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Thema: "Rückzahlung der Versandkosten?"


Rost O.
09.12.2011 10:09
reg. Mitglied
Wenn man einen Artikel kauft, (ebay), kann denn der Verkäufer einfach die Aktion abbrechen und den Artikelpreis zurückzahlen und die gezahlten Versandkostet behalten?

Oder muß der Verkäufer den gezahlten Artikelpreis inkl. Versandkosten zurück zahlen?

Blurboy
09.12.2011 10:11
Gast
Wenn die aktion abgeschlossen ist und der Preis bezahlt wurde, wie kann man dann das Angebot zurück ziehen?

Der Kaui
09.12.2011 10:14
Spion Team
korrekt, wenn er nicht liefert, kann er auch kein geld behalten.. versankosten kann er nur einbehalten, wenn DU den artikel zurückschickst und ihn nicht mehr haben willst..

also zu deiner frage: nein kann er nicht!

Der Kaui
09.12.2011 10:15
Spion Team
wenn das legal wäre, mach ich meinen ebay shop wieder auf und verkauf i-phones für 10 cent ^^ 20 € versandkosten für nix einstreichen möcht ich auch ma ^^

Rost O.
09.12.2011 10:21
reg. Mitglied
Ich habe den Artikel erhalten, dann zurückgeschickt und wollte ihn nur umtauschen.

Ich war soweit ja zufrieden, aber er zahlte einfach das Geld (Artikelpreis) zurück.
Kann er in dieser Situation die Versandkostet behalten?

Der Kaui
09.12.2011 10:23
Spion Team
ja kann er.. in dem falle könnte er sogar anteilig bis zu nem bestimmten satz geld vom artikelpreis einbehalten..

Der Kaui
09.12.2011 10:25
Spion Team
wäre nur eben streitbar wegen dem einbehaltenen artikel.. die meisten leute fordern es ja so wie du es bekommen hast, eigentlich kannst du aber auf nachbesserung pochen so wie er auch.. rechtlich bist du (meines wissens) da auf der stärkeren seite..

aber die versandkosten sind futsch

Blurboy
09.12.2011 10:26
Gast
Na das doch logisch das er die VErsandkosten einbehält, er mußte für die Leitung die du angefordert hast doch auch zahlen!

Rost O.
09.12.2011 10:27
reg. Mitglied
Weil ein andere Verkäufer mir damals den vollen Preis zurück gezahlt hatte.
Deswegen war ich jetzt verwundert.

Er hätte ja auch einfach nur was wegen den Versandkosten sagen brauchen, war mir ja egal, wollte ja nur den Artikel haben. :/


Ok, danke.

Der Kaui
09.12.2011 10:28
Spion Team
ihm gehts ja darum, das er nun weder den artikel noch den vollen preis hat.. ist aber schwer wenn der verkäufer eben keine chance zum nachbessern hat aber zu ersatzleistung verpflichtet ist..

Der Kaui
09.12.2011 10:29
Spion Team
das machen viele aus kulanz anspruch ist wie beschrieben nicht drauf, steht auch bei den meisten normalen onlineshops und den agb des verkäufers mit drin

Doctor W.
09.12.2011 14:19
Gast
Schon mal ins Gesetz geschaut? Stichwort BGB ... Da gibt es nicht nur rein zufällig ein paar Normen, die sich ausschließlich mit sog. Fernabsatzverträgen beschäftigen

MichBeck
10.12.2011 0:11
Spion Team
na dann schiess mal los

Griffin Sclow
10.12.2011 13:56
Spion Team
http://juris.bundesgerichtsho...m&pm_nummer=0139/10

Herr R aus H a.
10.12.2011 14:33
Gast
d. Wer trägt die Kosten für die Hin –und Rücksendung?

Die Kosten der Rücksendung muss grundsätzlich der Verkäufer tragen.
Im Falle des Widerrufsrechts können Ihnen die Rücksendekosten auferlegt werden, wenn der Warenwert 40 Euro nicht übersteigt. Auf eine solche Regelung muss der Verkäufer Sie jedoch klar und deutlich hinweisen. Er kann sich nicht auf diese Regelung berufen, wenn die gelieferte Ware nicht dem gekauften Artikel entspricht oder mangelhaft ist.

Wurde Ihnen ein Rückgaberecht eingeräumt, so trägt stets der Verkäufer die Kosten der Rücksendung.

Nach einer neuen Entscheidung des Bundesgerichtshofs muss Ihnen der Verkäufer auch die ursprünglichen Hinsendekosten erstatten. Dies gilt jedenfalls, wenn Sie den Vertrag komplett widerrufen. Bei einem Teilwiderruf ist die Rechtslage noch ungeklärt. Hier sollten Sie vorher mit Ihrem Verkäufer Kontakt aufnehmen und klären, wer die Hinsendekosten tragen soll. Für den Fall, dass der Verkäufer die Rücksendekosten zu tragen hat, steht Ihnen nach allgemeiner Auffassung kein Anspruch auf Vorschuss der Rücksendekosten zu. Der Verkäufer kann Ihnen jedoch nicht untersagen, die Ware unfrei oder per Nachnahme zurückzusenden. Sollte der Verkäufer der Ware einen Rücklieferungsschein beigefügt haben, sollten Sie diesen verwenden, um unnötige Kosten für den Verkäufer zu vermeiden. Generell ist zu empfehlen bei Fragen oder Unklarheiten mit dem Verkäufer vorher in Kontakt zu treten. Die meisten Probleme lassen sich so im Vorfeld lösen.

http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_6.html#d

So, Rätsel raten beendet...

Rost O.
10.12.2011 18:09
reg. Mitglied
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