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Thema: "Was zu erwarten war"
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Freispruch für Kachelmann ... alles andere wäre auch nur noch hochnotpeinlich gewesen ... nachdem sich ja die Sta bereits bis auf die Knochen blamiert hat
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im Zweifel für den Angeklagten? "Aus Mangel an Beweisen" hinterlässt grundsätzlich immer einen faden Beigeschmack.. entlastet wurde er ja nicht wirklich.. das ist das blöde an diesem Urteil.. effektiv sind jetzt beide am Arsch.. der eine hat die Anschuldigungen nicht entkräften können, die andere sich als Lügnerin darstellen lassen müssen.. meiner Meinung nach war der Presserummel um diese Sache und die Berichterstattung drum herum ne absolute Frechheit.. Bild und Bunte trampeln auf Kachelmann, Spiegel & Co auf der Ex-Freundin herum und ziehen alles durch den Schmutz, was sich finden lässt.. soviel zum verantwortungsvollen Journalismus
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Zitat Ines Pohl, Chefredakteurin der taz:
...Und wir brauchen einen neuen Diskurs innerhalb der Medienschaffenden. Keine Auflage, keine individuellen Aufmerksamkeitsstörungen rechtfertigen diesen Umgang. Auch für diese Auseinandersetzung muss der Kachelmann-Prozess Anstoß sein. Die Rechtsprechung gehört zunächst in den Gerichtssaal. Und sie darf nicht schon im laufenden Verfahren in den Gossen der Journaille verhandelt werden...
...Und wir brauchen einen neuen Diskurs innerhalb der Medienschaffenden. Keine Auflage, keine individuellen Aufmerksamkeitsstörungen rechtfertigen diesen Umgang. Auch für diese Auseinandersetzung muss der Kachelmann-Prozess Anstoß sein. Die Rechtsprechung gehört zunächst in den Gerichtssaal. Und sie darf nicht schon im laufenden Verfahren in den Gossen der Journaille verhandelt werden...
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"Aus Mangel an Beweisen"
freispruch ist freispruch und einen freispruch aus mangel an beweisen gibt es rein rechtlich gesehen nicht. richtigerweise wird man sagen müssen, dass die tat dem angeklagten nicht nachgewiesen werden konnte. dass ist mehr als nur ein semantischer unterschied.
freispruch ist freispruch und einen freispruch aus mangel an beweisen gibt es rein rechtlich gesehen nicht. richtigerweise wird man sagen müssen, dass die tat dem angeklagten nicht nachgewiesen werden konnte. dass ist mehr als nur ein semantischer unterschied.
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aber es ist doch allgemein bekannt, dass in der öffentlichen Meinung eine Anschuldigung immer schwerer wiegt, als die Entlastung von selbigem..
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siehe andreas türck. der wurde auch freigesprochen und seine karriere im fernsehen war beendet.
was war jetzt an der aussage "im zweifel für den angeklagten" falsch?
was war jetzt an der aussage "im zweifel für den angeklagten" falsch?
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falsch war daran nix.. ich wollte damit nur deutlich machen, dass dies zwar vor gericht funktioniert, nicht aber in der allgemeinen Pressedarstellung.. gerade wenn der Boulevard seine Finger im Spiel hat
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http://lastknightnik.wordpres...t-vermeiden-lassen/
Ein, wie ich finde, sehr treffender Kommentar...
Ein, wie ich finde, sehr treffender Kommentar...
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sie hätten darauf verzichten können ihn als schwein zu titulieren und krank zu nennen
ansonsten - ja, der beitrag ist gut ...
ansonsten - ja, der beitrag ist gut ...