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Thema: "Dein Freund und Helfer..."


Stephan C.
02.05.2010 15:05
Gast
... in der Not: http://www.youtube.com/watch?...31AmmbiXEc&aia=true

Liebste Göre Der Welt
02.05.2010 16:00
Spion Team
Nix Neues... Live war es noch viel schlimmer

B0nes
02.05.2010 19:04
reg. Mitglied
ging doch noch ,lustig wie der erste über ihn rüberfällt der zweite war sicher n fussballer beim psv oder so ^^

Photodesign r.
02.05.2010 19:34
Gast
wenn man da hin geht weiß man das es auf die fresse gibt und muss auch damit rechnen das so ein staatsbedienter auch mal austicken kann.
also was solls jedes wort über dieses opfer ist zu viel.
selber schuld.

Gartensaisoneröffner ^^
02.05.2010 20:39
Spion Team
word...

jedwede radikalen brauchen sich im nachhinein nicht als opfer darstellen, sie hätten auch zuhause grillen können.

Neben Wirkung
02.05.2010 20:46
reg. Mitglied
meines wissens nach is sowas aber verboten, und ein polizist sollte sich doch schon an rechte halten..



wann is denn das nächste grillfest?^^

Photodesign r.
02.05.2010 20:47
Gast
genau hätte sie mal lieber die gartensaison eröffnet

Nicklass
02.05.2010 21:04
Gast
der witz an der ganzen aufregung ist mal wieder die tatsache, dass die sogenannten "opfer" dort freiwillig hinrennen und sich an dem "katz und maus" spiel erfreuen - nur mit dem unterschied, dass die helmträger dort hingeschickt werden und ich glaube, die haben alles andere als bock auf randale!

trotzdem darf der polizist dort nicht noch bewusst in die fresse treten und es ist auch völlig unnötig!

Davi d.
02.05.2010 21:41
Gast
@ Pit Schnass

Wenn man jetzt noch wüsste, was der Typ verbrochen hat, dann sollte der Aufschrei der Opfer leiser ausfallen

Nicklass
02.05.2010 21:43
Gast
er war bestimmt nur spazieren mit mehreren freunden

Stephan C.
03.05.2010 9:12
Gast
Hallo? Es ist SCHEIßEGAL, was der getan hat! Der Polizist gehört vor ein Gericht und ihm gehört die Marke weggenommen und die Pension gestrichen. Ganz einfache Sache, diese Prügelcops sind doch einfach nur zum Kotzen. Das sind STAATSbedienstete - und soweit ich weiß, hat der Staat sich an seine Gesetze zu halten. Wenn er selbst dies nicht gewährleisten kann, warum sollten die Bürger es dann tun? Ob der Typ selbst dort sich rechtens verhalten hat, ist dabei völlig egal, wenn es nicht so war, erwartet ihn ja sicher auch ein Verfahren und fertig.
Auch spannend: http://www.spiegel.de/panoram...1518,692300,00.html
Wer lässt zu, dass solche Gewaltfetischisten diese Uniform bekommen?

Stephan C.
03.05.2010 10:01
Gast
Das Verfahren gegen den Prügelcop ist wohl bereits eingeleitet: http://www.bz-berlin.de/bezir...-article827682.html

Stefan B.
03.05.2010 10:05
Gast
Es ist tatsächlich ein absolutes NoGo, was der sich da geleistet hat. Und die Tatsache, dass er vergleichsweise harmlos gewesen ist, macht die Sache nicht gut.
Die Polizei hat aus gutem Grund das Gewaltmonopol. Macht geht jedoch Hand in Hand mit Verantwortung. Dieser Polizist ist, da er eben nicht angemessen mit dieser Macht umgeht, in seinem Job deplatziert.
Jedem ist klar, dass es solche Typen in Uniform gibt. Konkret @ Nicklass: Klar werden viele hingeschickt und nicht wenige haben auch eine gehörige Portion Respekt vor so einem "Event". Dann gibt's aber die Typen, die den Beruf verfehlt haben und mit Spaß dahinfahren. "Endlich mal wieder auf die Fresse!" ...
http://www.spiegel.de/panoram...1518,679849,00.html

Mir fehlt bei vielen der sog. "Opfer" auch das Mitleid. Doch man muss klar unterscheiden, ob man dem Opfer zuerkennt, dass es bedauernswert /"selbst schuld" ist oder ob man feststellt: Da hat sich ein Polizist vollkommen daneben benommen und er gehört dafür bestraft. Ersteres kann ich nicht beurteilen, weil ich da nur einen unmaskierten auf der Straße liegen sehe, dem gegen den Kopf getreten wird. Letzteres hingegen ist eindeutig, weil der Polizist eben genau dies nachweislich tut. Und es ist ebenso ziemlich offensichtlich, dass es diesem Polizisten nicht um eine konkrete sachdienliche Handlung an diesem "Opfer" ging, sonst hätte er ihn im Nachgang wohl eher fixiert statt weiter zu rennen.

Stefan B.
03.05.2010 10:06
Gast
@QuDDel: Weißte was dabei rauskommen wird? Die Schichtpläne sind leider auf vollkommen seltsame Weise verschwunden. Wir können nicht mehr nachvollziehen, wer dieser Polizist war. Es tut uns Leid und wir arbeiten immer noch mit Hochdruck an der Aufklärung.

Dc|zetAB
03.05.2010 10:10
Gast
Wäre diese Diskussion auch hier, wenn das "arme Opfer" der Polizist wäre??

Stefan B.
03.05.2010 10:23
Gast
Sie würde anders geführt werden. Weil ein Polizist, der bei der Ausführung seiner Arbeit verletzt wird, nicht ausreichend durch seine Vorgesetzten geschützt wurde. Z.B. weil benötigte Mittel nicht bewilligt wurden oder weil die Einsatzleitung beim Thema Taktik gepennt hat.
Eventuell hat sich der Polizist dann auch einfach nur doof angestellt. Das kann man bei hypothetischen Themen nicht genau sagen.

Wir führen diese Diskussion einfach deswegen, weil die Polizei als staatliches Instrument mit Befugnissen ausgestattet ist, mit denen es verantwortungsvoll umzugehen hat. Der Bürger - auch ein Straftäter - darf mit vollem Recht davon ausgehen, dass diese Befugnisse nicht missbraucht werden. Der Straftäter ist ein Straftäter. Dieser Polizist ist ein Straftäter in Uniform - das ist der wesentliche Unterschied.

Dc|zetAB
03.05.2010 10:27
Gast
Ziehen wir mal das Thema von Bediensteten, Uniformen und anderem herunter. Niemand hat das Recht einen anderen zu verletzen.

Es gibt keinen Unterschied -- ein Straftäter, ist ein Straftäter ...

Stefan B.
03.05.2010 10:35
Gast
Mitnichten.
Das Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei als Exekutive ist von elementarer Bedeutung für die Stabilität eines "Systems". Wie ich bereits schrieb, ist die Exekutive auch mit speziellen Rechten versehen um ihrer Aufgabe effektiv nachkommen zu können. Dazu gehört eben das genannte Gewaltmonopol. Und genau deswegen ist dieser Polizist eben nicht mit 'nem "einfachen" Straftäter zu vergleichen. Er ist Straftäter - ja. Aber die Tatsache, dass er beim Ausüben der Straftat in einer Uniform steckt und die ihm zuerkannten Recht missbräuchlich einsetzt, macht dieses Vergehen ungleich schwerwiegender! Dies bildet auch StGB § 340 ab.

Hanno D.
03.05.2010 11:58
Gast
Da war nichts.
Der Spieler aus dem Lager der Pseudogutmenschen ist eindeutig mit dem Kopf zum Fuß gegangen.

Andi G.
03.05.2010 13:16
Gast
^^