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Thema: "Betriebskostenabrechnung"
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Hallo,
vielleicht ein Thema das auch andere User interessiert![](https://lb2.cdn.spion-media.eu/gfx/emoticons/01_2.gif)
Kennt sich jemand damit aus ?
Wo kann man sich mal erkundigen,ob die Abrechnung stimmt ( außer Verbraucherzentrale)?
Bei dem Zahlen-wirr-warr kriegt man ja einen Anfall![](https://lb2.cdn.spion-media.eu/gfx/emoticons/10_2.gif)
..Danke.
vielleicht ein Thema das auch andere User interessiert
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Kennt sich jemand damit aus ?
Wo kann man sich mal erkundigen,ob die Abrechnung stimmt ( außer Verbraucherzentrale)?
Bei dem Zahlen-wirr-warr kriegt man ja einen Anfall
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wenn du sie über den vermieter bekommst, würde ich mir grundsätzlich mal die rechnungen der stadtwerke und hausmeisterservice vorlegen lassen, soweit ich weiß hast du zumindest ein recht auf einsicht.. dann nur noch mit deiner aufschlüsselung und den verbrauchskosten vergleichen und dann siehst du schon meist wenn da beschmu drin ist ^^
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lästige Angelegenheit! Kündige dein schlecht bezahlten Job und beantrage H4 dann kümmerts dich nen scheiß![](https://lb2.cdn.spion-media.eu/gfx/emoticons/06_2.gif)
die Bierpreise lassen sich auch besser vergleichen
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die Bierpreise lassen sich auch besser vergleichen
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Wer behauptet das ich einen schlecht bezahlten Job habe ?
Immer diese ..naja,ich will ja nicht beleidigend werden.
Danke Kaui.Wenigstens ein vernünftiger Kommentar.
Immer diese ..naja,ich will ja nicht beleidigend werden.
Danke Kaui.Wenigstens ein vernünftiger Kommentar.
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ach mensch mäuschen, nu mach dir ma nich gleich in die Hosen, wenn du weißt das du nen gut bezahlten Job hast, dann brauchst du doch hier gar keine Welle machen.
@haga betreibst du grade akquise
@haga betreibst du grade akquise
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@resu: So wirklich verstanden hast du nicht worauf ich hinaus will, oder ? Naja, kann ja nicht jedem gelingen.![](https://lb2.cdn.spion-media.eu/gfx/smilies/02_2.png)
@haga : Kennst du dich aus ?
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@haga : Kennst du dich aus ?
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da ich kein anwalt bin, kann ich schlecht aquise betreiben ...
aber wozu gibt es fachanwälte für mietrecht? dass war ausnahmsweise mal ein netter tipp ...
aber wozu gibt es fachanwälte für mietrecht? dass war ausnahmsweise mal ein netter tipp ...
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@Zicke Das ist ja wieder ne Frage; kennt sich jemand damit aus ???
Was konkret ist denn Dein Begehr ?
So eine NK-Abrechnung hat meist um die 25 Einzelpositionen.
Hinterfragen sollte man in jedem Fall die Hausmeisterkosten, evtl. Fahrstuhlwartung, Grünpflege und hier bei uns hat die Firma TECHEM abgerechnet ... die haben 3 mal korrigiert - okay, dann hab ich gesagt, jetzt will ich es seeehr genau wissen. Winterdienst ist auch noch so ein Punkt.
Und wenn Dir Verbraucherzentrale zu doof ist, dann nimm in NB Kommning und Kollegen. In solchen Fällen sind das richtig gute Arschlöcher ^^
Was konkret ist denn Dein Begehr ?
So eine NK-Abrechnung hat meist um die 25 Einzelpositionen.
Hinterfragen sollte man in jedem Fall die Hausmeisterkosten, evtl. Fahrstuhlwartung, Grünpflege und hier bei uns hat die Firma TECHEM abgerechnet ... die haben 3 mal korrigiert - okay, dann hab ich gesagt, jetzt will ich es seeehr genau wissen. Winterdienst ist auch noch so ein Punkt.
Und wenn Dir Verbraucherzentrale zu doof ist, dann nimm in NB Kommning und Kollegen. In solchen Fällen sind das richtig gute Arschlöcher ^^
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mich würde ja mal interessieren, ob es tatsächlich fristen gibt, in denen ein vermieter seine betriebskostenabrechnung seinem mieter zu präsentieren hat.
ich habe mal etwas von "innerhalb von 12 monaten nach ende des abrechnungszeitraums" gelesen.
betrifft allerdings nur nachzahlung, kein guthaben.
ich habe mal etwas von "innerhalb von 12 monaten nach ende des abrechnungszeitraums" gelesen.
betrifft allerdings nur nachzahlung, kein guthaben.
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spätestens 12 monate nach beendigung des abrechnungszeitraums muss die abrechnung dem mieter zugegangen sein (BGH Az.: VIII ZR 107/08). dies ist eine ausschlussfrist; folglich kann der vermieter danach keine sich eventuell ergebenden nachforderungen mehr stellen oder überhaupt eine abrechnung nachreichen (LG Potsdam Az.: 11 S 157/03).
Der mieter hingegen behält den anspruch auf abrechnung und verliert auch nicht sein recht auf rückforderung zu hoher vorauszahlungen (§§ 812 ff. bgb).
Der mieter hingegen behält den anspruch auf abrechnung und verliert auch nicht sein recht auf rückforderung zu hoher vorauszahlungen (§§ 812 ff. bgb).
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nja wenn man jung ist weiß man nichts und nimmt vieles als gegeben^^ einige machen sich irgendwann Gedanken andere nie
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