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Thema: "Die Schweiz macht es vor - in Deutschland unmöglich?"


?????? ?????
05.03.2013 14:43
reg. Mitglied
kann man nich irgendwie lieber ne pirateninsel oder so mit lego bauen? das wäre viel spaßiger..

Nun J.
05.03.2013 14:43
Gast
Ob da nun ein Herr Brüderle was gut findet oder nicht, das ist mir erstmal egal. Generell bin ich dagegen immer auf Sachen in Bezug auf andere zu verweisen weil das eine Beeinflussung darstellt.

Frei nach dem Motto:

Ausländer raus ist mist, weil die Nazis .....
Verstaatlichen ist mist weil Sozialismus....

Ich denke du verstehst was ich damit meine.

Doctor W.
05.03.2013 14:44
reg. Mitglied
mh ... der verweis auf andere ist beeinflussung?

du verweist auf die schweiz ... mh ...

Armine
05.03.2013 14:45
Gast
Es dient der Wahrheitsfindung in nicht geringem Maße...

Es reicht die Grundfrage:

Cui bono?

Aspergo a.
05.03.2013 14:46
Gast
Okay also sagen wir mal als Beispiel.Ich gehe zur Mittagspause und es gibt Nudeln mit Gulasch.Jeden der in der gleichen Kantine sitzt hat auch das gleiche Mittagsgericht und es schmeckt niemanden.Auf der Speisekarte steht aber es schmeckt hervoragend im Vergleich zur Pferdelassagne.

Im objektiven Vergleich ist es dann also so das es mir automatisch schmecken muss da es keine Alternative gibt die meinen Ansprüchen gerecht wird.

Ist das so ungefähr zu werten mit den objektiven Vergleich??

Armine
05.03.2013 14:48
Gast
Nein.

Kackvergleich!

Nun J.
05.03.2013 14:49
Gast
Aspergo, lass die Lasagne hier raus...

Aspergo a.
05.03.2013 14:53
Gast
Ja die bleibt auch draussen es war nur ein Beispiel.Also keine Volksabtimmung möglich.Damit ist deine Frage beantwortet.

Armine
05.03.2013 14:56
Gast
Es geht nicht darum, ob Volksabstimmung oder nicht, sondern wie ist die Bezahlung der Manager in Deutschland im Vergleich zu der in der Schweiz geregelt.

Armine
05.03.2013 15:13
Gast
Künftig entscheidet in der Schweiz die Generalversammlung der Aktionäre über die Bezüge des Top-Managements der Schweizer Aktiengesellschaften. Bis jetzt wurden die Bezüge in der Schweiz vom Management selbst festgelegt.

In Deutschland entscheidet die Hauptversammlung der Aktionäre schon heute direkt über die Bezüge des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft und das System der Vergütungen – aber nicht die Höhe – des Vorstands, also des operativen Top-Managements.
Die Höhe der Vorstandsbezüge wird wiederum vom Aufsichtsrat der AG festgelegt, der durch das Mitbestimmungsgesetz paritätisch mit Vertretern der Kapitalseite, also den Besitzern des Unternehmens, und Vertretern der Arbeitnehmerseite besetzt ist.

Verstanden?

Nach dem Text der Schweizer „Abzockerinitiative“ würde also ausschließlich die Kapitalseite die Bezüge des Top-Managements festlegen, während in Deutschland hier auch die Arbeitnehmerseite ein Mitspracherecht hat. Würde Deutschland die neue Schweizer Regelung übernehmen, wäre dies kein Schritt nach vorn, sondern ein Schritt zurück.

Nun J.
05.03.2013 15:46
Gast
Ich denke viel mehr., daß derartige Summen die da über den Tisch gehen generell jenseits von gut und böse sind. Vielmehr sollten Grenzen eingeführt werden deren Überschreitung unmöglich sein sollte.

Ich bin beim Thema Demokratie für die direkte Volksabstimmung. Denn das was da im Bundestag läuft sind keine Abstimmungen, das sind vielmehr "Interessenbeschlüsse". Dann könnte man sich auch den Bundesrat in einigen Sachen sparen.

Doctor W.
05.03.2013 15:54
reg. Mitglied
aber wozu der bundesrat dient, ist dir schon klar?

Nun J.
05.03.2013 15:58
Gast
nö....

Armine
05.03.2013 15:59
Gast
Vorschlag eines Experten, um die Unsummen zu vergesellschaften:

Das Steuersystem als Universalwerkzeug

Wenn es um die Höhe der Bezüge geht, greift ohnehin nur das Steuersystem als wirkungsvolle Regulation. Sollte der Gesetzgeber beispielsweise der Ansicht sein, dass kein Manager mehr als 500.000 Euro pro Jahr verdienen solle, könnte er hier gleich doppelt ansetzen: Auf Seiten des Arbeitgebers könnte er eine Regelung verabschieden, nach der Managerbezüge von mehr als 500.000 Euro steuerlich nicht mehr als Ausgaben absetzbar sind. Dies hätte zweifelsohne einen Lenkungseffekt, da die hohen Gehälter dann direkt aus der Rendite der Aktionäre abfließen würden. Und selbstverständlich könnte der Gesetzgeber sich zusätzlich auch noch über die Einkommensteuer einen Großteil der Top-Gehälter zurückholen. Bei einem Spitzensteuersatz von 75%, wie er in Frankreich umgesetzt werden soll, würden drei Viertel der Gehaltssumme, die eine bestimmte Schwelle überschreitet, dem Fiskus zugeführt. Bei einer solchen Steuerquote wären exzessive Gehälter kein gesellschaftliches Problem mehr. Doch davon wollen weder die Schweizer noch die FDP etwas wissen.

Doctor W.
05.03.2013 16:03
reg. Mitglied
gib dir keine mühe ... ab in richtung dummlall damit ... zahlreiche beiträge, die des erstellers eingeschlossen, verlangen dies.

Nun J.
05.03.2013 16:07
Gast
Vielleicht sollte man generell eine Begrenzung der Renditen einführen..
Oder die Gelder gerechter verteilen.

Wenn man das so macht wie in Frankreich, entscheiden wieder Regierungen darüber was mit den Steuereinnahmen geschieht und nicht der Arbeiter eines Unternehmens welcher zusammengerechnet den größten Beitrag leistet.

Nun J.
05.03.2013 16:08
Gast
Genau Dr. W.

Wozu drüber reden wenn man viel lieber Worte oder Sätze der Beteiligten zerpflückt ohne auch nur in einem Satz zum Thema was gesagt zu haben.

Das kannst du recht gut.

Ich frage mich warum Pferdefleisch und andere Themen nicht im Dummlall verschwunden sind??

Doctor W.
05.03.2013 16:11
reg. Mitglied
mich amüsiert vor allem deine offen zur schau getragene unwissenheit. zudem schaffst du es problemlos, dir immer wieder selbst zu widersprechen ... respekt ...

Bianca R
05.03.2013 16:12
reg. Mitglied
@Andreas
Eigentlich könnte jedes Thema zu dem du dich äusserst in Dummlall.............

VaniLLa X
05.03.2013 16:15
reg. Mitglied