiös motiviert ?

Rosana R.
18.07.2012 14:03
Gast
AHHHHHHH, das ist nicht das Thema!!!
Aber nur das du beruhigt bist:

http://www.gesetze-im-interne.../BJNR026610001.html

Rosana R.
18.07.2012 14:03
Gast
.

Toby G.
18.07.2012 14:13
Gast
Hier geht es um ein Gesetz das Eingriffe auf das Recht des Menschen verhindert. Da muss man nicht bei der Beschneidung bleiben !

Rosana R.
18.07.2012 14:16
Gast
????????????
Doch, genau das ist das Thema und nichts anderes !!!!

Toby G.
18.07.2012 14:22
Gast
Super ! Dann ist die Sache ja geklärt ! Beschneidungen bei Menschen die nochnicht fähig sind darüber zu entscheiden sind verboten und das soll auch so bleiben.
Was will man dazu noch großartig sagen...

Rosana R.
18.07.2012 14:35
Gast
Für die Bundesregierung ist das nicht so klar

http://www.badische-zeitung.d...ngen--61680704.html

Toby G.
18.07.2012 14:41
Gast
Was soll ich da noch zur Bundesregierung sagen

Mich wundert übrigens das, bisher, mein Irrtum über das H.-ehenverbot von niemanden, ausser dir, hinterfragt wurde und zudem noch so abgenommen wurde

Rosana R.
18.07.2012 14:43
Gast
?????????????????????????????????

Toby G.
18.07.2012 18:34
Gast
Zurück zum Thema, für mich ist die Lage, in bezug auf die Grundgesetze, klar. Ich würde da eher drüber diskutieren, ab wann man dies selber bestimmen kann.
Denn ebenso Rechtswidrig empfinde ich es, wenn mir Fähigkeiten abgesprochen werden und somit auch meine damit verbundenen Rechte. (Selbstbestimmungsrechte)

Doctor W.
18.07.2012 18:38
Gast
genauer ... und bitte präzise begriffe. du meinst grundrechte und nicht grundgesetze. und ich ahne schon jetzt was kommt ... die leier von der menschenrechtswidrigkeitskeit der deutschen gesetze bezüglich der volljährigkeit ...

Rosana R.
18.07.2012 18:42
Gast

Toby G.
18.07.2012 18:45
Gast
Hier geht es um die Selbstbestimmung im Bezug zu den Fähigkeiten. Wenn ich, vom physiologischen Standpunkt aus gesehen, wissenschaftsfähig bin und z.B. sachlich über Politik nachdenken KANN, muss ich auch die Rechte haben diese zu "nutzen".

Doctor W.
18.07.2012 18:50
Gast
omg

Rosana R.
18.07.2012 18:50
Gast
"wissenschaftsfähig bin und z.B. sachlich über Politik nachdenken KANN"
Und ab wann soll das sein? Es reicht nicht nachdenken zu können, um sich ein richtiges Urteil bilden zu können, sollte man auch über das nötige Wissen verfügen.