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Thema: "Betriebskostenabrechnung"


Zicke X.
15.08.2010 22:08
reg. Mitglied
Hallo,
vielleicht ein Thema das auch andere User interessiert
Kennt sich jemand damit aus ?
Wo kann man sich mal erkundigen,ob die Abrechnung stimmt ( außer Verbraucherzentrale)?
Bei dem Zahlen-wirr-warr kriegt man ja einen Anfall
..Danke.

Der Kaui
15.08.2010 22:23
Spion Team
wenn du sie über den vermieter bekommst, würde ich mir grundsätzlich mal die rechnungen der stadtwerke und hausmeisterservice vorlegen lassen, soweit ich weiß hast du zumindest ein recht auf einsicht.. dann nur noch mit deiner aufschlüsselung und den verbrauchskosten vergleichen und dann siehst du schon meist wenn da beschmu drin ist ^^

Resu d.
15.08.2010 23:41
Gast
lästige Angelegenheit! Kündige dein schlecht bezahlten Job und beantrage H4 dann kümmerts dich nen scheiß

die Bierpreise lassen sich auch besser vergleichen

Zicke X.
16.08.2010 12:13
reg. Mitglied
Wer behauptet das ich einen schlecht bezahlten Job habe ?
Immer diese ..naja,ich will ja nicht beleidigend werden.

Danke Kaui.Wenigstens ein vernünftiger Kommentar.

Haga k.
16.08.2010 12:16
Gast
oder einen anwalt fragen ...

Resu d.
16.08.2010 12:18
Gast
ach mensch mäuschen, nu mach dir ma nich gleich in die Hosen, wenn du weißt das du nen gut bezahlten Job hast, dann brauchst du doch hier gar keine Welle machen.

@haga betreibst du grade akquise

Zicke X.
16.08.2010 12:22
reg. Mitglied
@resu: So wirklich verstanden hast du nicht worauf ich hinaus will, oder ? Naja, kann ja nicht jedem gelingen.

@haga : Kennst du dich aus ?

Haga k.
16.08.2010 12:25
Gast
da ich kein anwalt bin, kann ich schlecht aquise betreiben ...

aber wozu gibt es fachanwälte für mietrecht? dass war ausnahmsweise mal ein netter tipp ...

Resu d.
16.08.2010 12:28
Gast
@zicke nö will i aber auch nich

@haga oO dachte ich bisher

Nicklass
16.08.2010 12:31
Gast
ein jurist muss ja nun nicht zwingend als anwalt arbeiten

Haga k.
16.08.2010 12:33
Gast
exakt

Resu d.
16.08.2010 12:42
Gast
ich musste mich festlegen also entschied ich mich für anwalt^^

Skip !.
16.08.2010 22:15
Gast
@Zicke Das ist ja wieder ne Frage; kennt sich jemand damit aus ???
Was konkret ist denn Dein Begehr ?
So eine NK-Abrechnung hat meist um die 25 Einzelpositionen.
Hinterfragen sollte man in jedem Fall die Hausmeisterkosten, evtl. Fahrstuhlwartung, Grünpflege und hier bei uns hat die Firma TECHEM abgerechnet ... die haben 3 mal korrigiert - okay, dann hab ich gesagt, jetzt will ich es seeehr genau wissen. Winterdienst ist auch noch so ein Punkt.

Und wenn Dir Verbraucherzentrale zu doof ist, dann nimm in NB Kommning und Kollegen. In solchen Fällen sind das richtig gute Arschlöcher ^^

Nicklass
17.08.2010 11:18
Gast
mich würde ja mal interessieren, ob es tatsächlich fristen gibt, in denen ein vermieter seine betriebskostenabrechnung seinem mieter zu präsentieren hat.

ich habe mal etwas von "innerhalb von 12 monaten nach ende des abrechnungszeitraums" gelesen.

betrifft allerdings nur nachzahlung, kein guthaben.

Haga k.
17.08.2010 11:38
Gast
spätestens 12 monate nach beendigung des abrechnungszeitraums muss die abrechnung dem mieter zugegangen sein (BGH Az.: VIII ZR 107/08). dies ist eine ausschlussfrist; folglich kann der vermieter danach keine sich eventuell ergebenden nachforderungen mehr stellen oder überhaupt eine abrechnung nachreichen (LG Potsdam Az.: 11 S 157/03).

Der mieter hingegen behält den anspruch auf abrechnung und verliert auch nicht sein recht auf rückforderung zu hoher vorauszahlungen (§§ 812 ff. bgb).

Haga k.
17.08.2010 11:41
Gast
na klasse ... statt des muss es natürlich 08 heißen ... dämliches script ...

Nicklass
17.08.2010 11:43
Gast
und trotzdem zahlen viele mieter ihre abrechnung von vor 2-3 jahren....alles schon gesehen.

Virtuelle r.
17.08.2010 11:59
Gast
nja wenn man jung ist weiß man nichts und nimmt vieles als gegeben^^ einige machen sich irgendwann Gedanken andere nie

Nicklass
17.08.2010 12:24
Gast
tja...deswegen sind manche vorne und andere hinten

Skip !.
17.08.2010 21:22
Gast
Danke @haga - die 12-Monatsfrist hätte ich auch noch gewußt, sie aber nicht so prof. belegen können ...

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